Hallo, wir würden uns freuen eine Hilfe bei folgendem Sachverhalt zu bekommen:
Ein Student, verheiratet, Steuerklasse V, kein Kinderfreibetrag, keine Kirchensteuer, beitragsfrei familienversichert, geht neben dem Studium wenige Stunden im Monat kellnern. Er verdient dort pro Monat zwischen 90 und 300€ weil er keine festen Tage hat und nur auf Abruf kellnern geht.
Außerdem arbeitet er unregelmäßig als Darsteller für das Fernsehen. Er wird jeweils für einen Tag gebucht und kurzfristig für genau diesen Tag an- und auch direkt wieder abgemeldet. Er erhält jedes Mal eine Abrechnung, eine Meldebescheinigung für die Sozialversicherung und eine Lohnsteuerbescheinigung für genau diesen Tag.
Bei dieser kurzfristigen Beschäftigung verdient er zwischen brutto 262,60€ und 492,60€ Gage (inkl. Fahrtkosten) pro Tag und zahlt hier für jede Gage eine Pauschalsteuer p. v. Sachwerte AG, eine Pauschalsteuer p. v. Sachwerte Solidar Ag, Lohnsteuer und Solidarzuschlag.
Nun hat "der Chef vom Kellnern" gesagt, dass er mit dem Kellnern aufpassen muss, weil er ja pro Monat nicht mehr als 450€ (gesamt auf das Jahr verteilt gesehen )verdienen darf und das bei diesen beiden Jobs zusammen gerechnet ja schnell sein könnte.
Er hat in der Tat mit dem Drehen für 2017 bereits ca. 8300€ brutto verdient (keine weiteren Drehs mehr vorgesehen) und beim Kellnern wieder im Schnitt 100-200€ pro Monat brutto=netto.
Aber so wie wir das verstehen, ist doch das Kellnern wie ein Minijob/ eine Nebenbeschäftigung anzusehen und die Darstellergagen, wie ein richtiger Hauptjob, da hier Steuern abgeführt werden. Dann sollte das doch kein Thema sein oder?
Oder wie seht Ihr das?
Wir hoffen, dass wir die Sache nicht allzu kompliziert dargestellt haben...
Viele Grüße und besten DANK sagt GTS2014 :o)
PS: Eine weitere Frage stellt sich uns; wie es dann am Ende vom Jahr mit der Steuererklärung aussehen wird.
Der Student ist erst seit April 2017 verheiratet und seit dem in Steuerklasse V. Die Frau dementsprechend seit April in Klasse 3 mit 1 Kinderfreibetrag und Kirchensteuer, da sie den "Hauptjob" hat.
Die Frau bekommt doch dann durch die nun gemeinsame Veranlagung die zu viel gezahlten Steuern von Januar bis April wieder und der Student muss ein ganz wenig drauf zahlen. Seine Studienkosten können nun doch auch von der Frau mit "genutzt" werden und angerechnet werden oder?
Student, Kurzfristige Beschäftigung und Minijob
17. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 17. September 2017 | 12:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Student, Kurzfristige Beschäftigung und Minijob
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#1
Antwort vom 17. September 2017 | 12:58
Von
Status: Weiser (17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
Alles keine arbeitsrechtliche Themen.
Du kannst verdienen wie Onkel Dagobert, das ist nicht verboten.
Wenn deine Darstellerei tatsächlich als Hauptjob anzusehen ist, mag das Kellnern als 450-Euro-Job in Ordnung gehen.
Und jetzt?
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