Spontan schichttausch

18. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Busfahrer78
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Spontan schichttausch

Guten Tag zusammen

Wir bekommen Freitags immer den dienstplan für die Darauf folgende Woche. Ich habe einen BGH Urteil gelesen von 2012 das diensttausch vom Arbeitgeber her 4 Tage vorher angekündigt werden muss.. Mein Arbeitgeber macht spontan ( VON einen auf den anderen tag) habe ihm dies gesagt bitte 4 Tage vorher Ankündigen da ich mei e Freizeit undprivate Termine nach dem schichtplan mache. Der Arbeitgeber hat gesagt er musste heute morgen einen Dienst tauschen da eine Notwendigkeit vorliegt . Aber so 2 -3 mal die Woche beruht er sich auf diese Notwendigkeit. Gibt es eine gesetzliche Regelung? Oder kann der Arbeitgeber täglich behaupten es liegt eine Notwendigkeit vor?

Danke für die Antworten

Lieben Gruß

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Busfahrer78):
Oder kann der Arbeitgeber täglich behaupten es liegt eine Notwendigkeit vor?

Komische Frage. Das er es kann, sieht man doch daran, dass er es bereits dauerdn macht?

Die relevantere Frage ist doch eher, wie erfolgreich er damit bei der Durchsetzung wäre.



Zitat (von Busfahrer78):
Der Arbeitgeber hat gesagt er musste heute morgen einen Dienst tauschen da eine Notwendigkeit vorliegt

Und diese "Notwendigkeit" hat er wie konkret begründet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Busfahrer78
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und diese "Notwendigkeit" hat er wie konkret begründet?


Das viele krank sind und er deswegen. Die Dienste tauschen muss
Zitat (von Harry van Sell):
Komische Frage. Das er es kann, sieht man doch daran, dass er es bereits dauerdn macht?


Das stimmt , aber ich habe langsam kein bock mehr jedesmal alles umzuplamam

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Busfahrer78
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und diese "Notwendigkeit" hat er wie konkret begründet?


Das viele krank sind und er deswegen. Die Dienste tauschen muss
Zitat (von Harry van Sell):
Komische Frage. Das er es kann, sieht man doch daran, dass er es bereits dauerdn macht?


Das stimmt , aber ich habe langsam kein bock mehr jedesmal alles umzuplamam

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Zitat (von Busfahrer78):
ich habe langsam kein bock mehr jedesmal alles umzuplamam

... dann wirst du lernen müssen, 'nein' zu sagen, jedenfalls bei den arg kurzfristigen Änderungen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Busfahrer78
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
dann wirst du lernen müssen, 'nein' zu sagen, jedenfalls bei den arg kurzfristigen Änderungen.


Die Fragen erst garnicht die ändern das einfach. Die drohen mit Vertragsstrafe weil die an dem Unternehmen für das wir fahren strafe zahlen müssen wenn eine Linie ausfällt . Und das sollte ich dann zahlen. Nur ich weiß nicht wie oft die es kurzfristig tauschen dürfen wenn nachweislich jemand krqnkgeworden ist

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5537 Beiträge, 2497x hilfreich)

Gar nicht. Für kurzfristige Ausfälle gibt es die Bereitschaft. Wenn die nicht existiert, ist das Problem des AG.

Zitat (von Busfahrer78):
Die Fragen erst garnicht die ändern das einfach.


Einfach ändern geht ja gar nicht, wenn der Dienstplan einmal bekannt gegeben wurde.

Zitat (von Busfahrer78):
Die drohen mit Vertragsstrafe weil die an dem Unternehmen für das wir fahren strafe zahlen müssen wenn eine Linie ausfällt . Und das sollte ich dann zahlen.


Nein, die zahlt der Auftragnehmer. Ob du da in Regress genommen werden kannst, könnte man diskutieren, wenn du vorsätzlich deine ursprünglich geplante Schicht nicht antrittst.

Also in Zukunft: Dienstplan entgegen nehmen, kurzfristige Änderungen ablehnen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Zitat (von Busfahrer78):
Die drohen mit Vertragsstrafe

Steht denn in deinem AV etwas von Vertragsstrafe? Wenn, dann poste doch bitte den Wortlaut.

Wenn nicht, ist das eine leere Drohung - dass dein AG ggü seinem Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, kann er nicht auf dich oder andere abwälzen, es sei denn, dergleichen wäre im AV vereinbart. Und dann wäre noch zu prüfen, ob das rechtens ist.

