Stinkende Mitarbeiterin

26. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.02.2017 02:25:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 2x hilfreich)
Stinkende Mitarbeiterin

Hallo Forenmitglieder,

habe da mal wieder eine Frage.

konkreter Fall:
Wir waren im Supermarkt und sind dort auf eine Mitarbeiterin gestoßen die erbarmungslos stank.
Auf Bescherde beim Geschäftsführer, sagte dieser, dass das Problem bereits bekannt ist.
Weiter haben wir uns dann gefragt, ob es möglich sei dieser Mitarbeiterin zu kündigen, aufgrund des erbärmlichen Zustands?

Grüße Alex

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18 Antworten
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#1
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

@alex

wenn ich das richtig lese, sind Sie Kunde dieses Supermarkts gewesen. Der Gestank, der von der Verkäuferin ausging, hat Sie gestört und Sie hatten sich deshalb an den Filialleiter gewandt.

Mehr können sie da wohl nicht machen. Schließlich können Sie ihr ja nicht kündigen oder sie abmahnen.

Es gibt nur die Möglichkeit, die Verkäuferin/Kasse/Supermarkt zu wechseln oder sich erneut zu beschweren.

Um was für eine Supermarktkette handelt es sich denn ? Können Sie näher beschreiben, wonach sie stinkt und in welchem Abstand sie dies bemerken? Stellen das auch andere Kunden fest?

Vielleicht isst die Verkäuferin gern Knoblauch? Ggf. waren auch andere Nebengerüche ursächlich?

Eine "stinkende Verkäuferin" habe ich persönlich in meinem ganzen Leben noch nicht "erschnüffelt". Daher kommt mir das Ganze sehr seltsam vor...



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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#2
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

@1234recht.nett:

Naja.... Es gibt natürlich auch z. B.bestimmte Krankheiten, die "negative" körperliche Ausdünstungen befördern bzw. verursachen. Das sage ich völlig wertfrei.
Ich habe andererseits auch schon "(sehr) dicke" Verkäuferinnen "im Hochsommer" und noch dazu genervt, überarbeitet, überfordert, gestresst usw. erlebt. Nun soll man aber im Pännymarkt auch nich erwarten, dat da geile Models sitzen, die sich vorher und nachher mit Sachen einsprühen, die sich Ottonormalverbraucher nun erst gar nicht leisten könnte...

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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#4
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12308.02.2017 02:25:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten : -).


Ich war tatsächlich Kunde des Supermarkts,

und um den Gestank zu beschreiben, machen Sie das Experiment:
4 Wochen im Sommer wird nicht geduscht.... kein Wasser, sie laufen jeden Morgen einmal um den Block und wechseln die Kleidung etwa alle 14 Tage, Frau wird sich bedanken braucht nicht mehr so viel zu Bügeln,
fragen Sie Ihre Frau dann aber mal wie sie riechen ......

ums kurz zu machen der Gestank war abscheulich, etwa im Umkreis von 5 meter deutlich wahrzunehemen, bei weiterer Annäherung mit schweren Atemproblemen zu rechnen, und um die Gestanksart zu beschreiben ... Schweiß, Körpersäfte, ..... ekelhaft

Darum geht es aber eigentlich auch gar nicht.

Meine Frage war viel mehr, ob man dieser Mitarbeiterin (für alle deutlich: Der Filialleiter würde dies dann unternehmen) Kündigen könnte, unter Angabe eben dieses Grundes "Sie stinken"!!!

Gruß Alex :-)



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#6
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Nach entsprechenden erfolglosen Abmahnungen geht das schon.



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#7
 Von 
Mercartor
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

es scheint mir hier mehr um eine persönliche antipathie gegenüber der frau zu gehen, als um eine ernstgemeinte arbeitsrechtliche frage.



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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Nun ich könnte mir schon vorstellen, das es nicht gerade geschäftsfördernd ist, eine derartig geruchsintensive Mitarbeiterin im Lebensmittelbereich mit Kundenkontakt zu beschäftigen.

Ich denke auch das hier dennoch die Mittel Versetzung und / oder Abmahnung vor einer Kündigung stehen müssten.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#9
 Von 
guest-12308.02.2017 02:25:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten.

@Mercartor: Wenn ich nen Hobbypsychologen brauche geh´ ich in entsprechende Foren.
Die Mitarbeiterin ist mir 2mal aufgefallen, mich interessiert aber die Bohne, ob diese Dame dort weiter beschäftigt wird, da ich nicht mehr dort einkaufen werde. Uns ergab sich lediglich die Fragestellung, ob es denn nun möglich sei einem Arbeitnehmer aus diesem Grund zu kündigen.

