Stellungnahme aufgrund von Bewerbung

10. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
__Luisf_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellungnahme aufgrund von Bewerbung

Hallo allerseits,
Ich habe mich bei der bayrischen Polizei beworben, und bei der Frage, ob ich jemals "aufgefallen" bin, aus Leichtsinn "nein" angekreuzt.
Jedoch hatte ich vor 2 Jahren ein Verfahren wegen Btm am Hals, das aber sofort eingestellt wurde.

Jetzt wurde ich von der Einstellungsberaterin angerufen und gefragt wieso ich in der Bewerbung fälschlicherweise "nein" angeklickt habe und damit gelogen habe.

Warum auch immer muss ich jetzt eine Stellungnahme Verfassen, in der Ich beschreiben soll, was damals passierte und wieso ich die "Vormerkung" quasi verschwiegen habe...

Ich hab leider keine Ahnung wie ich die genau schreiben soll und auch ein bisschen Angst, dass an dieser Stellungnahme dann meine Ausbildung scheitern könnte.

Falls jemand da ein paar Tipps o.Ä. hat, wäre ich sehr dankbar.

LG
Luis

-- Editiert von Moderator am 10.05.2021 22:28

-- Thema wurde verschoben am 10.05.2021 22:28

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nun ja - waren Sie damals völlig unschuldig und wurde deswegen eingestellt (also nicht etwa wegen Geringfügigkeit), dann schreiben Sie halt, Sie hätten gedacht, derlei nicht angeben zu müssen. Ging es hingegen um nachgewiesenen Btm-Erwerb oder Btm-Besitz, dann dürften sich Ihre beruflichen Pläne ohnehin erledigt haben - insofern ist es egal, was Sie dazu schreiben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
__Luisf_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch, es wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt...
Jedoch hat mir der damals ermittelnde Kommissar mitgeteilt, dass das kein Problem bei einer zukünftigen Bewerbung darstellen sollte. Hat er sich dann geirrt oder besteht die Chance weiterhin?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Jedoch hat mir der damals ermittelnde Kommissar mitgeteilt, dass das kein Problem bei einer zukünftigen Bewerbung darstellen sollte.

Haben Sie denn ausdrücklich nach einer Bewerbung bei der Polizei gefragt?
Wenn Sie sich nicht gerade bei Polizei, Geheimdienst, Bundeswehr oder am Flughafen beworben hätten, wäre es ja auch kein Problem gewesen.

Zitat:
besteht die Chance weiterhin?

In meinem Bundesland hätten Sie jetzt keine Chance mehr, da zum einen BtM-Sachen ein "Killerkriterium" sind und Sie zum anderen bei der Einstellung gelogen haben. Dass Sie versehentlich falsche Angaben gemacht haben, weil Sie (a) ernsthaft dachten, das nicht angeben zu müssen oder (b) die Sache vergessen hatten, weil es schon lange her ist - das wird man Ihnen nicht abnehmen. Ich wohne aber auch nicht in Bayern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
bbox
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 4x hilfreich)

Sie verfassen die geforderte Stellungnahme und erklären, warum Sie es verschwiegen haben. Da gibt es keine weiteren Tipps.

Was wollen Sie bei der Polizei, wenn Sie nicht mal diese beiden Aufgaben selbstständig bewerkstelligen können?

Wenn Sie BTM konsumiert oder besessen haben und damit erwischt wurden, ist dies ein Ausschlusskriterium. (Sie bewerben sich bei der bayrischen Polizei, das ist Ihnen aber bewusst?)

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Die Frage, ob du je polizeilich aufgefallen bist, ist ja offenkundig und auffällig weit formuliert - das ist dir auch klar, denke ich. Hier dann 'nein' anzukreuzen bei einer BTM-Vorgeschichte ... 'Leichtsinn' ist da eine sehr wohlwollende Erklärung.
Dir bleibt wirklich nur darzulegen, dass die umgehende Einstellung eines Verfahrens für dich das Entscheidende war. Ob es nützt, steht auf einem anderen Blatt.

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#6
 Von 
__Luisf_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Haben Sie denn ausdrücklich nach einer Bewerbung bei der Polizei gefragt?


Ja, ich hab ausdrücklich nach ner Ausbildung bei der Polizei gefragt.

Die Einstellungsberaterin erklärte mir außerdem, dass ich gesundheitlich perfekt geeignet wäre, aber eben diese Geschichte ein Problem darstellen würde. Trotzdem hat sie mich zu einem persönlichen Gespräch am nächsten Mittwoch eingeladen, würde sie das auch tun, wenn garkeine Chance mehr auf einen Ausbildungsplatz bestehen würde?

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

/// ... würde sie das auch tun, wenn gar keine Chance ...

Wohl kaum. Du wirst das Gespräch am Mittwoch wohl abwarten müssen - und möglicherweise haben auch noch andere Leute dabei das Sagen. Bis dato bedeutet das ja nur: Muss auf den Tisch, muss besprochen und bewertet werden ....

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
__Luisf_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen Dank euch allen schonmal für die Infos, mir bleibt wohl erstmal nur das abwarten uns hoffen.
Wenn ich dran denke, informier ich hier nochmal über den Ausgang...
LG :)

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#9
 Von 
__Luisf_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von __Luisf_):
Wenn ich dran denke, informier ich hier nochmal über den Ausgang...


Ich hatte heute mein Gespräch mit der Einstellungsberaterin, laut ihr war das zwar die beste Stellungnahme die sie seit langem gelesen hat, jedoch kann sie sich gut vorstellen dass mich die über ihr trotzdem nicht nehmen werden, die chance ist laut ihr 50/50.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

... das ist doch schon Mal was; immerhin hast du getan, was dir in deiner Situation möglich war.

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