Zur Zeit befinde ich mich im Erziehungsurlaub, mein Sohn wurde im Mai 2001 geboren. Mein Arbeitgeber hat mir kein Weihnachtsgeld gezahlt. Nun weiß ich aus verschiedenen Schriften, dass dies zwar eine freiwillige Sache des AG ist, aber wenn es über drei aufeinanderfolgende Jahre gezahlt wurde, muss es auch weiterhin gezahlt werden. Außerdem bin ich ja noch bei der Firma beschäftigt, bzw. habe Teilzeitarbeit im letzten August und September gehabt, sodass ich doch der Meinung bin, es steht mir Weihnachtsgeld zu. Leider kann ich nirgendwo Informationen oder Ratgeber diesbezüglich finden. Wer weiß Rat oder kann mir Adressen geben, wo ich z.B. Tarifverträge einsehen kann. Mein AG hält diesen zurück bzw. ich arbeite im Prinzip nur mit mündl. Vereinbarung!
Steht Weihnachtsgeld während Elternzeit zu?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Grundsätzlich kann der Anspruch auf Sonderzuwendungen (Tantiemen, Gratifikationen, 13. Gehalt ...) während des Erziehungsurlaubs durch Vereinbarung in der dem Anspruch zugrundeliegenden Vereinbarung (TarifV, Betriebsvereinbarung u. Arbeitsvertrag) wirksam gekürzt werden. Diese Kürzungsvereinbarung darf sich jedoch nicht ausschließlich auf den Erziehungsurlaub beschränken, sondern sollte z.B. auch Arbeitsunfähigkeit, Fehlzeiten, Sonderurlaub, Einberufung, Streik o. Kurzarbeit umfassen. Eine unzulässige Diskriminierung ist darin nicht zu sehen, da der Arbeitnehmer insoweit das Wahlrecht hat.
Haben die Vertragsparteien nichts vereinbart, so
hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Sonderzuwendung. Beim klassischen Weihnachtsgeld und bei Gratifikationen soll die künftige oder bisherige Betriebstreue honoriert werden. Insofern ist sie auch für die Zeit des Erziehungsurlaubs zu zahlen, da das Arbeitsverhältnis als solches bestehen bleibt.
Im übrigen ist der Arbeitgeber nach §§ 8
, 9 TVG
verpflichtet, den Tarifvertrag auszulegen bzw. in der Personalabteilung zu hinterlegen.
Ansonsten können Tarifverträge beim Bundesministerium für Arbeit bzw. dem zuständigen Landesarbeitsministerium eingesehen werden (s. auch: 123recht/Service/Linkliste).
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
19 Antworten