Ständig neue Verträge vor Ablauf

4. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
andrealeinchen06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Ständig neue Verträge vor Ablauf

Guten Tag.

Ich möchte mich mal für meinen Sohn informieren.

Er arbeitet als Verkäufer im Einzelhandel. Lebensmittel. Hat seine Ausbildung dort gemacht und wurde dann übernommen. Sein erster Vertrag ging von 01.07 - 19.12.24. Der Vertrag war auf Gleitzone mit 20 Stunden wöchentlich. Dann kam im August schon der nächste Vertrag obwohl der andere ja noch lief, mit 30 Stunden wöchentlich und vom 01.09- 31.10. Dann kam letzte Woche wieder ein neuer Vertrag mit 40 Std vollzeit vom 01.11 - 19.12. Also 3 Verträge weil die Stunden ja immer mehr wurden. Die Verträge sind ja immer befristet und es ist angekreuzt das es bis maximal 2 Jahre 3x verlängert werden darf. Und wie verhält sich diese komische Rechnung nun bei dem Hin und her ? Immer nur so kurze Zeiten und mein Sohn würde natürlich irgendwann gerne mal eine eigene Wohnung beziehen und wissen ab wann er unbefristet dann angestellt werden müsste? Wir blicken gar nicht mehr durch und der Filialleiter ist auch nicht der beste Ansprechpartner dafür. Der sagt immer nur, er soll sich keine Sorgen machen das er gekündigt wird weil er gebraucht wird. Super ! Kann jemand hier aufklären?

Vielen lieben Dank !

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von andrealeinchen06 ):
Sein erster Vertrag
...
Dann kam im August
...
Dann kam letzte Woche wieder

Und diese Verträge sind alle identisch, bis auf die Teile welche die Arbeitszeiten betreffen?
Waren es tatsächlich vollständig neue Verträge oder nur Vertragsergänzungen?



Zitat (von andrealeinchen06 ):
Und wie verhält sich diese komische Rechnung nun bei dem Hin und her ?

Welche komische Rechnung?



Zitat (von andrealeinchen06 ):
mein Sohn würde natürlich irgendwann gerne mal eine eigene Wohnung beziehen

Und daran hindert ihn aktuell was konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
andrealeinchen06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und diese Verträge sind alle identisch, bis auf die Teile welche die Arbeitszeiten betreffen?
Waren es tatsächlich vollständig neue Verträge oder nur Vertragsergänzungen?


Stundenanzahl, Zeitraum und Gehalt sind anders. Der erste Vertrag ging ja bis 19.12 und der zweite dann auf Einmal nur bis Ende Oktober.

Zitat (von Harry van Sell):
Welche komische Rechnung?


Na 3x darf verlängert werden auf maximal 2 Jahre. Jetzt hat er schon 3 Verträge bekommen und zählt das nun dann immer wieder neu ?

Zitat (von Harry van Sell):
Und daran hindert ihn aktuell was konkret


Alle Vermieter wollten aufgrund der Befristung kein Mietverhältnis.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19173 Beiträge, 7016x hilfreich)

Aus deiner Darstellung schließe ich, dass Sohnemann nach der Ausbildung mit einem befristeten AV ohne Sachgrund übernommen wurde. Dann gab es neue AV mit Stundenerhöhungen in erheblichem Umfan: von 20 auf 30, dann auf 40 Wochenstunden, vmtl. Vollzeit.

Der erste AV ist sozusagen der Grundvertrag mit der Befristung 19.12.
In dieser Zeitspanne und innerhalb dieser Befristung hat es 2 vorübergehende Stundenerhöhungen gegeben - das ist möglich, wenn diese Erhöhungen sachlich gerechtfertigt sind bzw. waren. Naheliegender Grund: vorübergehend erhöhter betrieblicher Bedarf.

Zwar hat es punktuell Veränderungen des befristeten AV gegeben in Blick auf die Wochenarbeitszeiten, nicht aber eine Verlängerung der Befristung selbst. Wenn das so stimmt, ändern diese Verträge über mehr Wochenstunden nichts an der eigentlichen Befristung, unwahrscheinlich, dass dadurch ein unbefristeter AV zustande gekommen ist. Anders wäre es, wenn es zu einer Verlängerung des befristeten AV bei geänderten Konditionen gekommen wäre - dann wäre die weitere Befristung mit einiger Sicherheit unbegründet.
Sohnemann wird also noch auf die Entfristung warten müssen.

https://www.es-law.de/en/vorsicht-bei-befristeter-arbeitszeiterhoehung-verschaerfte-wirksamkeitsvoraussetzung-fuer-befristung/

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19173 Beiträge, 7016x hilfreich)

