Spesen / Reisekosten

1. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kizibowski
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)
Spesen / Reisekosten

Ich hatte heute mit meinem Kollegen (sind beide im Aussendienst) eine Diskussion:
Ich rechne meine Spesen nach "Stunden" ab, Beispiel: mehr als
14 Stunden weg von Zuhause = 12 Euro Spesen.

Mein Kollege rechnet so: Wenn er mehr als 20km vom Wohnort weg ist rechnet er erst Spesen ab.

Was ist nun richtig?

Unsere Fragestellung dabei: Wir wohnen beide in Berlin und sind oft mehr als 14 Std ausser Haus (oft nur innerhalb von Berlin)......fallen nun Spesen an oder nicht?

Wer weiss das?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... diese ganzen spesensache ist ja mehr vom finanzamt bestimmt als vom arbeitsrecht. das finanzamt stellt auf dauer der abwesenheit ab. und wieso die entfernung eine rolle spielen sollte, erschließt sich mir nicht.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Die Entfernung hat im Steuerrecht früher einmal eine Rolle gespielt, heute jedoch nicht mehr. Die Grenze von 20km war vor einigen Jahren einmal der Unterschied zwischen Dienstreise und Dienstgang. Der Dienstgang ist im Steuerrecht aber abgeschafft worden.

Es zählt alleine die Abwesenheitszeit:

>8h 6€
>14h 12€
24h 24€

Allerdings sind auch firmentinterne Reglungen zu berücksichtigen. Keine Firma ist verpflichtet, die steuerlichen Höchstsätze auszuschöpfen. So kann eine firmeninterne Regelung durchaus festlegen, dass Spesen erst ab einer bestimmten Entfernung gezahlt werden. So etwas wäre zulässig.

Die Differenz zwischen der Erstattung durch den AG und den steuerlichen Höchstsätzen kann dann als Werbungskosten geltend gemacht werden.

0x Hilfreiche Antwort

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