Hallo Juristen,
Also ich stehe vor folgendem Problem und vorweg: Ich habe es gegooglet, aber nichts abschließendes gefunden.
Ich habe im Dezember 2007 eine Jugendhaftstrafe angetreten, von der ich 2 Jahre und 3 Monate verbüßt habe von eigentlichen 3,5 Jahren. Nun meine Frage, ob ich unter diesen Umständen in der Lage bin, die Prüfung zum Steuerberater abzulegen?
Ich benötige das Führungszeugnis belegart 0, aber finde keine eindeutige Antwort, ob und wie lange diese Verurteilung dort vermerkt ist.
Ich hoffe jemand könnte mir bei diesem Problem helfen.
Lg
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Steuerberaterprüfung trotz Haftstrafe?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.
Das sollte doch ein angehender Steuerberater wissen, oder?
wirdwerden
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Ja wusste halt nicht genau ob ich es hier fragen soll oder im Steuerrecht. Ist ja eine Frage zur Zulassung damit ich den Beruf ausüben darf.
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hat auch mit Steuerrecht nichts zu tun.
wirdwerden
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Wenn du weißt, mit was es nichts zu tun hat, womit hat es dann zu tun?
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Z.B. mit Prüfungsrecht, Prüfungsordnungen, Prüfungszulassung u.s.w. Da kann die Kammer helfen.
wirdwerden
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Nur lange genug warten, Jugendstrafen stehen nicht im normalen Bundeszentralregister.
Jugendstrafen stehen nicht im normalen Bundeszentralregister
Jugendstrafen, also Jugendhaft mit und ohne Bewährung, steht da sehr wohl. Das FZ des TE ist jedoch wieder sauber, da die Regeln für Jugendstrafen recht nett sind. Die Frist betrug 3 Jahre plus Strafe, also 6,5 Jahre. Da die Verurteilung (Fristbeginn!) vermutlich auch 2007 war, müßte das 2013/14 gelöscht worden sein.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Danke für die schnelle Antwort. Urteil war mitte 2008.
Die Fristen für das FZ Belegart 0 und N sind identisch? Also müssten beide wieder sauber sein?
Lg
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Die Fristen für das FZ Belegart 0 und N sind identisch?
Ja.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Also löscht es sich von alleine ohne jeglichen Antrag?
Lg
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Na sicher - wozu gäbe es sonst Löschfristen?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:
Urteil war mitte 2008.
Wie konntest Du dann im Dez. 2007 bereits die Strafe antreten?
Oder war das U-Haft von Dez. 2007 bis Mitte 2008? (das wäre dann natürl. kein "Antritt der Strafe", obwohl die U-Haft natürl. angerechnet wird)
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Dez 2007 würde die Uhaft angetreten und dann kam im nächsten Jahr die Verurteilung. Und was wird denn zu den 3 jahren dazu gerechnet? Wie lange jemand wirklich in Haft war oder zu wie viel Jahren er verurteilt wurde?
Lg
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Ein
Thread zu dem Thema genügt - stellen Sie weitere Fragen bitte im UF Strafrecht. Zu!
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