Stelle in der Elternzeit gestrichen

31. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mr. Dean
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Stelle in der Elternzeit gestrichen

Hallo,

bräuchte dringend eure fachmännische Meinung :???:

Folgender Fall:

Die Stelle meiner Frau wurde in ihrer zweijährigen Elternzeit einfach gestrichen. Erfahren hat sie das nur durch Zufall, es gab also keine schriftliche Benachrichtigung oder ähnliches. Die Elternzeit endet nun Mitte Juni und der Arbeitgeber hat bis jetzt keine Ersatzstelle gefunden bzw. geschaffen. Es handelt sich um ein sehr großes unternehmen aus der Medizinbranche , es gäbe also genug Alternativen.

Da vom Arbeitgeber in der ganzen Zeit nicht eine Stelle angeboten wurde hat sich meine Frau eigenständig bemüht, stand die ganze Zeit in Kontakt mit dem Betriebsrat und der Personalabteilung und hat sich auf diverse interne Stellen beworben.

Nun droht die Personalabteilung mit einer betriebsbedingten Kündigung !

Habe nun zwei Fragen:

1. Geht das so einfach ??? Einer Frau in der Elternzeit die Stelle zu streichen ohne sie zu informieren und ohne ihr eine Alternative anzubieten und ihr dann mit betriebsbedingter Kündigung zu drohen ? (Stellen gibt es genug, die intern und extern ausgeschrieben sind)

2. Meine Frau hat ja ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Wenn bis Ende der Elternzeit nichts passiert, ist der Arbeitgeber verpflichtet meine Frau weiter zu bezahlen ? (Meine Frau würde am ersten Arbeitstag zum Arbeitgeber gehen um ihre Arbeitsbereitschaft zu zeigen)


Vielen Dank !


Gruß

Dean




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

Was sagt denn der BR zu der Drohung? MIt dem sollte eng zusammengearbeitet werden, normalerweise weiß der auch, wie die Stellensituation ist. In einem Großunternehmen ist es auf jeden Fall nicht einfach, einen qualifizierten Arbeitnehmer zu kündigen, wenn es Alternativen wie hier geschrieben, gibt.
Da Ihre Frau weiterhin beschäftigt ist, ist ihre Vorgehensweise genau richtig.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr. Dean
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort !

Betriebsrat meint, dass das Unternehmen keine Chance hat eine betriebsbedingte Kündigung durchzusetzen und bestimmt nicht mit so einem Fall vor das Arbeitsgericht möchte (da mehrmals als Arbeitgeber des Jahres ausgezeichnet).

Allerdings habe ich persönlich schon ganz andere Erfahrungen mit Betriebsräten gemacht...

Was mich wirklich erschreckt ist, dass so ein namenhaftes Unternehmen einer Frau in Elternzeit mit Kündigung droht.


Gruß

Dean

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41929 Beiträge, 14641x hilfreich)

Ich würde mich auch nicht unbedingt auf Betriebsräte verlassen. Aber schon auf die Gesetzeslage. Also, die Frau geht an ihrem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit in den Betrieb, bietet ihre Arbeitskraft an, und dann muss der Arbeitgeber eine Lösung finden.

wirdwerden

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18878 Beiträge, 10194x hilfreich)

Zitat:
1. Geht das so einfach ??? Einer Frau in der Elternzeit die Stelle zu streichen ohne sie zu informieren und ohne ihr eine Alternative anzubieten und ihr dann mit betriebsbedingter Kündigung zu drohen ? (Stellen gibt es genug, die intern und extern ausgeschrieben sind)

Während der Elternzeit kann der Arbeitgeber machen was er will und er muss auch über nichts informieren.
Das einzige was zählt: Am ersten Tag nach der Elternzeit muss der Arbeitgeber eine Stelle für die Arbeitnehmerin haben, die dem Arbeitsvertrag entspricht. Es muss also nichts exakt die gleiche Stelle sein wie vor der Elternzeit. Wie der Arbeitgeber das macht, muss nicht die Sorge der Arbeitnehmerin sein.

Zitat:
2. Meine Frau hat ja ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Wenn bis Ende der Elternzeit nichts passiert, ist der Arbeitgeber verpflichtet meine Frau weiter zu bezahlen ? (Meine Frau würde am ersten Arbeitstag zum Arbeitgeber gehen um ihre Arbeitsbereitschaft zu zeigen)

Die Arbeitnehmerin muss am ersten Tag nach der Elternzeit wieder zur Arbeit erscheinen. Wenn der Arbeitgeber keine Arbeit hat, ist es das Pech des Arbeitgebers. Bezahlen muss er trotzdem, denn das Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt.

Zitat:
Was mich wirklich erschreckt ist, dass so ein namenhaftes Unternehmen einer Frau in Elternzeit mit Kündigung droht.

Während derElternzeit ist man vor einer Kündigung geschützt, dieser Sonderschutz endet aber, wenn die Elternzeit endet. Also kann der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin am ersten Tag nach der Elternzeit eine Kündigung überreichen. Ab dem ersten Tag nach der Elternzeit ist die Arbeitnehmerin genau so gut (oder genauso schlecht) vor Kündigungen geschützt wie die anderen Arbeitnehmer im Betrieb auch. Bei einem Großbetrieb dürfte aber wohl das Kündigungsschutzgesetz greifen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von drkabo):

Während derElternzeit ist man vor einer Kündigung geschützt, dieser Sonderschutz endet aber, wenn die Elternzeit endet. Also kann der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin am ersten Tag nach der Elternzeit eine Kündigung überreichen. Ab dem ersten Tag nach der Elternzeit ist die Arbeitnehmerin genau so gut (oder genauso schlecht) vor Kündigungen geschützt wie die anderen Arbeitnehmer im Betrieb auch. Bei einem Großbetrieb dürfte aber wohl das Kündigungsschutzgesetz greifen.


Ja, nur wird die AN in dem Fall wohl sofort Kündigungsschutzklage einreichen.

0x Hilfreiche Antwort

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