Hallo werte Gemeinde,
ich habe mich bereits ein bisschen durch's Forum geklickt, aber Fallspezifisch für meine Frage nichts finden können. Daher erkläre ich meinen Fall schnell selbst
Ich arbeite als Fachkraft für Lagerlogistik. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber
habe ich eine Ausbildung absolviert und arbeite nun seit knapp 5 Jahren für diesen. Zusätzlich zum Online-Versandhandel betreibt die Firma einen Laden. Zum Ende des 1. Quartals nächsten Jahres möchte die Firma die Logistik am ursprünglichen Standort auflösen und eine 100%ige Tochter gründen. Diese wird dann fast außerhalb der Stadt einen neuen Standort beziehen. Jegliche Logistik-Tätigkeit am alten Standort wird eingestellt.
Nun bietet die Firma jedem Arbeitnehmer an, mit an den neuen Standort zu gehen. Es muss ein Aufhebungsvertrag unterschrieben werden und der Vertrag für die neue Firma muss unterzeichnet werden. Betriebszugehörigkeit bleibt erhalten. Nun zu meiner Frage. Der neue Vertrag sieht Schicht- sowie Samstagsarbeit vor. Auch an Sonn- und Feiertagen (Wie das in der Logistik gehen soll, ist mir allerdings ein Rätsel) kann gearbeitet werden, so der Arbeitgeber es denn anordnet. Auch erhöht sich die Wochenarbeitszeit. Die Entfernung zur alten Arbeit verdoppelt sich und ich muss mir eine Fahrkarte kaufen, die ich bisher nicht benötigt habe. Es sind also viele Faktoren dabei, die eine Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse nach sich ziehen. Die Bezahlung hingegen bleibt gleich.
Meine erste Frage ist nun: Wie lange kann ich das unterschreiben des neuen Vertrages hinauszögern um für mich alle relevanten Möglichkeiten eines neuen Arbeitgebers in Betracht zu ziehen? Und die zweite Frage lautet: Was für Möglichkeiten habe ich, wenn ich den Vertrag überhaupt nicht unterschreiben möchte? Werde ich betriebsbedingt gekündigt?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Standortwechsel/Betriebsbedingte Kündigung/Aufhebungsvertrag
19. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 19. September 2019 | 12:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Standortwechsel/Betriebsbedingte Kündigung/Aufhebungsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. September 2019 | 13:43
Von
Status: Weiser (17440 Beiträge, 6490x hilfreich)
/// Werde ich betriebsbedingt gekündigt?
Ja, wenn du nicht unterschreibst.
Kein Mensch muss einen AV unterschreiben, der ihm nicht gefällt.
#2
Antwort vom 19. September 2019 | 13:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32176 Beiträge, 5656x hilfreich)
Der AG wird wahrscheinlich die Bedenkzeit genannt haben. Dann könntest du versuchen, evtl. 1-2 Wochen die Bedenkzeit zu verlängern. Der AG muss bis X wissen, mit wem er den neuen Standort öffnet bzw. welche neuen AN er braucht.Zitat1.Wie lange kann ich das unterschreiben des neuen Vertrages hinauszögern :
Du kannst in der Bedenkzeit nach einem anderen besseren Job suchen.
Wenn es mehrere AN betrifft, könnte man vllt. über Mitfahrgemeinschaften nachdenken... wird evtl. preiswerter als ne Fahrkarte für jeden.
Die flexiblen Arbeitszeiten sind nicht zu bemängeln, sofern Zeitausgleich gewährt wird und/oder das ArbZG eingehalten wird.
Ja, wenn ihr euch nicht einigt. Das geht gar nicht anders.Zitat2. Werde ich betriebsbedingt gekündigt? :
Das geht. Der AG hat dann entspr. Zuschläge zu zahlen.ZitatAuch an Sonn- und Feiertagen (Wie das in der Logistik gehen soll, ist mir allerdings ein Rätsel) kann gearbeitet werden, :
Es gibt kein Recht oder Anspruch auf gleichbleibende Arbeitsbedingungen von Ausbildung-->Rente.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. September 2019 | 14:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, wenn ihr euch nicht einigt. Das geht gar nicht anders.Zitat2. Werde ich betriebsbedingt gekündigt? :
Was bedeutet das genau? Kann mich der AG auch schon vor dem Umzug kündigen, wenn ich nicht bereit bin zu unterschreiben? Und was passiert bei einer betriebsbedingten Kündigung? Gibt es eine Abfindung?
#4
Antwort vom 19. September 2019 | 14:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32176 Beiträge, 5656x hilfreich)
Der AG macht den jetzigen Standort dicht. Wer als AN nicht mitzieht zum neuen Standort, kann natürlich selber kündigen oder wird betriebsbedingt gekündigt.ZitatWas bedeutet das genau? :
Der AG kann dich doch nicht am alten Standort weiter beschäftigen.
Er bietet dir den Job am neuen Ort zu etwas geänderten Bedingungen an.
Akzeptierst du nicht, bist du raus. Dann eine Abfindung zu zahlen, wäre reines Entgegenkommen des AG.
Doch dafür ist kein Grund erkennbar --- denn er bietet dir doch als Alternative die Weiterbeschäftigung an.
Ja, der AG kann dir auch schon vor dem Umzug kündigen.
Doch auch hier: Warum sollte er das tun? Er braucht seine AN jeden Tag--- bis zum Umzug.
#5
Antwort vom 19. September 2019 | 14:57
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Wenn es einen Betriebsrat gäbe, der wäre Ansprechpartner, weil er ja auch verhandelt hat. Ansonsten gelten die vertraglichen Kündigungsfristen.
Ob eine Weiterbeschäftigung in der Ferne ein annehmbares Angebot ist, hängt ja immer von der familiären oder sozialen Situation ab.
Und jetzt?
Schon
267.925
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten