Sprach und Arbeitsaufenthalt Grund Eigenkündigung

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
TimR.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sprach und Arbeitsaufenthalt Grund Eigenkündigung

Guten Tag,
Ich bin 24 Jahre alt und war vom 14.04.2008 bis zum 10.10.2008 bei der Firma XY beschäftigt.
Da ich aber im Jahr 2009 Medientechnik im internationalem Studiengang (der Unterricht findet weitestgehend auf Englisch statt) studieren werde habe ich in der Zeit von 14.10.2008 bis zum 11.12.2008 einen Sprach- und Arbeitsaufenthalt im Ausland unternommen um meine Sprachkenntnisse zu festigen und den Umgang mit anderen Kulturen kennen zu lernen. Meiner Ansicht nach bringt mich das auf dem Arbeitsmarkt weiter und es bringt mir sehr viel für mein bevorstehendes Studium.
Von meinem damaligen Chef war bis kurz vor Antritt der Reise immer die Rede von einem unbezahlten Urlaub und er hat mir immer zu diesem Vorhaben geraten. Doch irgenwie kam es nicht zu diesem Vertrag und mein Chef sagte mir ich müesse selber kündigen und er würde mich nach der Reise sofort wieder einstellen. Ich habe dann im Wissen auf die Wiedereistellung selbst gekündigt (innerhalb der Probezeit) und gleichzeitig erfahren das die Firma 3 andere Mitarbeiter kurz vor ende der Probezeit entlassen hat, was mich zu dem Entschluss brachte, dass auch ich höchstwahrscheilich entlassen worden wäre und die Eigenkündigung und meine Beweggründe sich besser auf dem Arbeitsmarkt verkaufen liessen als eine Kündigung des Arbeitgebers. Auch zur Wiedereinstellung ist es nicht gekommen den bei einem Gespräch sagte mir mein damaliger Chef das die Auftragslage im Moment sehr schlecht sei . Auf die Kündigung zu Verzichten und die Reise Abzusagen hätte mich jedoch in große unkosten gestürzt und mir meiner Ansicht nach auch alle Vorteile die dadurch habe verbaut.
Jetzt ist meine Frage ob diese Gründe plausible Gründe für die Eigenkündigund sind oder ich mit einer Speerzeit zu rechnen habe?

Vielen Dank im Vorraus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die Gründe sind nicht plausibel und daher hast Du mit einer Sperrzeit zu rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Und für die Zukunft - alles schriftlich vereinbaren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.867 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen