Stempelzeiten der Mitarbeiter wöchentlich korrigiert.

24. November 2015 Thema abonnieren
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cookie84
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Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stempelzeiten der Mitarbeiter wöchentlich korrigiert.

Hallo allerseits!

Ich habe eine Frage bezüglich zur Stempelzeitenkorrektur seitens des Arbeitgebers.

Folgender Sachverhalt:

Wir als Arbeitnehmer erfassen unser Stempeln mittels Computergesteuerter Erfassung. Sprich, für jeden Mitarbeiter wurde ein Chip erstellt, der diesen beim Einstempeln an das Gerät gehalten werden muss.

Es ist nun so, dass wir logischerweise einen vorgeschriebenen Dienstplan haben. Der gibt uns vor wann wir auf Arbeit sein sollen und wann das Ende der Arbeitszeit ist. Wir arbeiten im Einzelhandel mit einer Mitarbeiteranzahl von ca. 30 Angestellten.

Die Schichten liegen zwischen 07:00 und 23:00. Öffnungszeiten des Geschäfts ist von 08:00 bis 23:00 Uhr.

Unser Arbeitgeber ist ein Selbstständiger Arbeitgeber. Dieser möchte, dass wir keine Überstunden machen. Falls welche anfallen, werden sie in einem Zeitguthabenkonto verbucht. Sie werden nicht ausgezahlt, sondern sollen mit weniger Arbeitszeit und in seltenen Fällen mit Freizeit ausgeglichen werden.

Nun zu meinem Problem.

Zum einen ist es uns unmöglich KEINE Überstunden zu machen. Da die Arbeitszeit und die Öffnungszeiten identisch sind, ist es für uns nicht möglich zum gleichen Zeitpunkt der Geschäftsschließung den Arbeitsplatz zu verlassen, da nich diverse Aufgaben nach dem letzten Kunden erledigt werden müssen. In der Regel ergibt sich dann ca. eine halbe Stunde überstunde. Ausserdem muss aufgrund der anfallenden Arbeit fast täglich mehr gearbeitet werden um seine Aufgaben zu schaffen. Ich habe mehrere Tage, an denen ich teilweise eine Überstunde verrichtet habe. Auch teilweise Wochen waren dabei. Uns steht pro Tag eine Stunde Pause zu, die wir aber in der Regel nir voll auskosten können. Eine Pausenstempelung wird leider nicht getätigt. Somit entstehen in der Woche meist mehrere Tage ohne Pause und Überstunden.

Der Arbeitgeber hat nun das System der Stempelzeitenkorrektur für sich entdeckt und schraubt fast wöchentlich an den Stempelzeiten der Mitarbeiter herum. Fast mit System, da er meist nicht slle Stempelzeiten korrigiert, sondern ab und zu mal ein paar Tage platz lässt. Auf dem Ausdruck, den wir uns geben lassen können, sind dann Veränderungen mit einem stern versehen.

Im Prinzip korrigiert er uns die Überstunden nur damit er uns keinen Zeitausgleich geben muss.

Warnungen hat er von ein paar Mitarbeitern erhalten. Diese scheinen ihn aber nicht zu interessieren, da er dies seit 10 Monaten so macht. Ja, ich weiß das ich mir auch was anderes suchen könnte. Aber ich brauche das Geld im Moment zu dringend.

Des öfteren hat er vielen Mitarbeitern mit Kündigung gedroht. Andere Situationen. Nun stellt sich mir aber die Frage:

Wenn er z.B. mich kündigen würde, gäbe es für mich die Möglichkeit im nachhinein mein Recht wegen der Stempelzeitenkorrekturen durchzusetzen? Mitarbeiter als Zeugen sind genügend vorhanden, die sich das ebenfalls nicht gefallen lassen wollen.

Habe ich dann auch das Recht auf meinen nicht erhaltenen Lohn, bzw. einen Schadensersatz? Was würde sich für ihn ergeben? Da er bei fast allen Mitarbeitern die Stunden korrigiert ist es doch schon Gewerbsmäßig/Zu seinem finanziellen Vorteil, oder?

Liebe Grüße.

