Hallo,
lt. Homepage ist eine Stiftung:
"eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVB1. S. 77)."
Diese Stiftung bezahlt nach AVR.
Ist diese Stiftung jetzt ein öffentlicher Arbeitgeber nach § 71 Abs. 3 SGB IX oder doch ein privater Arbeitgeber?
Danke + Grüße
Stiftung bürgerlich oder öffentlich?
4. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2016 | 17:20
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 5x hilfreich)
Stiftung bürgerlich oder öffentlich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2016 | 17:36
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Nach § 71 Abs. 3 Nr. 4 SGB XI sind doch nur Stiftungen des öffentlichen Rechts öffentliche Arbeitgeber. Sie schreiben doch selbst, dass es sich um eine Stiftung des bürgerlichen Rechts handelt. Demnach handelt es sich nicht um einen öffentlichen Arbeitgeber im Sinne der genannten Vorschrift.
#2
Antwort vom 4. Januar 2016 | 17:37
Von
Status: Unbeschreiblich (38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
Nö, kein öffentlich.rechtlicher Arbeitgeber.
wirdwerden
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. Januar 2016 | 15:03
Von
Status: Weiser (17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
ebenso: AVR deutet auf einen kirchlichen Träger, Caritas vmtl.. Privater AG.
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten