Stornokosten Reisepartner - Urlaub gestrichen

7. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
ChrisBeh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornokosten Reisepartner - Urlaub gestrichen

Hallo,

zu folgendem Sachverhalt würde ich mich über Beiträge freuen, da es im Netz wenig Info gibt.

2 Freunde A + B haben gemeinsam Urlaub am Tag der Genehmigung (Mitte Februar 2016) gebucht.
Nun wird der Urlaub von A gestrichen, da eine wichtige Fortbildung in Urlaubzeitraum Mitte April 2016 ansteht.
Um der Treuepflicht nachzukommen und keinen Ärger im ersten Jahr nach der Übernahme aus der Ausbildung zu bekommen, hat A Wohl oder Übel der Teilnahme zugestimmt. Die Kosten der Reisestornierung für A zahlt der Arbeitgeber. B hat den Urlaub auch storniert, da es ein gemeinsamer und kein einsamer Urlaub sein sollte.

Der Arbeitgeber von A hat eine Übernahme der Stornokosten von B abgelehnt.

Natürlich ist eine Fortbildung kein Grund den Urlaub zu streichen. Ist aber nun so.

Welche Möglichkeiten hat B nicht auf den Kosten hängen zu bleiben? Gibt es hierzu Urteile?

Vielen Dank fürs lesen und kommentieren.

Gruß ChrisBeh

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Wieso sollte der AG haften für Dritte? Dann hätte A wohl oder über den Urlaub machen müssen.

Es besteht daher kein Regressanspruch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

/// Welche Möglichkeiten hat B nicht auf den Kosten hängen zu bleiben? Gibt es hierzu Urteile?

A+B haben mit ihrer Verabredung zu der Urlaubsreise eine BGB-Gesellschaft gebildet für eben diesen Zweck. Die hat A aufgekündigt und B hat einen Schadensersatzanspruch gegen A.

/// Um der Treuepflicht nachzukommen und keinen Ärger im ersten Jahr nach der Übernahme aus der Ausbildung zu bekommen, hat A Wohl oder Übel der Teilnahme zugestimmt.

.. immer wieder derselbe Bull****. Welche "Treuepflicht"?? Lieber den Freund hängen lassen als ein Nein zu riskieren.

1x Hilfreiche Antwort

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