Stellenwechsel zum 01.09. und Resturlaub

17. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
go612936-33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellenwechsel zum 01.09. und Resturlaub

Hallo zusammen,

ich habe meine jetzige Stelle zum 31.08. gekündigt und fange zum 01.09. In der neuen Firma an.

Leider steige ich beim Thema Resturlaub bei meinem noch aktuellen AG nicht ganz durch.

Regulär habe ich 25 Tage im Jahr, von denen habe ich bereits 12 genommen, ich hätte also noch 13, aber da ich mitten im Jahr kündige, habe ich keine 13 Tage mehr, sondern nur anteiligen (Rest)urlaub, ist das korrekt?

Wieviele Tage habe ich denn dann noch Resturlaub beim alten AG bzw wie wird dieser berechnet?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Du kündigst in der 2. Jahreshälfte und in dem Fall steht dir der volle Jahresurlaub zu - mindestens für den Urlaubsanteil nach BUrlG. Du hast aber offenbar mehr U-Anspruch als nach BUrlG und da kommt es darauf an, ob für diesen Extra-Urlaub gesonderte Regeln gelten. Wenn nicht, gilt der Anspruch auf für diesen Urlaubsanteil.

Da wird ein Blick in den AV hilfreich sein und dass du die Klauseln zum Urlaub postest. Ohne spezielle Regelung stehen dir 25-12 Tage noch zu, also 13 netto.

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