Und bitte - das hast du ja auch klar erkannt: Deine Planungen für die Zeit im Frei sind erst einmal genau so wichtig! Es mag sein, dass du deine Gründe hast, deine Pläne zu ändern - nur: das ist deine Entscheidung. Wenn du der erste bist, den er fragt, dann sagst du mit tiefstem Bedauern: tut mir leid, Chef, das geht da nicht, da habe ich was vor und das kann ich nicht ändern. Dann wird er schon andere anrufen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Gar nicht. Für kurzfristige Ausfälle gibt es die Bereitschaft. Wenn die nicht existiert, ist das Problem des AG.


Sowas haben wir nicht
Zitat (von hiphappy):
Einfach ändern geht ja gar nicht, wenn der Dienstplan einmal bekannt gegeben wurde.


Wir haben eine App da kommen Freitags die Pläne für die darauf folgende Woche rein samstag bis freitag . Und spontan ändern die den plan . Da wird nicht gefragt ob man kann oder nicht . Ich habe direkt gesagt das ich an dem Tag nur bis 21:19uhr kann ( ursprünglicher dienst) und ab 21;30 Uhr verabredet bin. Der AGvsagte das eine Notwendigkeit besteht und da kann sofort Dienst tauschen dies könnte er vor Gericht beweisen . Sollte ich den Dienst morgen nicht fahren dann wäre das arbeotsverweigerung und ich hätte mit Abmahnung und mit Vertragsstrafe zu rechnen.
Zitat (von blaubär+):
Steht denn in deinem AV etwas von Vertragsstrafe? Wenn, dann poste doch bitte den Wortlaut.


Nicjt in diesem Zusammenhang

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Zitat (von hiphappy):
Gar nicht. Für kurzfristige Ausfälle gibt es die Bereitschaft. Wenn die nicht existiert, ist das Problem des AG.


Zitat (von nichtwar):
Sowas haben wir nicht


Ja, und genau da macht der Arbeitgeber sein Problem zu deinem!
Wenn er keine Bereitschaft einteilt und bezahlt, dann hat er da Pech gehabt..... Und genau diese Kosten will er sich sparen....

Zitat (von nichtwar):
Da wird nicht gefragt ob man kann oder nicht


Und es funktioniert wunderbar.....

Zitat (von nichtwar):
Der AGvsagte das eine Notwendigkeit besteht und da kann sofort Dienst tauschen dies könnte er vor Gericht beweisen .


Kenne das vom ehemaligen AG meiner Frau (Pflegedienst) -> Diesen Notstand, der da nötig wäre, kann nur eine Behörde ausrufen....

Es bleibt dabei -> Der AG muss eine Bereitschaftsperson einteilen und diesen Bereitschaftsdienst bezahlen... Oder es ist und bliebt sein Problem wenn ohne Bereitschaft keiner da ist...

Zitat (von nichtwar):
Der AGvsagte das eine Notwendigkeit besteht und da kann sofort Dienst tauschen dies könnte er vor Gericht beweisen


Das stimmt wohl, aber dann wird das Gericht fragen, warum er keinen Bereitschaftsdienst als Reserve eingeplant hat....

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Busfahrer78):
Das viele krank sind und er deswegen. Die Dienste tauschen muss

Das kann in Ausnahmefällen mal sein.
Die Hürden sind hoch und hier nicht man am Horizont zu sehen.



Zitat (von Busfahrer78):
Die Fragen erst garnicht die ändern das einfach.

Ist halt die Frage, ob man das ausfechten will.

Als erstes mal das Unternehmen gerichtsfest abmahnen.
Dann die Dienstpläne möglichst gerichtsfest sichern. Dann Dienst genau danach machen. Wenn man zum Dienst erscheint und dann nichts zu tun ist, auch das gerichtsfest dokumentieren.
Und in der Freizeit, wenn die anrufen nicht dran gehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Jetzt wird's verwirrend:
Die ursprüngliche Anfrage kommt von @busfahrer78; in #9 hängt sich @nichtwar rein und spricht vorn 'wir' - handelt es sich da noch um dieselbe Angelegenheit oder um eine andere?

@nichtwar spricht davon, Vertragsstrafe gebe es 'nicht in diesem Zusammenhang' - muss man dir denn alles aus der Nase ziehen? In welchem Zusammenhang sieht der AV Vertragsstrafen vor und wie ist der Wortlaut?