Nachtrag und quasi Gegenrede in Einem; namentlich für den Fall, dass der Sohn im Dezember doch nicht weiterbeschäftigt werden sollte:
Man kann das Ganze auch gegen den Strich bürsten.
Gegen die Annahme, dass es einen Sachgrund dieser Art gegeben habe für die nicht unerheblichen Stundenerhöhungen spricht deren Systematik: alle 2 Monate 10 Stunden drauf.
Da könnte dein Sohn gerichtlich prüfen lassen, ob es durch die neuen Verträge nicht doch zu einer Entfristung gekommen ist. Gerichtliche Überprüfung kommt praktisch nur infrage, wenn der AG den Vertrag nicht fortsetzen wollte - ansonsten bringt dein Sohn sich wohl um alle Chancen einer Entfristung. So er denn bei diesem AG weiter arbeiten will.

Randbemerkung: Seltsam erscheint das Ende der Befristung - 1 Woche vor Weihnachten, wenn der Laden brummt. Und so ein krummes Datum ....

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#5
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Gegen die Annahme, dass es einen Sachgrund dieser Art gegeben habe für die nicht unerheblichen Stundenerhöhungen spricht deren Systematik: alle 2 Monate 10 Stunden drauf.


Wäre es da nicht auch interessant zu wissen, wie viele Stunden tatsächlich gearbeitet wurden?
Ist ja oftmals so, dass man einen 20 Stundenvertrag bekommt, aber dann dennoch 30-40 arbeitet.......

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#6
 Von 
andrealeinchen06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Da könnte dein Sohn gerichtlich prüfen lassen, ob es durch die neuen Verträge nicht doch zu einer Entfristung gekommen ist. Gerichtliche Überprüfung kommt praktisch nur infrage, wenn der AG den Vertrag nicht fortsetzen wollte - ansonsten bringt dein Sohn sich wohl um alle Chancen einer Entfristung. So er denn bei diesem AG weiter arbeiten will.


Guten morgen.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Damit ist uns sehr geholfen. Der stellvertretende Fillialleiter mit dem er auch befreundet ist, sagte wohl zu ihm: wenn du fies bist, unterschreibst du den neuen Vertrag nicht weil du im System schon unter 40 std unbefristet läufst ‍♀ Irgendwas mit Gesetz sagte er auch. Aber wir haben ja nichts in der Hand und das wäre dann doof.

Ja er wurde mit 20 Std übernommen weil der Chef nicht mehr Stunden geben durfte wegen Personalkosten. Er hat aber immer 40 Std gearbeitet und nie 20 oder 30. Nach und nach wurden die Verträge dann halt erhöht bzw die stundenzahl im Vertrag.

Die Arbeit war also immer da und nie nur 20 Stunden zb.

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#7
 Von 
andrealeinchen06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von neuhierangemeldet):
Wäre es da nicht auch interessant zu wissen, wie viele Stunden tatsächlich gearbeitet wurden?
Ist ja oftmals so, dass man einen 20 Stundenvertrag bekommt, aber dann dennoch 30-40 arbeitet.......


Genau. Immer volle 40 seit vertragsbeginn

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19173 Beiträge, 7016x hilfreich)

Zitat (von andrealeinchen06 ):
wenn du fies bist, unterschreibst du den neuen Vertrag nicht weil du im System schon unter 40 std unbefristet läufst

Was im System hinterlegt ist, ist rechtlich unbedeutend. Es gilt der AV.
Eine andere Sache ist, wieso dein Sohn sich darauf einlässt, 40 h/Wo zu arbeiten, wenn er sich zu 20 verpflichtet hat. Da mag die Hoffnung auf unbefristete Übernahme mitspielen, da habe ich auch meine Zweifel an der 'Freundschaft' mit dem FL, der ihn ja schließlich zur Arbeit einteilt.

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#9
 Von 
andrealeinchen06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
da habe ich auch meine Zweifel an der 'Freundschaft' mit dem FL, der ihn ja schließlich zur Arbeit einteilt.


Das ist der stellvertretende. Der macht die Pläne nicht.