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6 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8067x hilfreich)

Schauen Sie mal in Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, ob da eine Ausschluss- oder Verfallfrist steht. Nur für diesen Zeitraum lässt sich Gehalt nachfordern.
Was meinen Sie genau mit: Mein Recht wegen der Stempelzeiten? Haben Sie die Stunden genau dokumentiert, unabhängig vom gefälschten Plan des Chefs?
Ihren Lohn können Sie für Zeiten erhalten, für die Sie ganz genau Ihre Arbeitszeit dokumentiert haben. Für ihn ergibt sich gar nichts weiter. Er zahlt Ihnen im Idealfall Ihren Lohn nach und das war es.

Sie sollten sich gemeinsam jetzt wehren. Im nachhinein ist das viel schwieriger.

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#2
 Von 
cookie84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Meine Hauptpriorität liegt nicht daran mein Gehalt rückwirkend einzufordern. Jedenfalls nicht für die komplette Laufzeit.

Ich habe meine eigenen Stempelzeiten leider nicht zusätzlich manuell dokumentiert. Da war ich leider zu gutgläubig, dass der Chef trotzdem in irgendeiner Form mit fairen Mitteln etwas für die Mitarbeitet tut. Nun ist es so, dass er den Druck noch viel weiter erhöht hat. Die geleisteten Überstunden interessieren ihn nicht, sowie die Pausen, die einige von uns gar nicht in Anspruch nehmen. Eher fängt er an zu drohen, dass wenn die Umsätze so bestehen bleiben, dass er an den Personalkosten schrauben muss. Soziale Aussortierung war der letzte Fachbegriff, mit dem er um sich geworfen hatte. Wenn die Umsätze sinken, kann man ja einiges nachvollziehen, aber die Umsätze steigen immer weiter, Personal wird immer mehr gestrichen und trotzem droht er mit Kündigungen.

Mir ist vorallem wichtig, dass diesem Treiben mal ein Riegel vorgeschoben wird. Es kann in meinen Augen nicht sein, dass ein Mensch, der mit existenzen seiner Mitarbeiter spielt damit ohne Probleme fortfahren kann.

Viele von uns würden dem sehr gerne ein Ende setzen.

Leider gibt es zu viele unvollständige Informationen darüber. Für die einen ist es ganz klar eine Straftat, für die er komplett belangt werden kann. Wie z.B. aus ihrer Antwort "... Für ihn ergibt sich gar nichts weiter. Er zahlt Ihnen im Idealfall Ihren Lohn nach und das war es." klingt es aber so, dass ihm eigentlich nichts blühen kann, wenn er so weiter macht. Nur was ist nun der richtige Weg, den man gehen kann um ihm ganz klar seine Grenzen aufzuzeigen. Macht es dabei Sinn vor das Arbeitsgericht zu gehen?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8067x hilfreich)

Das Gewerbeaufsichtsamt interessiert sich sicher für die fehlerhafte Arbeitszeiterfassung. Das Arbeitsgericht entscheidet nur den Einzelfall und verhängt keine Strafen. Eine Klage macht Sinn, wenn man sein Gehalt nachfordern will, siehe meinen ersten Beitrag. Sie sollten alle anfangen, die Arbeitszeiten genau zu dokumentieren. Wenn Sie diese Zeiten dann auch vom Kollegen abzeichnen lassen, gegenseitig halt, dann ist das ein guter Beweis vor Gericht.
Ist schon ziemlich dreist, wie Ihr Chef Sie um Ihr Geld bringt!
Sie und Ihre Kollegen sollten sich einig sein. Wem eine Stunde Pause abgezogen wird von der Arbeitszeit, der sollte diese Pause auch nehmen und den Arbeitsplatz verlassen, rausgehen. Alle sollten so handeln. Und natürlich ist es Blödsinn, wenn ein Chef keine Überstunden wünscht aber die Arbeitszeit und die Geschäftszeiten am Ende übereinstimmen. Die Nacharbeiten sind in der Arbeitszeit zu berücksichtigen.

"Soziale Aussortierung" ist übrigens kein Fachbegriff, das ist eine stümperhafte Wortschöpfung Ihres Chefs.

