Stress mit Arbeitgeber (Zeitarbeit)

8. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Merkur_2003
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Stress mit Arbeitgeber (Zeitarbeit)

Hallo liebe Leser.....

Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma).....Ich bin schon seit etwa 11 Jahren in diesem Unternehmen als Leiharbeiter beschäftigt und es gab nie Probleme ein halbwegs guter Lohn und gelegentlich mal einen Firmenwagen oder auch mal ein Übriges Fahrgeld oder den Firmen eigenen Fahrdienst den man mit zu Verfügung gestellt hat, in den letzten paar Jahren habe ich eigentlich durchgehend Kunden in meiner Unmittelbaren Umgebung aufgesucht und habe die Fahrten mit meinem Privat PKW durchgeführt, da die Fahrten zu den Kunden nicht weiter als eine Fahrt zum Arbeitgeber ist habe ich auf Fahrtgeld verzichtet. Das hat sich vor ein paar Monaten geändert, ich bekam einen Einsatz recht weit von meinem Wohnort entfernt und man versicherte mir schriftlich das ich 2 Euro (Lächerlich) Fahrtgeld pro tag bekomme (Was nicht einmal 1/4 der spritkosten ist) und das alles mit meinem Privat PKW der über 12 Jahre alt ist wo es ständig was zu reparieren gibt. Naja auf jeden Fall bemerkte ich schnell das die Spritkosten mir über den Kopf wuchsen und ich mein Konto schon ins Minus getrieben habe...Schluss endlich habe ich die Notbremse gezogen um ein Finanzielles Desaster zu verhindern(ich habe auch noch andere Rechnungen zu begleichen). Schluss endlich habe ich meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt das ich nicht mehr in der lagen bin die An und Abfahrten zum Kunden zu Finanzieren, geschweige den mein Fahrzeug. ich konnte von einen auf den anderen Tag den Kunden nicht mehr aufsuchen weil es mir nicht möglich ist mein Fahrzeug zu betanken ohne in eine Finanzielle Notlage zu geraten. Darauf hin habe ich eine Abmahnung erhalten mit der Drohung auf eine fristlose Kündigung und desweiten würde mir man die Fehlzeiten nicht Vergüten.

Soweit mir bekannt ist, bin ich nicht dazu Verpflichtet mein Privat KFZ für Dienstfahrten zur Verfügung zu stellen, ebenso wenig bin ich verpflichtet für Dienstfahrten in voller Höhe Finanziell dafür grade zu stehen und mir ist bewusst das der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen hat das der Arbeitnehmer seine Arbeit bei dem Kunden antreten kann.....ich habe mir die wesentlichen Aspekte darüber aus dem BGB, den Manteltarifvertrag sowie den Arbeitsvertrag durch gelesen. Ich kann nicht erkennen das ich einen Fehler gemacht habe, ich habe mich nur vor einer Finanziellen Notlage schützen wollen...oder liege ich da falsch ???

Ich bin eigentlich ein aufrichtiger und vertrauenswürdiger Mensch, das was da grade passiert da kenne ich mich nicht aus ich habe so ein Problem noch nicht gehabt, wie soll ich weiter verfahren und was wird auf mich zu kommen ???

Ich währe um Hilfe sehr dankbar

LG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Dein Fehler ist gewesen, wenn man es denn so nennen will, dass du diese Fragen nicht schon vor elf Jahren geklärt hast. Nun hast du sozusagen die Reißleine gezogen und deinen Arbeitgeber vor vollendete Tatsachen gestellt, indem du ihm erklärt hast, dass du so nicht weiter machst. Wie du nun die sprichwörtliche Kuh wieder vom Eis bekommst, ist freilich eine Frage für sich. Am besten wäre es, wenn es zu einem moderierten Gespräch käme, will sagen dass jemand, dem du vertraust aber auch dein Arbeitgeber das Gespräch führt und ihr die streitigen Punkte Stück für Stück abarbeitet. Die rechtlichen Fragen scheinen mir dabei fast schon nachher mich, viel entscheidender und gefährlicher für dich dürfte der Zeit nach deiner Schilderung die Verstimmung sein.