Natürlich spielt da die Hoffnung mit und er hat ja auch von Anfang an gesagt bekommen das es 40 werden sobald es die Personalkosten zulassen. Nun hat er ja den 40 Stunden Vertrag auch.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19173 Beiträge, 7016x hilfreich)

Zitat (von andrealeinchen06 ):
Er hat aber immer 40 Std gearbeitet

Nur der Vollständigkeit halber: dann hat Sohnemann Anspruch auf Bezahlung dieser Arbeitsstunden.
Der AG muss die Zeitnachweise 2 Jahre lang aufbewahren.
Richtiger wäre wahrscheinlich zu sagen: Sohnemann hätte diesen Anspruch - es steht ja nicht zu erwarten, dass er ihn wird geltend machen wollen.
Allerdings ein Rat an den jungen Mann: Es heiß zwar 'früh krümmt sich, was ein Häkchen werden will', aber genau das ist die Frage: Willst du ein Häkchen sein/werden?
Kümmere dich jetzt um deine Rechte als AN - du wirst sie noch im Leben benötigen und sein Recht zu behaupten, erfordert auch ein Quäntchen Zivilcourage.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37756 Beiträge, 6307x hilfreich)

Zitat (von andrealeinchen06 ):
Natürlich spielt da die Hoffnung mit
Dein Sohn könnte doch jetzt so kurz nach Ende der Ausbildung und viel Arbeit noch den 19.12.24 abwarten bzw. was der AG kurz vorher neu aus dem Hut zaubert.
Er könnte seinem AG auch andeuten, dass er sich wegen des Vertragsendes ab dem 20.12. schon einen anderen Job *reserviert* hat, dort das Weihnachtsgeschäft noch mitnehmen kann und voraussichtlich dann hier im Laden für eine weitere Vertragsänderung nicht mehr zur Verfügung steht.
Keiner muss warten, bis er vom Brett geschubst wird. :wink:

Zitat (von andrealeinchen06 ):
Immer volle 40 seit vertragsbeginn
Und seine Überstunden? Hat er diese bezahlt bekommen oder schiebt er die wie Pulverschnee vor sich her?
Zitat (von andrealeinchen06 ):
würde natürlich irgendwann gerne mal eine eigene Wohnung beziehen
Ja. Wird er auch... Was soll die Drängelei seit Juli?Gibts überhaupt (so viele) freie Wohnungen, die er schon hätte beziehen können?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
andrealeinchen06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und seine Überstunden? Hat er diese bezahlt bekommen oder schiebt er die wie Pulverschnee vor sich her?


Er hat eine Woche Urlaub aktuell wegen der Stunden. Das klappt zumindest sehr gut.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37756 Beiträge, 6307x hilfreich)

Zitat (von andrealeinchen06 ):
Er hat eine Woche Urlaub aktuell wegen der Stunden.
URLAUB---wegen Überstunden /Mehrarbeit?
:???:
Entweder hat er Urlaub. Oder er nimmt Zeitausgleich .


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hamsterpups
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von andrealeinchen06 ):
Sein erster Vertrag ging von 01.07 - 19.12.24. Der Vertrag war auf Gleitzone mit 20 Stunden wöchentlich. Dann kam im August schon der nächste Vertrag obwohl der andere ja noch lief, mit 30 Stunden wöchentlich und vom 01.09- 31.10. Dann kam letzte Woche wieder ein neuer Vertrag mit 40 Std vollzeit vom 01.11 - 19.12. Also 3 Verträge weil die Stunden ja immer mehr wurden. Die Verträge sind ja immer befristet und es ist angekreuzt das es bis maximal 2 Jahre 3x verlängert werden darf.

Zitat (von andrealeinchen06 ):
Nach und nach wurden die Verträge dann halt erhöht bzw die stundenzahl im Vertrag.


Hat er wirklich jedes Mal einen neuen Arbeitsvertrag bekommen oder Änderungsverträge? Oder einfach nur Arbeitszeiterhöhungen? Das ist ein grundlegender Unterschied.
Sinnvoll (soweit man in diesem Fall von Sinn sprechen kann) wäre ein Arbeitsvertrag vom 01.07. bis 19.12. und danach lediglich befristete Änderungen der Stunden. Das mag durchaus möglich sein. Damit liegt aber nach wie vor nur ein befristeter Arbeitsvertrag zugrunde.

Ein formloser Antrag auf Entfristung an die Filialleitung könnte vielleicht mal Anstoß geben, sich damit auseinanderzusetzen. Das wäre zumindest mein Vorschlag.

Davon abgesehen hat dein Sohn sich hoffentlich schon beim Arbeitsamt gemeldet, da er ja nach aktuellem Stand ab 20.12. erst mal ohne Job sein wird. Könnte sonst Probleme geben.

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#15
 Von 
andrealeinchen06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hamsterpups):
Hat er wirklich jedes Mal einen neuen Arbeitsvertrag bekommen oder Änderungsverträge? Oder einfach nur Arbeitszeiterhöhungen? Das ist ein grundlegender Unterschied.


Das weiß ich halt nicht. Der allererste Vertrag mit den 20 Stunden Gleitzone war vom 01.07 - 19.12.

Dann kam im August der Vertrag mit 30 Stunden vom 01.09 - 31.10.

