Starker Lärm am Arbeitsplatz

7. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
SW_Rockheart
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Starker Lärm am Arbeitsplatz

An meinen neuen Arbeitsplatz ist in nächster Nähe ( ca 2 - 5 Meter ) eine Alarmanlage die auf Grund irgendeiner Störung unerwartet losgeht, mit einer so starken Lautstärke das es stark in den Ohren weh tut.
Gibt es eine gesetzliche Regelung ab wann es uner Körperverletzung fällt und ich Dieses anzeigen kann ohne meinen Job zu verlieren.
Am Arbeitsplatz selbst habe ich natürlich schon darauf gingewiesen, das es viel zu laut ist und dauerhafte Schäden verursachen kann; natürlich erfolglos.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von SW_Rockheart):
Gibt es eine gesetzliche Regelung ab wann es uner Körperverletzung fällt und ich Dieses anzeigen kann ohne meinen Job zu verlieren.

Nö.



Zitat (von SW_Rockheart):
Am Arbeitsplatz selbst habe ich natürlich schon darauf gingewiesen, das es viel zu laut ist und dauerhafte Schäden verursachen kann; natürlich erfolglos.

Und wie laut ist es konkret in welchem Abstand konkret?

Abgesehen davon das man Hinweise nicht beachten muss, eventuell nicht am Arbeitsplatz sondern beim Arbeitgeber selbst was sagen? Und nicht nur Hinweise sondern konkrete Forderungen stellen.
Idealerweise erst, wenn die eventuell vorhandene Probezeit abgelaufen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das ist nun Mal der Job einer Alarmanlage, Lärm zu schlagen. Und gewiss nicht lustig, wenn man dem ausgeliefert ist.
Aber deswegen gleich nach dem Gesetzgeber rufen?
Oder Rettung vom AG erwarten?
Vll. stellt der dir ja eine Packung dieser Gehörschutz-Kügelchen zur Verfügung aus Wachs oder Silikon. Oder du leistest dir die um ein paar Euro selbst? Es gibt natürlich auch Kopfhörer für Maschinenführer oder angepasste Ohrstöpsel vom Akustiker - entsprechend teuer, aber sehr wirksam.

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#3
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Natürlich muss man Lärm am Arbeitsplatz nicht dulden. Passendes steht in der "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung". Auch haben die Berufsgenossenschaften teilweise eigene Richtlinien entwickelt.

Ansprechpartner ist der Arbeitgeber. Je nach Betriebsgröße kann es auch einen Sicherheitsbeauftragten oder Betriebsrat geben.

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#4
 Von 
SW_Rockheart
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Klawuttke):
Natürlich muss man Lärm am Arbeitsplatz nicht dulden. Passendes steht in der "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung". Auch haben die Berufsgenossenschaften teilweise eigene Richtlinien entwickelt.


Vielen Dank, dass ist zumindest schon mal eine gute Information mit der Arbeitsschutzverordnung.

In Sachen Arbeitgeber ist es schwer einen Ansprechpartner zu finden, da es sich um ein Internationales Unternehmen handelt, dass so mit den deutschen Rechten mitunter nicht so ganz vertraut ist und wo ein Großteil der Mitarbeiter von anderen Unternehmen gestellt werden.

Und was die beiden vorherigen Komentatoren betrifft BELEIDIGUNGEN EDITIERT es ist nicht nur laut, es ist richtig schmerzhaft in den Ohren. Ich kenne die genaue Gesetzesauslegung nicht, aber ich weiß dass es bei uns nicht erlaubt ist jemanden wissentlich Schmerzen mit möglichen Langzeitfolgen zuzufügen.



-- Editiert von Moderator am 08.06.2021 07:42

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Die Frage ist ja auch wie oft das Ding losgeht?!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Nebenbei: Wem gehört eigentlich das Alarmding? Womöglich der eigenen Firma oder Dritten? Die Montage kann ja so lange nicht zurückliegen, wenn du jetzt mit dem Problem daherkommst. Die Zuordnung könnte dir helfen, den Ansprechpartner zu finden. Und du wirst auch nicht der einzige sein, der darunter leidet - als Gruppe kann man da mehr erreichen und mehr Druck machen. In der Tat gehören Protokolle über die Häufigkeit mit zur Aufgabe und Lärm kann man auch messen.

Dann gibt es noch den speziellen Aspekt, dass es sich wohl um Fehlalarme handelt - da bin ich ziemlich überzeugt, dass die Zuständigen heftig daran arbeiten, dass das tunlichst nicht vorkommt. Berechtigte Alarme dürften dann unter erlaubten Lärm fallen, Fehlalarme aber nicht.

