Hallo,
mein Arbeitgeber
hat mich gebeten, an einem Sonntag eine mehrtägige Dienstreise anzutreten. An jenem Wocheende werde ich allerdings nicht an meinem Hauptwohnsitz sein, sondern in einer weiter entfernten Ferienwohnung. Meine Dienstreise startet also von der Wochenendunterkunft.
Mein Arbeitgeber behauptet, dass ich lediglich die Reisekosten vom Hauptwohnsitz zum Veranstaltungsort erstattet bekomme. Die zusätzlichen Fahrtkosten von der Wochenendunterkunft werden nicht erstattet.
Ist das tatsächlich so? Kann der Arbeitgeber erwarten, dass eine Dienstreise, auch am Wochenende, "von zuhause aus" angetreten wird?
Falls es etwas zur Sache tut: Mein Hauptwohnsizt liegt nicht auf dem Weg von der Wochenendunterkunft zum Veranstaltungsort.
Vielen Dank.
Start der Dienstreise von Wochendunterkunft
20. Januar 2020
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Frage vom 20. Januar 2020 | 13:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Start der Dienstreise von Wochendunterkunft
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#1
Antwort vom 20. Januar 2020 | 16:50
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Zitat:Die zusätzlichen Fahrtkosten von der Wochenendunterkunft werden nicht erstattet.
Warum auch: Die Heimreise vom Ferienort ist sowieso deine Privatsache.
Zitat:
Meine Dienstreise startet also von der Wochenendunterkunft.
Wenn es ganz korrekt laufen soll, dann fährst du Sonntag eben wie geplant nach Haus (auf eigene Zeit und Kosten, wie du das auch ohne bevorstehende DR getan hättest) und startest dann am Montag von zu Hause aus die dienstliche Reise.
Ich sehe hier kein arbeitsrechtliches Problem.
#2
Antwort vom 20. Januar 2020 | 16:57
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Korrekt.ZitatMein Arbeitgeber behauptet, dass ich lediglich die Reisekosten vom Hauptwohnsitz zum Veranstaltungsort erstattet bekomme. Die zusätzlichen Fahrtkosten von der Wochenendunterkunft werden nicht erstattet. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Januar 2020 | 17:08
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Radio-Eriwan-Antwort: Im Prinzip ja, d.h. dein AG hat im Grundsatz Recht.
Jetzt kommt es aber darauf an: Was genau heißt "mein Arbeitgeber hat mich gebeten" - ist das die Sorte Bitte, die eigentlich eine Anweisung beinhaltet, oder eine echte, die auch abschlägig beantwortet werden könnte?
Ist die Anreise am Sonntag eine notwendige Vorverlagerung oder vermeidet sie nur, am Montag womöglich 'mitten in der Nacht' aus den Federn und zur Reise aufbrechen zu müssen?
Wenn dein Okay ein echtes Entgegenkommen darstellen sollte, wäre es wohl eher angemessen, wenn der Chef seinerseits dir entgegenkommen und auf die Reisekostenordnung pfeifen würde.
#4
Antwort vom 20. Januar 2020 | 19:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatRadio-Eriwan-Antwort: Im Prinzip ja, d.h. dein AG hat im Grundsatz Recht. :
Jetzt kommt es aber darauf an: Was genau heißt "mein Arbeitgeber hat mich gebeten" - ist das die Sorte Bitte, die eigentlich eine Anweisung beinhaltet, oder eine echte, die auch abschlägig beantwortet werden könnte?
Ist die Anreise am Sonntag eine notwendige Vorverlagerung oder vermeidet sie nur, am Montag womöglich 'mitten in der Nacht' aus den Federn und zur Reise aufbrechen zu müssen?
Wenn dein Okay ein echtes Entgegenkommen darstellen sollte, wäre es wohl eher angemessen, wenn der Chef seinerseits dir entgegenkommen und auf die Reisekostenordnung pfeifen würde.
Tatsächlich ist es ein Entgegenkommen meinerseits. Mein Arbeitsvertrag beinhaltet keine Wochenendarbeit und eine Anreise Montag sehr früh wäre schon zu spät - das Programm startet am Sonntagabend. Als "Ausnahme" fahre ich dort also hin.
Unterm Strich also: rein rechtlich muss der Arbeitgeber nicht, aber als "quid pro quo" ist es angebracht?
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