Dann kam im Oktober der Vertrag mit den 40 Stunden und da stand dann der 01.10 - 19.12 wieder drin und der letzte Vertrag diese Woche war , weil er nun Abteilungsleiter ist und etwas mehr verdient vom 01.11 - 19.12.

Also es wurde NIE der 19.12 überschritten, was ja nun super gewesen wäre wenn die "neuen" Verträge dann wieder 6 Monate "weiter" gewesen wären.

Nun sind wir natürlich gespannt wann der nächste Vertrag kommt denn der 19.12 ist ja nicht mehr weit und dann muss ja was passieren mit der Verlängerung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19173 Beiträge, 7016x hilfreich)

Zitat (von andrealeinchen06 ):
Das weiß ich halt nicht.

Das ließe sich doch ändern, oder? Es wäre halt super, wenn Fragesteller ihren Teil erfüllten und aus gesicherter Kenntnis des vorliegenden Materials anfragen. Und speziell, wenn sie für andere fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hamsterpups
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von andrealeinchen06 ):
Das weiß ich halt nicht. Der allererste Vertrag [...]

Dann kam im August der Vertrag [...]

Dann kam im Oktober der Vertrag [...] und der letzte Vertrag diese Woche [...]

Nun sind wir natürlich gespannt wann der nächste Vertrag kommt [...]


Eigentlich ist es recht einfach... was genau steht in der Überschrift? Steht da "Arbeitsvertrag", "Änderungsvertrag", "Stundenerhöhung" oder sonstwas?
Im Zweifelsfall einfach mal abfotografieren, anonymisieren und per Link hier zur Verfügung stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
andrealeinchen06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hamsterpups):
Eigentlich ist es recht einfach... was genau steht in der Überschrift? Steht da "Arbeitsvertrag", "Änderungsvertrag", "Stundenerhöhung" oder sonstwas?


In allen Verträgen die er bekommen hat steht oben " befristeter arbeitsvertrag ohne sachgrund ( neueinstellung ). Nur die Monate, Stunden und das Bruttogehalt wurden dann geändert eingefügt. Ansonsten immer der gleiche Standartvertrag

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
andrealeinchen06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das ließe sich doch ändern, oder? Es wäre halt super, wenn Fragesteller ihren Teil erfüllten und aus gesicherter Kenntnis des vorliegenden Materials anfragen. Und speziell, wenn sie für andere fragen.


Alle mir und meinem Sohn bekannte Informationen habe ich hier preis gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von hamsterpups):
Eigentlich ist es recht einfach... was genau steht in der Überschrift?

Um mal zu visualisieren, wie relevant Überschriften in Verträgen sind

Da kann "Hüpfelmüpf" stehen, insofern bringt uns diese Information nichts.



Zitat (von andrealeinchen06 ):
Alle mir und meinem Sohn bekannte Informationen habe ich hier preis gegeben.

Wenn man relevante Faktoren (neuer Arbeitsvertrag / Änderungsvertrag) nicht erkennen kann, dann sollte man überlegen die Dokumente zwecks Beurteilung einem Anwalt vorzulegen.

Man wird ja auch Interesse daran haben, das ganze rechtssicher zu machen?

Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37756 Beiträge, 6307x hilfreich)

Zitat (von andrealeinchen06 ):
befristeter arbeitsvertrag ohne sachgrund
Vielen Dank!
Zitat (von andrealeinchen06 ):
Nun sind wir natürlich gespannt wann der nächste Vertrag kommt denn der 19.12 ist ja nicht mehr weit und dann muss ja was passieren mit der Verlängerung.
Ja, der AG wirds richten. Der weiß Bescheid.
Absatz 2
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

Eine Befristung ohne Sachgrund kommt also nur für Neueinsteiger*innen im Betrieb in Betracht. Dein Sohn ist ein solcher Neueinsteiger/nach Ausbildung als Angestellter neu eingestellt.
Die Befristung ohne Sachgrund darf maximal bei zwei Jahren liegen. Das trifft hier nicht zu, kann dem Sohn egal sein.
Innerhalb dieses Zeitraums kann der Arbeitsvertrag bis zu dreimal verlängert werden. 3x ist jetzt verlängert worden. Mehr geht nicht.

Entweder ist am 19.12. Schluss---ODER--- der Vertrag wird ein unbefristeter.

Ich tippe auf ---unbefristet.
Der AG hat dem Sohn sogar erklärt, warum es nicht anders ging...in den ersten Monaten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Anami):
3x ist jetzt verlängert worden.

Es ist genau 0,0x verlängert worden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
andrealeinchen06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist genau 0,0x verlängert worden.


Und genau das wollte ich wissen. Ob die ständig neuen Verträge irgendwas an der Frist bewirken. Aber hätte mir klar sein müssen denn das Enddatum hat sich ja nie geändert.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

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