Bloß: Welche Rechte folgen daraus? Was kann man verlangen? Deine Firma ist erst einmal aus dem Schneider, wenn sie dir und anderen Betroffenen eine Packung Ohropax auf den Tisch legt oder zugänglich macht. Eine Verlegung der Lärmquelle wirst du wohl eher nicht verlangen können, wenn der Standort nach fachlich einwandfreien Kriterien gefunden worden ist. Und dass es keine Alarmanlage geben soll, oder nur eine mit stillem Alarm, wird auch jenseits dessen sein, was du fordern kannst.

Eigentlich keine Aufgabe für den einzelnen MA, sondern für einen BR.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32004 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von SW_Rockheart):
aber ich weiß dass es bei uns nicht erlaubt ist jemanden wissentlich Schmerzen mit möglichen Langzeitfolgen zuzufügen.
Vielleicht verwechselst du auch was?
Der Alarm geht an, um Arbeitnehmer und andere Personen zu warnen. Um sie vor Körperverletzung und Schmerzen und Langzeitfolgen zu schützen.
Zitat (von SW_Rockheart):
eine Alarmanlage die auf Grund irgendeiner Störung unerwartet losgeht,
Ist nun die Alarmanlage gestört und geht fälschlicherweise an---oder geht sie wegen einer anderen Störung zur Warnung der AN an?

Seit wann arbeitest du dort?
Stört/schmerzt es die anderen Kollegen auch?
Arbeitest du allein dort in der Nähe der Anlage?
Löst der Alarm nicht wegen dir aus?
Wen genau am Arbeitsplatz hast du schon darauf hingewiesen, was die Folge sein könnte?

Ich meine, wissentlich , d.h. mit Wissen und ohne Einsicht zur Änderung tut der AG das gewiss nicht. Weiß der AG von deinen Schmerzen?
Vielleicht bist du besonders empfindlich, und dein AG weiß auch das nicht?
Bevor du mit der Arbeitsschutzverordnung winkst, solltest du dir sicher sein, dass die Anlage der VO nicht genügt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von SW_Rockheart):
An meinen neuen Arbeitsplatz ist in nächster Nähe ( ca 2 - 5 Meter ) eine Alarmanlage die auf Grund irgendeiner Störung unerwartet losgeht

Wie oft? Einmal im Monat? Einmal in der Woche? Einmal am Tag? Alle 10 Minuten?

Zitat:
mit einer so starken Lautstärke das es stark in den Ohren weh tut.

Das ist Sinn und Zweck einer Alarmanlage. Man soll sie nicht überhören können.
Zitat:
Gibt es eine gesetzliche Regelung ab wann es uner Körperverletzung fällt und ich Dieses anzeigen kann ohne meinen Job zu verlieren.

Nein. Aber es gibt Lärmschutzvorschriften für die Arbeitswelt. Ist es zu laut, muss Gehörschutz getragen werden.
Zitat:
Am Arbeitsplatz selbst habe ich natürlich schon darauf gingewiesen, das es viel zu laut ist und dauerhafte Schäden verursachen kann; natürlich erfolglos.

Man sollte stattdessen besser Gehörschutz vom Arbeitgeber verlangen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Gehörschutz ist ja schön und gut, nur hat hier überhaupt mal jemand gefragt wo das Teil hängt und ob überhaupt Gehörschutz getragen werden kann?

Es macht schon einen Unterschied, ob wir von einer Produktionshalle, oder einem Büro sprechen.

Zitat (von Anami):
Bevor du mit der Arbeitsschutzverordnung winkst, solltest du dir sicher sein, dass die Anlage der VO nicht genügt.


Die Anlagen sind in der Regel geprüft und entsprechen allen möglichen Vorschriften, was hier vermutlich schiefgegangen ist, ist die Wahl des Standortes, entweder der der Anlage oder der des Arbeitsplatzes des TE.

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#10
 Von 
SW_Rockheart
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Gehörschutz ist ja schön und gut, nur hat hier überhaupt mal jemand gefragt wo das Teil hängt und ob überhaupt Gehörschutz getragen werden kann?

Es macht schon einen Unterschied, ob wir von einer Produktionshalle, oder einem Büro sprechen.


Das ist natürlich in wichtiger Aspekt.

