Ich habe eine Zusage für eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni bekommen. Ich habe gesehen, dass in der Promotionsordnung steht, dass ich neben dem Führungszeugnis auch eine Erklärung über laufende Strafverfahren abgeben muss. Ich habe momentan ein Verfahren am Laufen mit dem Vorwurf nach § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB. Führungszeugnis habe ich schon beantragt und erhalten, steht natürlich noch nichts drin (und das wird sich laut Anwalt auch nicht ändern), aber bei der Erklärung werde ich ja die Angabe zum laufenden Verfahren schon machen müssen.
Kann ich jetzt davon ausgehen, dass ich trotzdem noch abgelehnt werde?
-- Editiert von Moderator topic am 18. November 2023 22:06
-- Thema wurde verschoben am 18. November 2023 22:06
Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Frage nach laufendem Strafverfahren
18. November 2023
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Frage vom 18. November 2023 | 19:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Frage nach laufendem Strafverfahren
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#1
Antwort vom 18. November 2023 | 20:22
Von
Status: Unbeschreiblich (116239 Beiträge, 39232x hilfreich)
ZitatKann ich jetzt davon ausgehen, dass ich trotzdem noch abgelehnt werde? :
Klar. Können kann man bekanntlich vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation etc.
#2
Antwort vom 19. November 2023 | 09:30
Von
Status: Weiser (16829 Beiträge, 6293x hilfreich)
ZitatKann ich jetzt davon ausgehen, dass ich trotzdem noch abgelehnt werde? :
Natürlich kannst du 'davon ausgehen' - aber was passieren wird, weißt du doch nicht. Und niemand hier im Forum. Du tarnst deine Straftat mit dem Paragrafen - ich schätze, es macht hierzulande möglicherweise einen Unterschied, ob du den Hitlergruß oder das Hakenkreuz gezeigt hast oder Embleme der PKK beispielshalber.
-- Editiert von User am 19. November 2023 09:33
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#3
Antwort vom 19. November 2023 | 11:42
Von
Status: Schüler (421 Beiträge, 139x hilfreich)
Zitathierzulande möglicherweise einen Unterschied, ob du den Hitlergruß oder das Hakenkreuz gezeigt hast oder Embleme der PKK beispielshalber :
ZitatKann ich jetzt davon ausgehen, dass ich trotzdem noch abgelehnt werde? :
Eben, und deswegen gibt es bei der Frage einen rechtlichen und politischen Bereich. Rechtlich halte ich die Frage nach den laufenden Verfahren zwar für fragwürdig, aber wohl zulässig, je nachdem wo sie beschäftigt werden.
Politisch macht es an einer durchschnittlichen deutschen Hochschule, insbesondere Universität im geisteswissenschaftlichen Bereich, einen Riesenunterschied, was ihnen da vorgeworfen wird. Mit verfassungsfeindlichen Symbole vom rechten Rand können Sie einpacken, wenn Sie ein Symbol verwenden, dass dem linken Rand zugöhrig ist oder dem nahesteht, wird man wohl eher nachsichtig sein.
Praktisch betrachtet könnte man überlegen: was soll schon passieren? Ihr Anwalt sagt das es keine Vorstrafe geben wird. Dies einmal unterstellt wird das Verfahren nicht ins Register eingetragen und ein Meldung nach MiStra gibt es auch nicht. Kommt es später "raus", tja, kann man ggf. natürlich seine Stelle verlieren, aber wenn Sie dann schon ihre Promotion haben, ist das vielleicht auch zweitrangig.
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