Was hat das zu bedeuten, wenn eine Firma in der Stellenausschreibung ausdrücklich Studenten für eine befristete kurzfristige Aushilfsstelle sucht und in der Stellenausschreibung die Arbeitszeit pro Woche weggelassen wird, aber im Arbeitsvertrag plötzlich eine 38 Stunden-Woche vereinbart wird?
Ich dachte mir, dass dieses Vorgehen ziemlich intransparent ist, wie denkt ihr darüber? Was ist der Sinn dabei, wenn man Studierende sucht (die ja nur bis 450€ verdienen sollten) , aber sie Vollzeit arbeiten lassen will?
Oder ist die Vollzeitvereinbarung nur eine Formalia, um notfalls die Arbeitsstunden hochschrauben zu können, falls jemand ausfällt? (Und in Wirklichkeit arbeitet der Studierende viel weniger? Was in dem Fall gut für mich wäre)
-- Editiert von arbeitsrecht2020 am 10.09.2020 16:28
-- Editiert von arbeitsrecht2020 am 10.09.2020 16:32
Stellenausschreibung: "Studierende gesucht", aber im Arbeitsvertrag: plötzlich Vollzeit vereinbart?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die letzte Annahme halte ich auf jeden Fall für riskant, weil der Arbeitgeber ja den Anspruch erheben kann, dass du vertragsgemäß auch volle Zeit arbeitest. Und umgekehrt geht das Spiel genauso. Also passen die Nachfrage nach Studierenden und das Angebot mit Vollzeit nicht wirklich zusammen. Also wer nicht gerade besonders risikofreudig ist, sollte die Finger davon lassen.
In den Semesterferien/in vorlesungsfreien Zeiten dürfen Studierende auch mehr als mtl. 450,- verdienen.Zitatwenn man Studierende sucht (die ja nur bis 450€ verdienen sollten) , aber sie Vollzeit arbeiten lassen will? :
Man kann den Anbieter fragen, in welcher Zeit die Kurzfristbeschäftigung möglich wäre...Zitatfür eine befristete kurzfristige Aushilfsstelle :
Hier zum Nachlesen:
https://studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/studenten-job
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ZitatIch dachte mir, dass dieses Vorgehen ziemlich intransparent ist, :
Wo genau soll da die Intransparenz sein?
Ich sehe auch keine Intransparenz.
Der AV passt halt nicht zur Stellenanzeige und es steht dir frei, zu unteschreiben oder es bleiben zu lassen.
Wenn in mir ein AV vorgelegt würde, mit anderslautenden Vereinbarungen, als die, die zuvor besprochenen wurden, dann frage ich nach. Welche Antwort hat man dir gegeben?
ZitatDer AV passt halt nicht zur Stellenanzeige :
Natürlich passt der AV zur Stellenanzeige.
Er passt nur nicht zu den Vorstellungen / Vermutungen des TS.
Eine "befristete kurzfristige Aushilfsstelle" muss ja nicht zwingend eine Teilzeitstelle und auch kein Minijob sein.
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