Stiftung bürgerlich oder öffentlich?

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Terence Spencer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
Stiftung bürgerlich oder öffentlich?

Hallo,

lt. Homepage ist eine Stiftung:

"eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVB1. S. 77)."

Diese Stiftung bezahlt nach AVR.

Ist diese Stiftung jetzt ein öffentlicher Arbeitgeber nach § 71 Abs. 3 SGB IX oder doch ein privater Arbeitgeber?

Danke + Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nach § 71 Abs. 3 Nr. 4 SGB XI sind doch nur Stiftungen des öffentlichen Rechts öffentliche Arbeitgeber. Sie schreiben doch selbst, dass es sich um eine Stiftung des bürgerlichen Rechts handelt. Demnach handelt es sich nicht um einen öffentlichen Arbeitgeber im Sinne der genannten Vorschrift.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nö, kein öffentlich.rechtlicher Arbeitgeber.

wirdwerden

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

ebenso: AVR deutet auf einen kirchlichen Träger, Caritas vmtl.. Privater AG.

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