Strafanzeige?

4. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
kotzbrocken
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige?

Hallo,
ich habe auf meiner Arbeit einige Kollegen per anonymer mail wegen drogenmissbrauch angeschissen.
mein chef will das jetzt zur anzeige bringen, damit er rauskriegt wer diese email geschrieben hat. das einzige was er hat ist meine damalige ip adresse. Der staatsanwalt hat einsicht in die verbindungs protokolle meines Providers, weis also wer ich bin!

Kann man so etwas überhaupt anzeigen, weil man kollegen anonym angeschissen hat?
ich mein, es ist doch nicht schlimm wenn man einen hinweis gibt, da drogen am arbeitsplatz ja bekannter weise "schlöecht" sind.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

Hi,

kannst du deine per Mail behauptete Aussage denn beweisen? Wenn ja, dann brauchst du vor Gericht keine Angst zu haben.

Vermutlich haben sie dich wegen übler Nachrede angezeigt, kann das sein?

Klar ist das möglich. Immerhin hast du deinen Kollegen eine Straftat unterstellt (Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz) und wenn du das nicht beweisen kannst, hast du dich zumindest der üblen Nachrede schuldig gemacht.

So sehe ich das zumindest als Laie.

Ciao,
Gaby.

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"Meddle not with dragons, for thou art crunchy and taste good with ketchup!"

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#2
 Von 
Nabifski
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 18x hilfreich)

Ja aber der Mist sollte ja wohl nach § 153 StPO eingestellt werden, wenn Du noch nicht vorbestraft bist.
Ansonsten wird sowas normalerweise auf den Privatklageweg verwiesen, d.h. die Betroffenen als Verletzte müssten selbst die Kohle für ein gerichtliches Verfahren vorschießen.

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