Und für beide: Wenn man frei hat, muss man für den AG nicht erreichbar sein - nicht per Telefon, nicht via WhatsApp, nicht per Email. (Es sei denn, dergleichen wäre im AV vereinbart.)
Nicht dranzugehen,erfordert Disziplin, ja. Aber ihr wollt ja nicht immerzu verpflichtet werden, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Busfahrer78
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Jetzt wird's verwirrend:
Die ursprüngliche Anfrage kommt von @busfahrer78; in #9 hängt sich @nichtwar rein und spricht vorn 'wir' - handelt es sich da noch um dieselbe Angelegenheit oder um eine andere?

Wir arbeiten in der selben Firma

Zitat (von blaubär+):
@nichtwar spricht davon, Vertragsstrafe gebe es 'nicht in diesem Zusammenhang' - muss man dir denn alles aus der Nase ziehen? In welchem Zusammenhang sieht der AV Vertragsstrafen vor und wie ist der Wortlaut?


Vertragsstrafe laut AV

Unentschuldigt fehlt oder der arbeit fernbleibt

2. Arbeitsverhältnis ohne der maßgeblichen Kündigungsfrist unberechtigt kündigt oder

3. Durch Eigentums, Vermögens, oder nötigungsdelijte omnibusfahrt unter Einfluß von Alkohol oder illegalen Drogen, grobe beleidigung ,Tätlichkeit, beharrlich unentschuldigtes fehlen, behagliche arbeotsverweigerung, vortäuschen krankheitsbedingte arbeitsunfähigkeit oder Konkurrenztätigkeit den Arbeitgeber zur berechtigten fristlose Kündigung aus wichtigen Grund schuldhaft veranlasst

Dann kommt die Höhe der Strafe von das,für 1 und 2 das Durchschnittseinkommen in brutto zu zahlen wäre während der Kündigungsfrist.

Im Fall 3 1 Brutto montslohn

Weitere schadensansprüche bleiben unberührt
Zitat (von blaubär+):
Und für beide: Wenn man frei hat, muss man für den AG nicht erreichbar sein - nicht per Telefon, nicht via WhatsApp, nicht per Email. (Es sei denn, dergleichen wäre im AV vereinbart.)
Nicht dranzugehen,erfordert Disziplin, ja. Aber ihr wollt ja nicht immerzu verpflichtet werden, oder?


Die Fragen nicht ob wir einspringen sondern bestimmen es einfach .

Habe heute einen Anruf bekommen wenn ich auf den ursprünglichen Dienst gehe dann holen die mich polizeilich vom Bus. Und müsste mit Kündigung rechnen wenn ich den getauscht Dienst nicht fahre

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Es dreht sich im Kreis und Wiederholungen machen nichts besser.
Wenn ihr denn wirklich Abhilfe schaffen wollt, nehmt ihr euch vll. gemeinsam einen Anwalt und schaut mit dessen Hilfe, wo ihr euch erfolgreich wehren könnt, wie gehaltvoll die Drohungen des AG sind usw.
- ganz sicher gilt: nicht ans Telefon gehen, wenn der AG anruft.
- wenn stillschweigend der Einsatzplan geändert wird - wer sagt denn, dass ihr ständig nach Änderungen Ausschau halten müsst?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Zitat (von Busfahrer78):
dann holen die mich polizeilich vom Bus

Ich versteh gut, dass sowas beeindruckt. Dann aber gilt es doch, das Hirn einzuschalten: Kann das Passieren? Was müsste sein, dass das passiert??
- Die Polizei wird sicher nicht kommen, weil der AG sagt, dass du eine Fahrt machst, für die du eingeteilt bist/warst. Du wirst also die Einsatzpläne für dich dokumentieren müssen, wenn du es nicht schon tust.
- Die Polizei wird sicher kommen, wenn der AG behauptet, du hättest den Bus entführt. Gar mit Geiseln. Oder was von ähnlichem Kaliber; die Polizei kommt bei Straftaten. - Aber wie wahrscheinlich ist das denn, dass der AG sowas ernsthaft betreibt - und wie oft macht der AG das wohl?

Zitat (von Busfahrer78):
Kündigung rechnen wenn ich den getauscht Dienst nicht fahre

... das wäre dann vor Gericht zu klären. Dann gibt es jedenfalls eine Klärung und nicht mehr dieses ewige Zittern vor Drohkulissen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

... wie einig seid ihr Fahrer denn untereinander? Und wie solidarisch?
... ist das Unternehmen, für das ihr fahrt, der einzige AG im Umkreis?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
wer sagt denn, dass ihr ständig nach Änderungen Ausschau halten müsst?

