StudentIn, 2 Minijobs, Versicherungspflicht auf eigene Kosten

22. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
WedlerFreund
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
StudentIn, 2 Minijobs, Versicherungspflicht auf eigene Kosten

Schönen guten Tag euch allen,

ich habe vor einen Minijob (ausgestellt als studentische Laborhilfskraft) an einer Uniklinik aufzunehmen (bis einschließlich Dezember 2019), habe aber bereits einen Nebenjob bei welchem ich in etwa 100-200€/Monat mache.

Nun ist das mein Verständnis, dass sobald mein Gesamt-Verdienst aller Tätigkeiten die 450€-Grenze überschreit, alle Beschäftigungsverhältnisse als sozialversicherungspflichtig angesehen werden und entsprechend alle Arbeitgeber und ich mehr zahlen müssen.

Die Uniklinik besteht nun darauf, dass ich in einem Schreiben versichere, dass ich diese Grenze nicht überschreiten werde oder ansonsten als Konsequenz die Versicherungspflicht auf eigene Kosten übernehme.
Wortlaut:

"hiermit versichere ich, dass im Zeitraum [...], während meiner Tätigkeit als Laborhilfskraft bei der [...] gGmbH, mein monatlicher Gesamt-Verdienst trotz zusätzlicher Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber die 450€-Grenze nicht überschreiten wird. Sollte es durch die Doppelanmeldung eine Überschreitung meiner Verdienstgrenze von 5400€ pro Jahr geben, werde ich die daraus resultierende Versicherungspflicht auf eigene Kosten übernehmen.
Eine entsprechende Konzentration meiner Aushilfstätigkeit [...] strebe ich an."

--> Ist die Art und Weise wie der Umstand von der Uniklinik gehandelt noch im annehmbaren/legalen Bereich?
Es erscheint mir von der Umgangsweise sehr aggressiv teils sogar "scummy", da sowas meines Wissens bei Werkstudenten- und HiWi-Jobs anders vertragt wird.

Das ganze weckt in mir ein sehr unbehagliches Gefühl, dass von mir überhaupt so ein Schreiben verlangt wird und ich laut Schreiben die Folgen trage, während die Uniklinik alles abstreiten kann.


Hoffe, dass ich in diesem Teil des Forums richtig bin und werde mich über jeden Rat sehr freuen! :)


-- Editiert von Moderator am 22.07.2019 18:08

-- Thema wurde verschoben am 22.07.2019 18:08

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Es erscheint mir von der Umgangsweise sehr aggressiv teils sogar "scummy", da sowas meines Wissens bei Werkstudenten- und HiWi-Jobs anders vertragt wird. Nö. Anders ist lediglich, dass Werkstudenten keine KV-, PV- und AV-Beiträge zahlen. Der Arbeitgeber möchte sich aber halt auch bezüglich der Rentenversicherungsbeiträge, der dickste Posten unter den SV-Beiträgen, absichern.
und ich laut Schreiben die Folgen trage, während die Uniklinik alles abstreiten kann. Die Uni kann ja nicht wissen, wieviel Sie sonst noch verdienen - wie soll die sich sonst absichern?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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