Steuerabzug 400,- € Mini-Job

19. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sven1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Steuerabzug 400,- € Mini-Job

Guten Tag Zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Besteuerung von 400,- € Mini-Jobs! Und zwar arbeitet meine Mutter bei Ihrem Arbeitgeber auf 400,- € Basis ohne Lohnsteuerkarte. Sie hat nun einen Arbeitsvertrag unterschrieben in der ihr Stundenlohn 8,- € beträgt. Von diesen 8,- € werden aber noch "Steuern" abgezogen. Sie bekommt ca. 6,40 € ausbezahlt. Ich bin bislang immer davon ausgegangen, dass dieser "Steueranteil" allein vom Arbeitgeber zu tragen ist und an die Minijob-Zentrale (Bundesknappschaft) zu entrichten ist. Ist diese Regelung rechtens? In welchen Vorschriften finde ich die Antwort auf meine Frage?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe im Voraus!


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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 877x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12319.08.2010 22:39:03
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Chef kann den Betrag auch pauschal versteuern. Er kann dann mit dem Arbeitnehmer auch vereinbaren, dass die pauschale Lohnsteuer beim Bruttoarbeitslohn abgezogen wird.
Da benötigt man keine Lohnsteuerkarte und muss auch die Steuerklasse nicht wissen.

Die pauschale Lohnsteuer beträgt aber soviel ich weiß nur 2 %. Kommt also mit deinen Beträgen nicht hin.

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-- Editiert am 19.08.2010 22:31

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#3
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 877x hilfreich)

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46302 Beiträge, 16425x hilfreich)

Die pauschale Steuer beträgt nur dann 2%, wenn die Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 EStG erfüllt sind. Sollte diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, z.B. weil Deine Mutter Rentnerin ist, dann beträgt die pauschale Steuer nach § 40a Abs. 2a EStG 20%.

Normalerweise wird diese pauschale Steuer vom AG getragen. Es ist jedoch zulässig, die pauschale Steuer per Arbeitsvertrag auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Dies scheint bei Deiner Mutter der Fall zu sein, da die Abzüge genau 20% betragen.

Wenn meine Annahmen stimmen, dann sollte geprüft werden, ob Deine Mutter nicht auf die pauschale Steuer verzichtet und die 400€ stattdessen auf Steuerkarte abrechnet. Je nach Höhe des übrigen Einkommens, speziell der Renteneinkünfte kann das günstiger sein.

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#5
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 877x hilfreich)

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#6
 Von 
Sven1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten! Inzwischen habe ich von meiner Mutter erfahren, dass sie 6,20 € netto die Stunde bekommt und das es keinen Arbeitsvertrag gibt, sondern die Angestellten lediglich einen Zettel unterschreiben müssen auf dem steht, dass sie 8,- €/Stunde verdienen. Den genauen Inhalt konnte sie nicht wiedergeben. Dieses Schreiben wird denden aber jedes Jahr vorgelegt. Es verbleibt keine Kopie oder Ähnliches beim Arbeitnehmer. Lohnabrechnungen werden ebenfalls nicht ausgehändigt. Meine Mutter ist noch keine Rentnerin, eine Lohnsteuerkarte liegt dem AG definitiv nicht vor!

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#7
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 877x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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