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#2
 Von 
Merkur_2003
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Schwierige Texte.....Um es auf den Punkt zu bringen. Streitige Punkte Stück für Stück abzuarbeiten das war ein mal, heute stösst man nur auf Wiederstandt. Die zeiten haben sich geändert, es sind auch nicht mehr die kollegen und Mitarbeiter von damals ...ich gehöre zum Uhrgestein !!! Wenn man es so sieht.....könnte der Lichtblick ein neuanfang sein !! I

Ps. der Kuh werde ich das schlittschuhlaufen noch bei bringen !!

LG

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120109 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Merkur_2003):
Schluss endlich habe ich meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt das ich nicht mehr in der lagen bin die An und Abfahrten zum Kunden zu Finanzieren, geschweige den mein Fahrzeug.

Wie Du Dein Auto finanzierst, ist nicht das Problem des Arbeitgebers.

Und was die An- und Abfahrten zum Entleiher angeht: der Arbeitnehmer ist regelmäßig selbst dafür verantwortlich, wie er seinen Arbeitsplatz erreicht.
Das als "Dienstfahrt" zu interpretieren ist schon sehr kreativ.

Ausnahme: es gibt in den vertraglichen Vereinbarungen abweichende Regelungen.



Also erstmal schauen, was genau zum Thema "Arbeitsplatz/Arbeitsort" in den vertraglichen Vereinbarungen steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Ich sehe das wie HvS, es kommt sehr genau auf den vertraglich vereinbarten Arbeitsort bzw. die geltenden Rahmenvereinbarungen an. Wurde hier nichts festgelegt oder finden sich im Arbeitsvertrag gewisse in der Zeitarbeit übliche Klauseln, könnte es problematisch werden.

§106 Gewerbeordnung bestimmt:

Zitat:
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.


Dieses Direktionsrecht wird in Bezug auf den Arbeitsort von den Gerichten heutzutage sehr großzügig ausgelegt. Der Weg zur Arbeit ist das individuelle Problem des Arbeitnehmers, er kann die Kosten jedoch steuerlich geltend machen.




-- Editiert von Osmos am 09.02.2017 16:33

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#5
 Von 
Merkur_2003
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Der mitarbeiter ist damit einverstanden, das er andere Firmen zur Arbeoitsleistung überlassen wird und in unterschiedlichen Kundenbetrieben an verschiedenen orten auch für auswärtige leistungen oder bei AG eingesetzt wird.

Das Direktionsrecht vom AG bleit unberührt der Kunde ist nur zur einzel anweisungen berechtigt.

Mehr seht dibezüglic nicht imVetrag !!!

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#6
 Von 
Merkur_2003
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Arbeitsrecht

1 Rechtsgrundlagen

Der Arbeitnehmer ist zur Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen oder -orten nur dann verpflichtet, wenn dies im Arbeitsvertrag festgelegt oder vorbehalten ist oder sich aus dem Berufsbild oder Tätigkeitsfeld ergibt. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund seines Weisungs- oder Direktionsrechts anweisen, an welchem der jeweils wechselnden Einsatzorte die Arbeitsleistung zu erbringen ist. Bei der Ausübung seines Weisungsrechts muss sich der Arbeitgeber in den Grenzen billigen Ermessens bewegen. Zudem hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen, die aus der Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen entstehen. Muss der Arbeitnehmer Wege zu einer anderen Einsatzstelle zurücklegen, ist die Wegezeit als Arbeitszeit zu vergüten.

2 Mitbestimmung

Die jeweilige Zuweisung des Einsatzorts stellt keine mitbestimmungspflichtige Versetzung dar, da nach § 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG die Festlegung des jeweiligen Arbeitsplatzes von Arbeitnehmern, die nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz bzw. Arbeitsort beschäftigt werden, nicht als Versetzung gilt.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Dann steht eben kein Auto mehr zur Verfügung, die Dinger reparieren sich ja eher selten kostenneutral, wie ist denn da so der
Arbeitsweg?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Merkur_2003
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zu meinen Arbeitgeber 5 Km
Zum derzeitigen Kunden 35 Km

Mit Bus Bahn, Fussweg würde ich nicht Pünktlich beim Kunden sein und hätte mit pendelzeiten von mehr als 4 Std am Tag

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