Ich habe mir auch schon gedacht, dass es nach einigen Abmahnungen aus diesem Grund durchaus möglich ist dieser Mitarbeiterin zu kündigen, da solch ein Auftreten doch geschäftsschädigend ist.

Dagegen stand die Tatsache, dass man einer einem Arbeitnehmer nicht mit der Begründug kündigen kann, er sei "zu fett".

Und mir ist auch klar das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nicht unbedingt immer unter Nennung des "wahren Grundes" kündigt, denn wenn er einen Arbeitnehmer loswerden will, dann gibt es da eine menge Möglichkeiten. ;-)



Grüße Alex :-)

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#10
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

@alex
Ich bin mir zwar überhaupt nicht mehr sicher, in welcher Eigenschaft (Ex-Kunde, Vorgesetzter, Kollege/in usw.) Sie hier schreiben, aber wenn Sie das so wurmt, schreiben Sie sich das von der Seele, indem Sie der Supermarktkette einen Brief senden. Wenn Sie Glück haben, kriegen Sie als Entschädigung für das erlittene Unheil einen Gutschein. Ich habe mich mal in einem Baumarkt über einen stinkend faulen Mitarbeiter beschwert (wobei sich hier stinkend auf faul bezieht und faul auch geruchsneutral sein kann...) - prompt erhielt ich Besuch mit Blumenstrauß und so. Man teilte mir dann mit, dass ich nicht der Einzige war, dem die stinkende Faulheit aufgefallen war und dass der Mitarbeiter daher zwischenzeitlich entlassen worden war.

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#11
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

In Verbindung mit Lebensmitteln gelten auch einschlägige Hygienevorschriften.
Da kann das Gesundheitsamt schon einschreiten und etwa Bussgelder gegen eine Firma verhängen oder den Laden sogar dichtmachen

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#12
 Von 
guest-12308.02.2017 02:25:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich find´s recht lustig, dass hier so wild über meine Motive spekuliert wird :-)).

Um Alles ganu zu klären ....
Ich bin Abiturient, kann deshalb weder Kollege noch Vorgesetzter sein.
Bei dem Lebensmittelladen handelt es sich um einen EDEKA bei uns in der Stadt.
Ich kaufe dort von Haus aus wenig ein, weil man dort schlecht parken kann, mal n´ packerl Zigaretten oder mal die ein oder andere Kleinigkeit.

Warum ich jetzt in das Forum schreibe:
Momentan behandeln wir im Fach Rechtskunde den Bereich Arbeitsrecht und da ich erst am Freitag Rechtskunde habe und es mich trotzdem brennend interessiert hat und ich wissen wollte, ob meine Vorahnung stimmte, habe ich eben diese Frage gestellt, rein aus dem Interesse, ob man einem Arebitnehmer mit der Begründung kündigen kann "Sie stinken".

Ich hoffe mein genaues Motiv ist klar gestellt ;-)

-- Editiert am 27.01.2010 21:09

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#13
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

@Alex

Wenn ich jetzt schreiben würde was ich denke, würde ich hochkant aus dem Forum fliegen und von Ihnen eine Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung bekommen....also lass ich es.

Abdul


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#14
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Eventuell ließe sich eine Abmahnung durch Verletzung der Nebenpflichten der Arbeitnehmers (Körperpflege bei Publikumskontakt) konstruieren.

Natürlich kann man deshalb nicht gleich kündigen, eine Abmahnung sehe ich aber realistisch.

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#15
 Von 
Mercartor
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

also wenn du rechtskunde hast, kannst du dir ja mal nen paar § ansehen. unter anderem diesen hier:

"§ 1 Kündigungsschutzgesetz
Sozial ungerechtfertigte Kündigungen



(2) Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. [...]"

"die in der person oder in dem verhalten" könnten hier ausschlaggebend sein. wie schon manche sagten, ist es dem betrieb nicht gerade förderlich, wenn kunden aufgrund der mangelnden hygiene manch mitarbeiter den laden meiden.

zunächst wäre daher geboten, dass der filialleiter den mitarbeiter mal anspricht. sofern dieses gespräch nicht zum ersehnten erfolg führt, wäre eine abmahnung und bei weiterer pflichtverletzung eine kündigung gerechtfertigt.

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" "

-- Editiert am 27.01.2010 23:58

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12308.02.2017 02:25:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort :-)

Ich denke, dass eben hier in diesem Fall die Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, denn jedem ist zuzumuten, nach dem Aufstehen eine Innenbesiichtigung der Dusche vorzunhemen und sich nass zu machen.

