Stellenausschreibung: "Studierende gesucht", aber im Arbeitsvertrag: plötzlich Vollzeit vereinbart?

10. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
arbeitsrecht2020
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellenausschreibung: "Studierende gesucht", aber im Arbeitsvertrag: plötzlich Vollzeit vereinbart?

Was hat das zu bedeuten, wenn eine Firma in der Stellenausschreibung ausdrücklich Studenten für eine befristete kurzfristige Aushilfsstelle sucht und in der Stellenausschreibung die Arbeitszeit pro Woche weggelassen wird, aber im Arbeitsvertrag plötzlich eine 38 Stunden-Woche vereinbart wird?

Ich dachte mir, dass dieses Vorgehen ziemlich intransparent ist, wie denkt ihr darüber? Was ist der Sinn dabei, wenn man Studierende sucht (die ja nur bis 450€ verdienen sollten) , aber sie Vollzeit arbeiten lassen will?

Oder ist die Vollzeitvereinbarung nur eine Formalia, um notfalls die Arbeitsstunden hochschrauben zu können, falls jemand ausfällt? (Und in Wirklichkeit arbeitet der Studierende viel weniger? Was in dem Fall gut für mich wäre)

-- Editiert von arbeitsrecht2020 am 10.09.2020 16:28

-- Editiert von arbeitsrecht2020 am 10.09.2020 16:32

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Die letzte Annahme halte ich auf jeden Fall für riskant, weil der Arbeitgeber ja den Anspruch erheben kann, dass du vertragsgemäß auch volle Zeit arbeitest. Und umgekehrt geht das Spiel genauso. Also passen die Nachfrage nach Studierenden und das Angebot mit Vollzeit nicht wirklich zusammen. Also wer nicht gerade besonders risikofreudig ist, sollte die Finger davon lassen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von arbeitsrecht2020):
wenn man Studierende sucht (die ja nur bis 450€ verdienen sollten) , aber sie Vollzeit arbeiten lassen will?
In den Semesterferien/in vorlesungsfreien Zeiten dürfen Studierende auch mehr als mtl. 450,- verdienen.

Zitat (von arbeitsrecht2020):
für eine befristete kurzfristige Aushilfsstelle
Man kann den Anbieter fragen, in welcher Zeit die Kurzfristbeschäftigung möglich wäre...

Hier zum Nachlesen:
https://studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/studenten-job

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von arbeitsrecht2020):
Ich dachte mir, dass dieses Vorgehen ziemlich intransparent ist,

Wo genau soll da die Intransparenz sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ich sehe auch keine Intransparenz.

Der AV passt halt nicht zur Stellenanzeige und es steht dir frei, zu unteschreiben oder es bleiben zu lassen.

Wenn in mir ein AV vorgelegt würde, mit anderslautenden Vereinbarungen, als die, die zuvor besprochenen wurden, dann frage ich nach. Welche Antwort hat man dir gegeben?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Der AV passt halt nicht zur Stellenanzeige

Natürlich passt der AV zur Stellenanzeige.
Er passt nur nicht zu den Vorstellungen / Vermutungen des TS.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Eine "befristete kurzfristige Aushilfsstelle" muss ja nicht zwingend eine Teilzeitstelle und auch kein Minijob sein.

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