Standortwechsel der Ausbildung

21. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Chris511
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Standortwechsel der Ausbildung

Hallo zusammen,

folgendes Problem habe ich zurzeit. Ich wurde bei meinem AG am Standort A eingestellt. Leider hat mein Ausbilder dort aufgehört. Notlösung war dass ich an Standort B (30km entfernt) die Ausbildung mache. Ausbildungsvertrag wurde abgeändert auf Standort B mit dem neuen Ausbilder. Das läuft jetzt soweit auch alles super, mit meinem neuen Ausbilder und dem Team verstehe ich mich super.

Nun das Problem was auftritt. Für meinen ehemaligen Standort A wurde nun intern jemand neues eingestellt der auch den Ausbilderschein hat. Nun wurde beschlossen dass ich wieder auch an Standort A arbeiten soll. Vertraglich wurde so ein Fall aber nicht geregelt. Laut meinem Vertrag bin ich zu 100% Azubi am Standort B.

Nun möchte ich aber nicht mehr zu Standort A da ich mich in der Zwischenzeit sehr an das Team gewöhnt habe und ich die Ausbildung dort klasse finde. Jetzt meine Frage: Kann ich den erneuten Standortwechsel in dem Fall zurück an Standort A verweigern? Oder hat der Ausbildungsbetrieb auch das alleinige Recht dazu auch den Ausbildungsvertrag zu ändern?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Chris511):
Jetzt meine Frage: Kann ich den erneuten Standortwechsel in dem Fall zurück an Standort A verweigern?

Kann man, wenn die Formlierung auf Standort B lautet.
Ausnahme: Der Ausbildungsbetrieb kann relevante / dringliche Gründe für den Wechsel anführen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Sehe ich genauso. Vertragspartner ist B und wenn im Vertrag nicht auch der Einsatz in Standort A ausdrücklich vereinbart wurde, kann man dich nicht versetzen - es sei den ausbildungsrelevante Umstände ändern sich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

... und - (merke es dir für das ganze Leben! ) - ein VERTRAG kann niemals einseitig geändert werden. Vertrag heißt von Haus aus, dass mind. zwei Parteien darin den gemeinsamen Willen niederlegen, also aufschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7210 Beiträge, 1514x hilfreich)

Wenn beim Standort B alles gut läuft werden die Kollegen und wird der Ausbilder das sicherlich auch bestätigen. Bringe deine Kollegen / das Team mit auf Deine Seite. Das hat nochmal mehr Gewicht als die "Einzelmeinung eines Azubi"

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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