Man weis es und hat es andauernd widerspruchslos praktiziert, da könnte man mit einer konkludenten Vereinbarung durchaus erfolgreich argumentieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2269 Beiträge, 356x hilfreich)

Drei Dinge:

Zum Einen den Dienstplan genau einmal nach der Erstellung ansehen und ausdrucken, danach Finger weg von der App.

Zum Anderen wenn der Chef in der Freizeit anruft nicht drangehen.
Und wenn man doch dran geht und der Chef meint er könnte sich auf die Kulanz seiner Mitarbeiter verlassen einfach mal eine Kostenübernahmeerklärung für alle durch die privaten Umplanungen entstehenden Kosten (können beispielsweise Stornokosten für Konzertbesuche, Bahnfahrten, Flüge sein...oder einfach auch keine...es geht darum dass man sich vor der Umplanung sicher sein möchte, dass die entstehenden Kosten übernommen werden) verlangen, anders kann die private Umplanung nicht stattfinden.

Zum Dritten die Whatsappgruppe verlassen.
Wenn der Chef Whatsapp als betriebsinterne Kommunikationsplattform haben will, dann möchte er auch ein dazu geeignetes Kommunikationsgerät als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen (welches selbstverständlich außerhalb der eingeplanten Dienstzeiten ausgeschaltet ist).

Bzw. falls es eine Firmenapp ist: Runter damit vom Privathandy. Dienstliche Programme haben auf dem Privathandy nichts verloren. Wenn die App für die Arbeit benötigt wird, dann möchte der Chef auch ein geeignetes Abspielgerät für die App zur Verfügung stellen (und nicht vergessen...mit SIM-Karte, denn das dienstliche Abspielgerät hat auch im privaten WLAN nichts verloren).

-- Editiert von User am 19. Januar 2023 15:31

-- Editiert von User am 19. Januar 2023 15:32

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Busfahrer78
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Tipps ich war in der letzten Zeit mit Bewerbungen und Vorstellungsgespräche beschäftigt deswegen konnte ich nicht antworten . Ich habe gerade Pause 10 min. Und deswegen schreibe ich kurz das nächste Problem. Gestern habe ich die kündigubgsbestätgung bekommen. Neuer Job ist auch schon in trocknen Tücher. Es sind 3 Punkte die mich stören. Ein wichtiger Punkt ist . Ich habe vor 1 Jahr einen Arbeitnehmer Kredit genommen mit Ratenzahlung von 100 im Monat was direkt vom Lohn abgezogen wird. Ich habe dem AG gesagt wenn ich aufhöre dann werde ich die Raten weiter bezahlen . Der Arbeitgeber hat in der kündigungsbestätigung geschrieben, daß die die restsumme von 1000 Euro von der Ferrari Abrechnung einbehalten werde. Ohne Rücksicht auf die pfändungsfreigrenze . Das ist doch meines Erachtens wieder ein Ding was nicht möglich ist oder?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Üblicherweise werden AG-Kredite sofort fällig, wenn AN aus dem Betrieb ausscheidet. Keine Frage des Arbeitsrechts, sondern der vertraglichen Vereinbarungen, die ihr ja wohl getroffen haben werdet.
Ein AG ist keine Bank.

-- Editiert von User am 1. Februar 2023 10:10

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Busfahrer78
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Üblicherweise werden AG-Kredite sofort fällig, wenn AN aus dem Betrieb ausscheidet. Keine Frage des Arbeitsrechts, sondern der vertraglichen Vereinbarungen, die ihr ja wohl getroffen haben werdet.
Ein AG ist keine Bank.


Das ist schon klar aber die pfändungsfreigrenze muss doch auch da eingehalten werden?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Busfahrer78):
daß die die restsumme von 1000 Euro von der Ferrari Abrechnung einbehalten werde. Ohne Rücksicht auf die pfändungsfreigrenze .

Wenn man sich einen Ferrari leisten kann, sollten Pfändungsfreigrenzen doch keine Rolle spielen?



Zitat (von Busfahrer78):
aber die pfändungsfreigrenze muss doch auch da eingehalten werden?

Nö, das kann man vertraglich durchaus anders vereinbaren, müsste man also prüfen.


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0x Hilfreiche Antwort

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