Standortwechsel/Betriebsbedingte Kündigung/Aufhebungsvertrag

19. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nurmalnefrage
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Standortwechsel/Betriebsbedingte Kündigung/Aufhebungsvertrag

Hallo werte Gemeinde,

ich habe mich bereits ein bisschen durch's Forum geklickt, aber Fallspezifisch für meine Frage nichts finden können. Daher erkläre ich meinen Fall schnell selbst

Ich arbeite als Fachkraft für Lagerlogistik. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich eine Ausbildung absolviert und arbeite nun seit knapp 5 Jahren für diesen. Zusätzlich zum Online-Versandhandel betreibt die Firma einen Laden. Zum Ende des 1. Quartals nächsten Jahres möchte die Firma die Logistik am ursprünglichen Standort auflösen und eine 100%ige Tochter gründen. Diese wird dann fast außerhalb der Stadt einen neuen Standort beziehen. Jegliche Logistik-Tätigkeit am alten Standort wird eingestellt.

Nun bietet die Firma jedem Arbeitnehmer an, mit an den neuen Standort zu gehen. Es muss ein Aufhebungsvertrag unterschrieben werden und der Vertrag für die neue Firma muss unterzeichnet werden. Betriebszugehörigkeit bleibt erhalten. Nun zu meiner Frage. Der neue Vertrag sieht Schicht- sowie Samstagsarbeit vor. Auch an Sonn- und Feiertagen (Wie das in der Logistik gehen soll, ist mir allerdings ein Rätsel) kann gearbeitet werden, so der Arbeitgeber es denn anordnet. Auch erhöht sich die Wochenarbeitszeit. Die Entfernung zur alten Arbeit verdoppelt sich und ich muss mir eine Fahrkarte kaufen, die ich bisher nicht benötigt habe. Es sind also viele Faktoren dabei, die eine Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse nach sich ziehen. Die Bezahlung hingegen bleibt gleich.

Meine erste Frage ist nun: Wie lange kann ich das unterschreiben des neuen Vertrages hinauszögern um für mich alle relevanten Möglichkeiten eines neuen Arbeitgebers in Betracht zu ziehen? Und die zweite Frage lautet: Was für Möglichkeiten habe ich, wenn ich den Vertrag überhaupt nicht unterschreiben möchte? Werde ich betriebsbedingt gekündigt?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// Werde ich betriebsbedingt gekündigt?
Ja, wenn du nicht unterschreibst.
Kein Mensch muss einen AV unterschreiben, der ihm nicht gefällt.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Nurmalnefrage):
1.Wie lange kann ich das unterschreiben des neuen Vertrages hinauszögern
Der AG wird wahrscheinlich die Bedenkzeit genannt haben. Dann könntest du versuchen, evtl. 1-2 Wochen die Bedenkzeit zu verlängern. Der AG muss bis X wissen, mit wem er den neuen Standort öffnet bzw. welche neuen AN er braucht.
Du kannst in der Bedenkzeit nach einem anderen besseren Job suchen.
Wenn es mehrere AN betrifft, könnte man vllt. über Mitfahrgemeinschaften nachdenken... wird evtl. preiswerter als ne Fahrkarte für jeden.
Die flexiblen Arbeitszeiten sind nicht zu bemängeln, sofern Zeitausgleich gewährt wird und/oder das ArbZG eingehalten wird.
Zitat (von Nurmalnefrage):
2. Werde ich betriebsbedingt gekündigt?
Ja, wenn ihr euch nicht einigt. Das geht gar nicht anders.

Zitat (von Nurmalnefrage):
Auch an Sonn- und Feiertagen (Wie das in der Logistik gehen soll, ist mir allerdings ein Rätsel) kann gearbeitet werden,
Das geht. Der AG hat dann entspr. Zuschläge zu zahlen.

Es gibt kein Recht oder Anspruch auf gleichbleibende Arbeitsbedingungen von Ausbildung-->Rente.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Nurmalnefrage
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nurmalnefrage):
2. Werde ich betriebsbedingt gekündigt?
Ja, wenn ihr euch nicht einigt. Das geht gar nicht anders.

Was bedeutet das genau? Kann mich der AG auch schon vor dem Umzug kündigen, wenn ich nicht bereit bin zu unterschreiben? Und was passiert bei einer betriebsbedingten Kündigung? Gibt es eine Abfindung?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Nurmalnefrage):
Was bedeutet das genau?
Der AG macht den jetzigen Standort dicht. Wer als AN nicht mitzieht zum neuen Standort, kann natürlich selber kündigen oder wird betriebsbedingt gekündigt.
Der AG kann dich doch nicht am alten Standort weiter beschäftigen.

Er bietet dir den Job am neuen Ort zu etwas geänderten Bedingungen an.
Akzeptierst du nicht, bist du raus. Dann eine Abfindung zu zahlen, wäre reines Entgegenkommen des AG.
Doch dafür ist kein Grund erkennbar --- denn er bietet dir doch als Alternative die Weiterbeschäftigung an.

Ja, der AG kann dir auch schon vor dem Umzug kündigen.
Doch auch hier: Warum sollte er das tun? Er braucht seine AN jeden Tag--- bis zum Umzug.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)


Wenn es einen Betriebsrat gäbe, der wäre Ansprechpartner, weil er ja auch verhandelt hat. Ansonsten gelten die vertraglichen Kündigungsfristen.

Ob eine Weiterbeschäftigung in der Ferne ein annehmbares Angebot ist, hängt ja immer von der familiären oder sozialen Situation ab.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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