Zudem ist der Gestank ja wirklich geschäftsschädigend, da sich Kunden beschweren und den Laden nicht mehr aufsuchen.

Somit ist hier §1 KSchG nicht anwendbar.

Meine Argumentation so weit richtig?


Darus ergibt sich mir eine andere Frage:

Angenommen der Chef einer Immobilienargentur kündigt seiner Empfangsmitarbeiterin mit der Begründung "Sie sind zu fett".
Die Dame war zu Beginn des Arbeitsverhältnisses schlank und hat im Laufe der Zeit etwa 170Kg zugenommen. Daraufhin haben sich mehrere Kunden und auch Mitarbeiter über die "Außenwirkung" der Argentur beschwert.
Die neuerworbene Fettleibigkeit der Mitarbeiterin ist nicht krankheitsbedingt, sondern ist auf den täglichen Besuch eines Fastfood-Restaurants zurückzuführen.

In der Schule haben wir gelernt: Die speziellen Vorschriften des Kündigungsschutzgesetztes im Bezug der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung sind im vorliegenden Fall nicht anwendbar.

Warum?

Stattdessen wird mit den Generalklauseln des BGB argumentiert und sich auf den Grundsatz von Treu und Glauben bezogen, der auch auf Kündigungen ausserhalb des KSchG anwendbar ist .

Warum kann hier nicht §1 KSchG herangezogen werden, wo doch die Mitarbeiterin durch ihr Verhalten, 2x täglich Mc*******, das Bild der Firma schädigt?



Grüße Alex





@ Abdul
Warum sollten Sie mich beleidigen oder Bedrohen, für die die es noch immer nicht kapiert haben "Ich lege keinen gesteigerten Wert darauf die Mitarbeiterin entlassen zusehen, da ich den Laden kaum besucht habe und auch das in Zukunft nach Möglichkeit einstelle. Weiter geht es mir nur um das rechtliche Problem, ob dies ein Kündigungs- oder Abmahnungsgrund ist und die Differenzierung zu oben ausgeführtem Fall.

Also wenn Sie irgendwelche Probleme haben und sich moralisch (sehe sonst nicht was Sie für Probleme haben) darüber auslassen wollen, ob man sich nun beim Geschäftsführer beschweren sollte um dieser armen Seele das Leben schwer zu machen, dann tun Sie sich keinen Zwang an und lassen Sie Ihrer Meinung freien Lauf.
Auch sollte es möglich sein Standpunkte unter mithilfenahme anderer rethorischer Mittel zu äußern und seine Intension so zu verdeutlichen.



-- Editiert am 28.01.2010 01:11

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#17
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Angenommen der Chef einer Immobilienargentur kündigt seiner Empfangsmitarbeiterin mit der Begründung "Sie sind zu fett".


Dies dürfte letztlich daran scheitern, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen Gewicht und Funktion im Job hergeleitet werden kann. Auch wenn ein tolles Aussehen ein netter Begleiteffekt ist, so wird vor dem Arbeitsgericht festgestellt werden, dass der Aufgabenbereicht einer Sekretärin darin besteht, sich um Dinge wie Terminplanung etc. zu kümmern. Das kann sie unabhängig davon, ob sie dick oder dünn ist.
Etwas anderes wäre es, wenn Sie einen Beruf hätte, in dem das Aussehen unmittelbar im Vordergrund steht und direkt mit den Unternehmenszielen assoziiert wird (Fitnesstrainerin, Model, etc.).

Bei dem Beispiel der Sekretärin liefe der Chef eher Gefahr, sich selbst eine Klage wegen Verletzung des AGG ("Anti-Diskriminierungs-G.") einzufangen.


PS: Gut gemeinter Hinweis: Falls Sie in der Abi-Deutsch-Prüfung das Wort Agentur benutzen müssen, schreiben Sie es doch lieber ohne "r" nach dem "A". :) Und Intention besser mit "t" statt "s". ;)



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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#18
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

´´Ich find´s recht lustig, dass hier so wild über meine Motive spekuliert wird :-)).´´
´
Ganz einfach deshalb, weil man für eine fundierte Antwort auch klare Fakten braucht und manche TE drücken sich von hinten noch vorne aus, da fragt man lieber nach, bevor jemand in dem Glauben, er wüsste jetzt wo´s langgeht, einen Irrtum begeht.

´´....habe ich eben diese Frage gestellt, rein aus dem Interesse, ob man einem Arebitnehmer mit der Begründung kündigen kann "Sie stinken"
´´


...............und das war die Essenz! Nur ein bisschen zu weit unten :grins:

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