Stillschweigende Anpassung des Arbeitsvertrags?

11. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
borok34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stillschweigende Anpassung des Arbeitsvertrags?

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zum folgenden Sachverhalt:

Jemand ist seit über 16 Jahren in einem Kirchenchor als Dirigent angestellt und die im Vertrag festgeschriebene Arbeitszeit beträgt XX Std. im Monat.

In den 16 Jahren wurde jedoch die im Vertrag vereinbarte Arbeitszeit stets um 4Std. unterschritten. Dies war jeder Partei des Vertrages bekannt und ebenfalls akzeptiert (16 Jahre!).

Wegen Veränderung im Management der Kirche ist jetzt eine Abmahnung wegen der Unterschreitung der Arbeitszeit erteilt worden.

Wie ist die Rechtslage in diesem Fall? Da es 16 Jahre lang vom Arbeitgeber akzeptiert wurde ohne jegliche Beschwerden ist es rechtmäßig von diesem jetzt mit Abmahnungen zu handeln? Gibt es evtl. irgend ein Recht, was den Arbeitnehmer in diesem Fall schützt?

Viele Grüße



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3 Antworten
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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Nur weil die letzten 16 Jahre nie die voll Leistung gefordert wurde, ist das noch keine Änderung des Arbeitsvertrages.


Vertragsänderung durch konkludentes Handeln?

quote:
Der Arbeitnehmer hat de facto keine Möglichkeit glaubhaft zu machen, dass er die letzten Jahre schon weniger gearbeitet hat.


Seh ich anders.

quote:
Im Zweifelsfall müsste das sowieso vor dem Arbeitsgericht geklärt werden.


An dem Punkt stimme ich wieder zu.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

... eine Abmahnung wegen Unterschreitens der Arbeitszeit scheint mir eine Farce zu sein (es wäre denn, der Dirigent hätte die ganze Zeit geschummelt - dann wäre er aber raus). Das sonst immer bemühte Direktionsrecht des AG beinhaltet zu allererst, dass der AG dem AN die Arbeit entsprechend AV und TV zuweist. Soweit ich den Laden kenne, gibt es doch Tätigkeitslisten mit entsprechenden Zeitzuweisungen, die Klarheit über die Auslastung bringen sollten.

Dieser Chorleiter kann gegen die Abmahnung vorgehen und Entfernung aus der Personalakte verlangen. Ich bezweifle aber, dass das auch klug wäre. Eine Abmahnung beinhaltet die Drohung, dass im Fall der Wiederholung die Kündigung kommt. Hier wird es aber so laufen, dass er entsprechend mehr Dienste leistet, und gut iss. Keine Wiederholungsgefahr, kein Kündigungsdruck. Wohl aber Verletzung des Egos.

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