In meinen Fall ist es als Büro zu werten, da man den Großteil der Zeit am selben Ort verweilt und mit dem Laptop Daten erfasst und bearbeitet. Zusätzlich kommen regelmäßig Personen mit Produkten welche gescant und deren Daten bearbeitet werden müssen. Dank Corona ist hier ein Mindestabstand von 2 m nötig, so dass man nicht mit Gehörschutz kommunikationsfähig ist.

Viele weitere Mitarbeiter empfinden diese Alarmanlage auch als große Belastung und verlassen teilweise für die Dauer den Arbeitsplatz, bis die Security kommt um den Lärm zu beenden. Beschwerde bist sicher von den Wenigsten zu hören, da die Meißten keine Deutschen Staatsbürger sind und dadurch zum Einen nicht so recht wissen was noch OK ist und was nicht; und natürlich auch eine gesteigerte Angst vor Jobverlust haben.

Es handelt sich um eine umzäunte Lagerfläche für Problemware die vor Zugriff durch Unberechtigte verschlossen gehalten werden muss.

Diese Produktionsstätte ist ganz neu gebaut und weißt auch sonst viele Mängel auf.
Meine direkten Vorgesetzten haben mir nur Mitgeteilt: Des ist leider so mit der Arlarmanlage, man kann das nicht ändern, es muss so sein. Man kann wohl an dieser Aussage erahnen, dass es den direkten Vorgesetzen hier etwas an Erfahrung in vielen Bereichen mangelt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32004 Beiträge, 5632x hilfreich)

Dass nicht nur du den Lärm als störend empfindest und nicht nur du Schmerzen emofindest, ist ja schon mal ein guter Hinweis. Allerdings bist du neu im Unternehmen und hast vermutlich auch etwas Angst vor Jobverlust, wenn du dich beschwerst?

Zitat (von SW_Rockheart):
bis die Security kommt um den Lärm zu beenden.
Es sind also Fehlalarme?
Zitat (von SW_Rockheart):
man kann das nicht ändern, es muss so sein.
Also doch keine Fehlalarme?

Vielleicht muss der Alarm losgehen, sobald jemand sich der speziell umzäunten Lagerfläche nähert oder diese berührt?

Zum Gehörschutz: Wenn Personen kommen, mit denen du kommunizieren sollst, könntest du den Gehörschutz abnehmen.
Das tun ganz viele anderswo Beschäftigte auch, die Lärm ausgesetzt sind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Nach wie vor gibt es keine Information darüber, mit welcher Häufigkeit 'der Fall' gegeben ist.
Eingangs konnte man annehmen, dass das Ding hin und wieder losgeht. Nach den jüngsten Beiträgen möchte man glauben, dass es den ganzen Tag über und mehr oder minder ständig der Fall ist.
Sicher scheint der Lärm länger anzudauern, denn man muss warten, bis der Sicherheitsdienst kommt und das Ding wieder ausschaltet.
Meine Schlussfolgerung als AN wäre zuerst, dass ich bei so einem Lärm nicht arbeiten kann und mich woanders aufhalte, bis der Krach vorbei ist. Folglich müssen auch Anliegen der Kollegen solange warten.

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#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Noch eine Anmerkung:
/// ... man kann das nicht ändern, es muss so sein ...

Diese Aussage darf getrost bezweifelt werden
Denn mit hinreichender Sicherheit wird bei der Alarmanlage zu unterscheiden sein zwischen den Sensoren, die so und so angebracht und mit entsprechenden Parametern ausgestattet Zugänge des kritischen Bereichs überwachen, der Elektronik, die die Sensoren ausliest und dem Gerät, das ggf. das akustische Signal aussendet, den Alarm. Dieses Gerät wird, wette ich, ziemlich unabhängig von den Sensoren und der Verarbeitungselektronik angebracht werden können, jedenfalls wird es da einen Spielraum und Alternativen zu aktuellen Anbringungsort geben.

Wenn deine Chefs so pauschal abwimmeln, mag es sein, dass sie ob der Summe der Mängel insgesamt einigermaßen genervt sind und nichts an sich ranlassen. (Schließt natürlich weder Mangel an Erfahrung aus, noch Borniertheit u.dgl.)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von SW_Rockheart):
es ist nicht nur laut, es ist richtig schmerzhaft in den Ohren.

Es ist egal ob es "schmerzhaft in den Ohren" ist. Ich kenne Leute die sind so lärmempfindlich, die haben schon Probleme mit normalen, erlaubten Autohupen etc..



Zitat (von SW_Rockheart):
Ich kenne die genaue Gesetzesauslegung nicht, aber ich weiß dass es bei uns nicht erlaubt ist jemanden wissentlich Schmerzen mit möglichen Langzeitfolgen zuzufügen.

Da weis man falsches. Man denke nur mal an die vielen (Zahn-)Ärzte, Physiotherapeuten, Tätowierer, ...
Die fügen nicht nur wissentlich Schmerzen zu, da sind Langzeitfolgen sogar garantiert.



Zitat (von Klawuttke):
Natürlich muss man Lärm am Arbeitsplatz nicht dulden.

Selbstverständlich muss man das. Das steht ironischerweise sogar in der "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung" wie viel man das so im ungefähr muss.



Zitat (von Klawuttke):
Passendes steht in der "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung".

Da findet sich nicht, wann es unter Körperverletzung fällt und erst recht nicht, wann man dieses anzeigen kann ohne den Job zu verlieren.



Zitat (von Klawuttke):
Auch haben die Berufsgenossenschaften teilweise eigene Richtlinien entwickelt.

Auch dort findet sich keine solche Regelung wie vorgenannt.



Zitat (von SW_Rockheart):
In meinen Fall ist es als Büro zu werten,

Festgelegt durch wen genau nach welchen offizielle Kriterien genau?



Zitat (von SW_Rockheart):
da man den Großteil der Zeit am selben Ort verweilt und mit dem Laptop Daten erfasst und bearbeitet.

Das ist - erstaunlicherweise - auch außerhalb von Büros sehr oft gegeben. Man denke nur mal an die viele nInformationen in dne Supermärkten, Baumärkten, ...



Zitat (von SW_Rockheart):
Meine direkten Vorgesetzten haben mir nur Mitgeteilt: Des ist leider so mit der Arlarmanlage, man kann das nicht ändern, es muss so sein.

Deshalb ja der Rat, das man sich mal an den Arbeitgeber wendet ...
Kann natürlich sein, das die Recht haben und die Grenzwerte tatsächlich eingehalten werden. Dann steht man richtig dumm da mit der Anzeige.

Da man aber relevante Rückfragen nicht beantworten mag, muss man halt mit der einen oder der anderen Variante der Entwicklung leben.



Zitat (von Anami):
Allerdings bist du neu im Unternehmen und hast vermutlich auch etwas Angst vor Jobverlust, wenn du dich beschwerst?

Hat man, sonst hätte man wohl nicht gefragt, wann man das anzeigen kann ohne den Job zu verlieren. Nur hat ihn die realistische Antworten nicht gefallen weshalb er dann gleich pampig wurde ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
SW_Rockheart
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man, sonst hätte man wohl nicht gefragt, wann man das anzeigen kann ohne den Job zu verlieren. Nur hat ihn die realistische Antworten nicht gefallen weshalb er dann gleich pampig wurde ...


Ich wurde "pampig"?

Bisher hatte ich nicht auf deine Ausage reagiert. Ich bin ursprünglich davon ausgegangen das hier auf Probleme mit rechtlichen Lösungsvorschlägen reagiert wird oder zumindest mit Hinweisen auf bestimmte Rechtsnormen, nicht aber mit Leuten die BELEIDIGUNGEN EDITIERT

-- Editiert von Moderator am 08.06.2021 07:42

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Intiron
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 33x hilfreich)

Dann beantworte doch bitte endlich mal die Fragen, die helfen, deine Fragen zu beantworten. Wir sind hier nicht beim Hellseher. Raten hilft niemandem weiter.

Hier noch mehr Fragen: Handelt es sich um ein Sicherheitslager? Zolllager? Geht da vielleicht dauernd jemand rein und raus und macht dabei was nicht richtig? Spielen irgendwelche Leute an den Sensoren? Denkt da vielleicht einer deiner Kollegen nicht nach, wenn er ne gesicherte Tür öffnet?

Wenn es echte Fehlalarme sind ist das anders zu werten als wenn jemand aufgrund von Minderintelligenz oder Ignoranz geltende Vorschriften missachtet.

Ich hatte mal einen - ebenfalls der deutschen Sprache nicht wirklich mächtigen - Mitarbeiter, der seinen Pausenweg immer über die alarmgesicherte Feuerschutztür abgekürzt hat. Ermahnungen haben ihn nicht interessiert, nach einer Abmahnung gabs dann die üblichen Drohungen dieser Klientel. Dann war er weg und es war wieder ruhig.

Auch da musste immer jemand kommen und den Alarm abstellen - nachdem dieser sich vergewissert hatte, dass nicht doch was brennt (oder jemand unbefugt irgendwo rumrennt wo er nichts zu suchen hat). Das ist normal und vorgeschrieben.

