Hallo Forumsgemeinde,
eine Person A übt einen Studentenjob in einem Unternehmen aus, dass heißt, es ist wichtig, dass Person A immatrikuliert ist. Zu Beginn eines jeden Semesters legt Person A dem Arbeitgeber eine Immatrikulationsbescheini ung vor.
Nun möchte Person A ihre Studentestelle aufgeben und lässt ihren Studentenjob über zwei Monate auslaufen mit ihrem angesammelten Zeitgeldkonto und Urlaubsanspruch. In dieser Zeit, wird Person A, sich (womöglich am selben Tag) exmatrikulieren und wieder immatrikulieren. Muss Person A dies dem Arbeitgeber trotzdem melden?
Danke im Voraus,
Liebe Grüße
Yasmin
Studentenjob & Exmatrikulation
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Diese Fragen nach dem Muss sind oft nicht zu beantworten, bevor sie entschieden sind. Was spricht denn dagegen, es dem Arbeitgeber mitzuteilen und zwar genau so als Zwischenschritt beziehungsweise vorübergehendes Stadium?
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Der Immatrikulationsstatus ist ja für den Arbeitgeber nur wichtig, weil Person A dadurch einen anderen Status als Arbeitnehmer hat und es für den Arbeitgeber daher günstiger ist.
Und wenn Person A sich an ein und dem selben Tag ex- und dann wieder immatrikuliert ändert sich ja nichts.
Person A geht es eher um Bequemlichkeit. Zu dem Zeitpunkt, wenn Person A sich aus- und dann wieder einschreibt, wird kein Kontakt mehr zum Arbeitgeber bestehen außer, dass A gerade Urlaubstage nimmt, bzw. noch Zeitkonto-Beiträge ausbezahlt werden.
Welche Nachteile könnten denn entstehen, für Person A als auch für den Arbeitgeber, wenn Person A nicht angibt, das Studienfach X gegen das Studienfach Y getauscht zu haben und von der Hochschule G zur Hochschule Y gewechselt zu sein. Wenn dies alles an dem gleichen Tag geschieht, Person A also weiterhin für den Zeitraum des bezahlten Urlaubs stets immatrikuliert ist?
LG,
Yasmin
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Ich sehe da nichts. Das schließt natürlich nicht aus, dass jemand herkommt, um das berühmte Haar in der Suppe zu finden.
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