Stillschweigende weiterbeschäftigung und Kündigung

11. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
franzose
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Stillschweigende weiterbeschäftigung und Kündigung

Mein Sohn hat am letzen Donnerstag seine Lehre als Einzelhandel Kaufmann in einer Baumarkt erfolreich absolviert.
Sein Ausbildungsbetrieb hat bis zum letzt keine Antwort gegeben ob ein Übernahme stattfindet.
Er ist am Freitag und Samstag weiter zur Arbeit gegangen. Dadurch hat eine Stillschweigende weiterbeschäftigung stattgefunden.
Am Samstag hat Ihm sein Betrieb mündlich mitgeteilt das er übernohmen wird , aber in ein andere Baumarkt. 40 Km weiter.
Am heutige Montag hat er ein Vorstellungsgespräch gehabt in ein andere hiesige Baumarkt .Die wollen Ihm gleich übernehmen angefangen nächste Montag.
Wie steht es jetzt mit Ihm ? kann er wechseln ? was kann passsieren ? was soll er machen ? Nochmaler weise hätte er eine 4 Wochige Kündigungsfrist oder ?
Er ist eigentlich sehr loyal gewesen, aber die art und weise wie Sie Ihm bis zum letzt hingehalten haben, war nicht schön !!!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Am Samstag hat Ihm sein Betrieb mündlich mitgeteilt das er übernohmen wird , aber in ein andere Baumarkt. 40 Km weiter.


Meiner Meinung nach ist wenn ein Arbeitsverhältnis mit der Filiale entstanden, wo Ihr Sohn bisher beschäftigt bzw. ausgebildet wurde.
Oder wurde bereits am Samstag ein neuer AV mit der 40km entfernten Filiale als Arbeitsort unterschrieben.

Am einfachsten wäre, wenn beide Seiten zum Freitag einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Da muss der AG aber mitspielen.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

//// Am Samstag hat Ihm sein Betrieb mündlich mitgeteilt das er übernohmen wird , aber in ein andere Baumarkt. 40 Km weiter.

Dieses Vorgehen scheint mir doch nahe zu legen, dass es sich um einen Konzern handelt, dessen Filialen nicht so voneinander abgegrenzt sind, dass er in der einen kündigen muss, um in der anderen anfangen zu können.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Meiner Meinung nach ist wenn ein Arbeitsverhältnis mit der Filiale entstanden, wo Ihr Sohn bisher beschäftigt bzw. ausgebildet wurde.

Das ist unbestreitbar.


quote:
Oder wurde bereits am Samstag ein neuer AV mit der 40km entfernten Filiale als Arbeitsort unterschrieben.

Das dürfte nicht notwendig sein, da in Konzernen mit Filialen der Arbeitgeber mittels Direktionsrecht durchaus eine andere zumutbare Filiale als Arbeitsplatz zuweisen kann.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
franzose
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau So . Weiter Beschäftigung wäre in 40 Km. entfernte Filiale mit angeblich andere Tarifvertrag durch Übernahme.
Sohn hat eigene Wohnung und nicht genug Geld um ein Auto zu unterhalten. Bisher ist nur am vergangene Samstag eine Mündliche Zusage erfolgt. Die Abschluß Prüfung war am Donnerstag. Gibt es einen Bedenkfrist ?


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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@Harry van Sell:
"Das dürfte nicht notwendig sein, da in Konzernen mit Filialen der Arbeitgeber mittels Direktionsrecht durchaus eine andere zumutbare Filiale als Arbeitsplatz zuweisen kann."

Das ist dann richtig, wenn im Vertrag keine bestimmte Filiale vereinbart wurde und der Arbeitgeber die mögliche Versetzung vertraglich vereinbart hat. Ohne Vereinbarung: keine Versetzung.


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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ihr Sohn sollte dem AG klar machen, dass er wegen nichtvorhandenem Auto die Stelle in der anderen Filliale nicht annehmen kann. Man muss den Chefs vieleicht auch mal vorsichtig nahe bringen, dass es nicht sein kann, einen Azubi bis zum letzten Tag im völligen Ungewissen zappeln zu lassen. Das ist doch unzumutbar und einfach respektlos.

Wenn der AG nicht auf einen Aughebungsvertrag eingehen will, dann muss man sich überlegen, ob das Arbeitsverhältnis mit 4 Wochen zum 15.8. kündigt oder es genauso macht wie der AG. Einfach gehen und tschüss. Sicherheitshalber sollte man aber bereits das Ausbildungszeugnis in der Tasche haben und sich auch noch mal von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

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#7
 Von 
franzose
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke !
so sehe ich die Sache auch. Respeklos !
Trotzdem haben wir jetzt den Salat :
Neue Arbeitgeber möchte das mein Sohn nächste Woche anfängt und mein Sohn möchte jetzt auch dort arbeiten (bessere Konditionen und Aufstiegschancen).
Die befugnissen der bisherigen Markleiter sind beschränkt (kann nur nach Anweisung von Bezirksleiter agieren) und dieser ist wie nach bisherigen Erfahrungen nicht gerade Kompetent.
1- Ein Aufhebungsvertrag wird zugestimmt.
2- Mein Sohn geht einfach, dadurch könnte es kommen das kein Gehalt für die erste hälfte Juli nicht überwiesen wird. Schwierig !!!!!!!!!

[color=red]" Das ist dann richtig, wenn im Vertrag keine bestimmte Filiale vereinbart wurde und der Arbeitgeber die mögliche Versetzung vertraglich vereinbart hat. Ohne Vereinbarung: keine Versetzung."[/color]
Bisher hat nur eine mündliche Absprache stattgefunden:
Marktleiter hat meinem Sohn gesagt das der Bezirksleiter ......
Würde es heißen das damit kein Vertrag zustande gekommen ist ?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
2- Mein Sohn geht einfach, dadurch könnte es kommen das kein Gehalt für die erste hälfte Juli nicht überwiesen wird.

Nicht nur das, es könnte sogar zu Schadensersatzforderungen kommen ...





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