Also: Fragen beantworten und ggf. auch mal drauf achten, wann der Alarm wo ausgelöst wird - und dann kombinieren. Hilft sehr bei der Lösungsfindung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32004 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von SW_Rockheart):
Ich bin ursprünglich davon ausgegangen...
Da dürfte dir eine Anfrage bei einem Anwalt vermutlich hilfreicher sein, aber erst, nachdem du diesem klar und deutlich erklärt hast, wo du wann bei welcher Häufigkeit und Intensität Schmerzen aushalten musst.
...kostet aber was.

Hier bist du in einem Meinungs-und Diskussionsforum, welches bisher noch gern und lang und kostenlos rumrätselte, was überhaupt vorliegt...

Rechtsnormen? Rechtliche Lösungsvorschläge?
Jamei--- wofür denn? :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Gehörschutz ist ja schön und gut, nur hat hier überhaupt mal jemand gefragt wo das Teil hängt und ob überhaupt Gehörschutz getragen werden kann?

Das ist vollkommen egal. Arbeitsschutzrechtlich betrachtet muss ab einer bestimmten Lärmbelastung Gehörschutz getragen werden (und das heißt: der AG muss ihn zur Verfügung stellen und für seine Benutzung sorgen).

Ob es in einem Büro über X dB laut ist oder in einer Produktionshalle, das ist vollkommen unerheblich.

Zitat:
Es macht schon einen Unterschied, ob wir von einer Produktionshalle, oder einem Büro sprechen.

Nein. Arbeitsschutzrechtlich macht das keinerlei Unterschied. Da interessieren nur die tatsächlichen Lärmpegel. Unterschiedliche Vorschriften für Lärmschutz und Gehörschutz für Büros und Produktionshallen gibt es nicht.

Zitat:
Die Anlagen sind in der Regel geprüft und entsprechen allen möglichen Vorschriften, was hier vermutlich schiefgegangen ist, ist die Wahl des Standortes, entweder der der Anlage oder der des Arbeitsplatzes des TE.

Und auch das ist eine Frage des Arbeitsschutzes und Lärmschutzes.

Befinden sich die AN weit genug entfernt von der Lärmquelle, so daß der Lärm die zulässigen Pegel nicht mehr überschreitet, brauchen sie keinen Gehörschutz. Sind sie dichter dran, brauchen sie Gehörschutz. Sind sie mal dicht dran und mal weit entfernt, müssen sie Gehörschutz tragen, wenn sie entsprechend dicht dran sind.

Die andere Frage ist: wenn es sich um eine "Alarmanlage" handelt - wie oft geht die los. Eine Alarmanlage, die im Brandfall Alarm gibt, braucht keinen Lärmschutzvorschriften entsprechen. Sie soll ja sogar auch dann hörbar sein, wenn jemand Gehörschutz trägt...

Handelt es sich um ein ... "Alarmsignal", das z.B. eine Maschine gibt, wenn irgendein Wert überschritten wird etc., dann wird es darauf ankommen, wie oft das passiert. Wenn der Backautomat "schreit", wenn die Brötchen fertig sind, dann ist das kein "Alarm", sondern ein Signalton. Und der darf nicht so laut sein, daß er das Tragen von Gehörschutz erforderlich macht.

Insofern fehlen die wirklich wesentlichen Informationen bis jetzt noch.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von SW_Rockheart):
es ist nicht nur laut, es ist richtig schmerzhaft in den Ohren.


Es ist egal ob es "schmerzhaft in den Ohren" ist. Ich kenne Leute die sind so lärmempfindlich, die haben schon Probleme mit normalen, erlaubten Autohupen etc..

Und das ist für den beschriebenen Fall völlig unerheblich, weil es klare gesetzliche Grenzen für zulässigen Lärm am Arbeitsplatz gibt, der noch keinen Gehörschutz erforderlich macht, und solchen Lärm, der Gehörschutz zwingend erforderlich macht.

Das persönliche Empfinden des einzelnen Mitarbeiters spielt da rechtlich gesehen keine Rolle.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Und das ist für den beschriebenen Fall völlig unerheblich,

Absolut nicht.
Warum? Genau deswegen
Zitat (von eh1960):
Das persönliche Empfinden des einzelnen Mitarbeiters spielt da rechtlich gesehen keine Rolle.


Wenn die Grenzwerte eingehalten wurden ist es total egal ob der MA Schmerzen hat - es ist und bleibt sein Problem.
Und irgendwelche Aktionen wie Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber führen dann ganz schnell dazu das er seinen Job los ist - was er ja gerade vermeiden wollte


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