Hallo
Hab morgen ne Klage und bin schon ziemlich nervös. Ich bin der Kläger. Und zwar, war ich letztes Jahr Betreuer bei einer Jugenreise. Die Firma die, diese Reise veranstaltet und für die ich tätig war und mit der ich einen Vertrag abgeschlossen habe, nenn ich mal im folgenden S. S ist mir noch Reisekosten schuldig, welche mir zustehen und worauf meine Klage auch basiert. Die Aufwandsentschädigung habe ich erhalten, die Reisekosten nicht.
Leider hab auch ich einen Patzer auf der Reise gehabt und wirkte nach außen hin an einem Abend ein wenig "beschwipst". Dies könnte imho evtl. als ein Verstoß gegen die Vertragsregeln interpretiert werden. Offiziel hab ich mich damit entschuldigt, dass ich Medikamente vorher genommen hatte, die das bisschen Alkohol, welchen ich getrunken habe in seiner Wirkung verstärkt hat (was laut Beipackzettel auch der Tatsache entspricht). Ein wenig Alkohol haben auch die anderen Betreuer getrunken.
Die eigentliche Fragestellung lautet:
Abgesehen davon, dass dieser Patzer dazu führt, dass ich meine Klage verliere und nicht die Reisekosten erstattet bekommen, könnte S den Spieß umdrehen und von mir Schadensersatz fordern aufgrund des Regelverstoßes? Oder wäre dafür eine neue Klage fällig und das wäre kein Gegenstand der morgigen Klage? Muss ich befürchten für irgenwas zu zahlen?
Spieß umdrehen?
26. Juli 2007
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Frage vom 26. Juli 2007 | 18:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Spieß umdrehen?
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#1
Antwort vom 26. Juli 2007 | 19:03
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... spekulation ist natürlich eine sache für sich. grundsätzlich müsste den antragsgegner einen schaden aber erst einmal beweisen, der vertragsverstoß an sich ist ja noch kein schaden und hätte anders geahndet werden müssen, scheint mir.
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