Hallo,
also normalerweise ist es ja so: Es gibt bestimmte Arbeitsvorschriften, die ein Arbeitnehmer einzuhalten hat. Verstößt er gegen diese, so ist eine fristlose Kündigung (ohne Abfindung, etc.) doch möglich oder ?
Sagen wir jetzt, sein Arbeitnehmer duldet immer stillschweigend, dass er z.B. seinen Urlaub
nicht mind. 1 Woche vorher (wie abgemacht wurde) einreicht. Später jedoch will er ihn dafür fristlos kündigen.
Ist das möglich ? Immerhin hat er diese verhalten stillschweigend geduldet (keine Abmahnung usw.) und eigtl. müsste er so etwas doch in absehbarer Zeit sanktionieren und nicht erst viel später durch eine fristlose Kündigung, oder ?
Gruß,
der_neue
-- Editiert von der_neue123mitglied am 22.08.2019 18:18
Stillschweigendes dulden von Verstößen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die fristlose Kündigung ist ohnehin nur möglich binnen 14 Tagen nach Bekanntwerden des Mißstands. Aber wenn der Fehler lediglich darin besteht, den Urlaubswunsch nicht rechtzeitig eingereicht zu haben, scheint mir eine Abmahnung ausreichend und eine Kündigung total überzogen, ordnungsgemäß und erst recht bei einer fristlosen. Bei so einem Verstoß würde es ja vollkommen ausreichen, den Urlaub nicht zu bewilligen.
Nach meiner Auffassung ist in so einem Fall nicht einmal eine Abmahnung zulässig. Die einzig zulässige Sanktion wäre die Ablehnung des Urlaubswunsches.
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@hh
Eine Abmahnung erscheint mir deshalb im Bereich des Möglichen, weil der Arbeitnehmer immerhin gegen eine Vorschrift seines Arbeitgebers verstößt. Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber ist hinnehmen muss, wenn ein Arbeitnehmer sich auch in Kleinigkeiten nicht an die vorgegebene Ordnung hält.
Wir sind uns aber wohl darin einig, dass die wirksamste Abstrafung sein dürfte, einfach den Urlaub nicht zu bewilligen.
-- Editiert von blaubär+ am 22.08.2019 19:41
Ich verstehe die Ausgangslage noch nicht?
Hat der AN kurzfristig Urlaub angemeldet und dann ohne entsprechende Rückmeldung/Zustimmung durch den AG den Urlaub bereits angetreten?
Mir scheint offenkundig ein Schreibfehler in der Eingangsfrage vorzuliegen, wenn der Fragesteller schreibt, dass der Arbeitnehmer diese verspäteten Urlaubsanträge ugeduldet habe. Da muss es offenkundig heißen der Arbeitgeber. Ich habe es dann so verstanden, dass der Arbeitgeber diese Verstöße quasi in einer Sparbüchse gesammelt hat, um dann eine fristlose Kündigung auszusprechen, als ihm die Sache dann doch über die Hutschnur ging. Jedenfalls haben meine Antworten sich auf diese Ausgangslage bezogen.
-- Editiert von blaubär+ am 22.08.2019 19:48
ZitatMir scheint offenkundig ein Schreibfehler in der Eingangsfrage vorzuliegen, wenn der Fragesteller schreibt, dass der Arbeitnehmer diese verspäteten Urlaubsanträge ugeduldet habe. Da muss es offenkundig heißen der Arbeitgeber. Ich habe es dann so verstanden, dass der Arbeitgeber diese Verstöße quasi in einer Sparbüchse gesammelt hat, um dann eine fristlose Kündigung auszusprechen, als ihm die Sache dann doch über die Hutschnur ging. Jedenfalls haben meine Antworten sich auf diese Ausgangslage bezogen. :
Das wäre jedoch ein recht abenteuerlicher Kündigungsgrund, daher vermute ich das der AN den kurzfristig angemeldeten Urlaub unmittelbar ohne explizite Zustimmung des AG auch angetreten hat.
Aber das kann der Fragesteller ja noch einmal klarstellen.
-- Editiert von pk2019 am 22.08.2019 19:55
///..... unmittelbar ohne explizite Zustimmung des AG auch angetreten hat.
Und warum auch nicht, wenn er niemals Widerspruch erfahren hat. Wenn der Arbeitgeber Selbstbeurlaubung als Kündigungsgrund genommen hat, könnte seine längerfristige Duldung ihm bei seiner Kündigung dann doch ganz hübsch in Probleme bringen, denke ich. Jedenfalls ist dem Arbeitnehmer so oder so nur zu einer Kündigungsschutz Klage zu raten .
Sorry, wollte den beitrag löschen.
-- Editiert von der_neue123mitglied am 22.08.2019 23:19
ZitatMir scheint offenkundig ein Schreibfehler in der Eingangsfrage vorzuliegen, wenn der Fragesteller schreibt, dass der Arbeitnehmer diese verspäteten Urlaubsanträge ugeduldet habe. Da muss es offenkundig heißen der Arbeitgeber. Ich habe es dann so verstanden, dass der Arbeitgeber diese Verstöße quasi in einer Sparbüchse gesammelt hat, um dann eine fristlose Kündigung auszusprechen, als ihm die Sache dann doch über die Hutschnur ging. Jedenfalls haben meine Antworten sich auf diese Ausgangslage bezogen. :
-- Editiert von blaubär+ am 22.08.2019 19:48
So genau meine ich das, Entschuldigung für den Fehler bei der Fragestellung.
Da diese Praxis anscheinend eine längere Zeit stillschweigend geduldet wurde, würde ich den Arbeitnehmer in einem neutralen Schreiben darauf aufmerksam machen, dass dieses nunmehr nicht mehr der Fall sein wird und Urlaubsanträge vereinbarungsgemäß spätestens eine Woche vor Antritt gestellt werden müssen und daß eine Selbstbeurlaubung arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen wird.
Das sollte, wie gesagt, ein neutrales Schreiben sein, im Sinne einer Dienstanweisung.
Beim nächsten Verstoß dieser Art kann man ermahnen und vielleicht auch abmahnen . Sollte sich das Verhalten danach nicht ändern bzw weitere Selbstbeurlaubung vorkommen, kann man über eine verhaltensbedingte Kündigung nachdenken. Aber für jetzt hat sich der Arbeitgeber meiner Meinung nach selbst ins Knie geschossen, bei der derzeitigen (geduldeten) Praxis sehe ich für eine fristlose Kündigung keinen Raum.
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