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#4
 Von 
cookie84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Idee mit dem gegenseitigen abzeichnen der geleisteten Überstunden lag mir auch schon im Kopf. Allerdings ist das Vertrauen zu einigen Mitarbeitern und Kollegen sehr gesunken, da einige den Kopf zu sehr in der Schlinge vom Chef haben (Angst vor Arbeitslosigkeit etc.), somit ist es für einige und für mich recht schwer diese Idee umzusetzen. Ich frage mich dennoch wie es in dem Fall der Arbeitszeiten und Geschäftszeiten aussieht. Denn für mich ist es rein logisch ganz klar ersichtlich, dass er ja an den Stempelzeiten schrauben muss. Nur wie sieht das in dem Fall einer Klage bei Gericht aus? Zeugen für diese überstunden und die änderung der Stempelzeiten sind vorhanden. Einige Mitarbeiter baten mich in vergangenheit um einen Ausdruck ihres Stundenzettels, welchen ich dann natürlich auch ausgehändigt habe. Diese Kollegen stehen in de Fall genau so wie ich gegen den Chef und seine Machenschaften.

Ich selber habe beschlossen mir einen neuen Job zu suchen. Ich möchte das alles nur nicht ins rollen bringen, bevor ich selber nichts mehr zu befürchten habe. Mitarbeiter, die in der Vergangenheit in irgendeiner Form quer geschossen haben, wurden recht schnell aussortiert. Das möchte ich mir persönlich ersparen.

An die Gewerbeaufsicht habe ich noch gar nicht drüber nachgedacht. Vielen Dank für diesen Tipp!

Im Prinzip macht er sich doch strafbar im Sinne der Urkundenfälschung, oder?

Es klingt in meinem Beitrag vielleicht nach viel hetze und Rachegelüste meinerseits. Das Fass ist am überlaufen und viele von uns haben viel von seiner Führungsart schlucken müssen. Gerade letzte Woche durfte ein Kollege eine 16 Stunden-Schicht stemmen, da in seiner Abteilung viele Mitarbeiter aufgrund von Krankheit ausgefallen sind. In der Woche hat sich der Chef ignorant verhalten und versuchte nichts daran zu ändern.

Sein Fachbegriff, mit dem er um sich geschmissen hatte, brachte mich lediglich zum schmunzeln. Wusste, dass das überhaupt keinen Sinn macht und einfach nur den Begriff der Kündigung umschreiben soll. Angst machen kann er gut...

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#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Im Prinzip macht er sich doch strafbar im Sinne der Urkundenfälschung, oder?


Unklar; es könnte stattdessen auch Fälschung beweiserheblicher Daten o.ä. vorliegen. In Tateinheit mit Betrug (daß er auf die Tatsache, daß er die Zeiten geändert hat, hinweist, macht die Täuschung über die wahre Arbeitszeit noch nicht ungeschehen, da nach wie vor über den wahren Umfang und damit die wahre finanzielle Schuld getäuscht wird).

Ich frage mich, ob hier nicht auch ein Unterlassungsanspruch durchsetzbar ist, aber Arbeitsrecht ist nicht so mein Ding.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8067x hilfreich)

Zitat:
somit ist es für einige und für mich recht schwer diese Idee umzusetzen.

Wieso? Das muss der Chef doch nicht wissen, wenn Sie sich Ihre Arbeitszeiten notieren und gegenseitig abzeichnen.

Zitat:
Nur wie sieht das in dem Fall einer Klage bei Gericht aus?

Das bringt nichts. Der einzelne Arbeitnehmer hat nichts davon, wenn ganz allgemein festgestellt wird, dass der Chef hier Zeiten gefälscht hat. Außer er kann seine Arbeitszeiten nachweisen wie vorgeschlagen und fordert die nachträgliche Bezahlung.

Ein Dienstplan ist eine Urkunde, da passt Urkundenfälschung. Aber die interessiert das Arbeitsgericht eher nicht, das ist was für die Strafverfolgungsbehörden. Das Gewerbeaufsichtsamt würde ihn damit aber sicher auch nicht durchkommen lassen.


-- Editiert von altona01 am 24.11.2015 12:41

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