Hallo,
ich arbeite zur Zeit in einem Studentenjob über eine Kurzarbeitsfirma. In der zweiten Woche war ich 3 Tage mit ärztlichem Attest krankgeschrieben.
Bekomme ich für diese drei Tage den vollen Lohn, prozentuale Abzüge (wenn ja wie hoch?) oder gar keinen Lohn ?
Vielen Dank im Voraus
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Studentenjob Kurzarbeit
27. Juli 2011
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Frage vom 27. Juli 2011 | 21:00
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Studentenjob Kurzarbeit
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#1
Antwort vom 27. Juli 2011 | 21:13
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Was ist eine "Kurzarbeitsfirma"?
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#2
Antwort vom 27. Juli 2011 | 21:27
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ich meine leiharbeitsfirma.
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#3
Antwort vom 27. Juli 2011 | 21:57
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
In den ersten vier Wochen muß der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen, wenn man krankgeschrieben ist. Die KK ist zuständig.
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#4
Antwort vom 27. Juli 2011 | 21:57
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
oder gar keinen Lohn ?
Genau das, weil die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach 4-wöchigem bestehen des Arbeitsverhältnisses greift.
"Normalerweise" besteht hier Anspruch auf Krankengeld von der KK. Das hängt aber vom Versicherungsstatus des Studenten ab. Sollte der Student noch familienversichert sein, dann besteht m.E. auch kein Anspruch auf Krankengeld. Bin mir da jedoch nicht 100prozent sicher.
#5
Antwort vom 28. Juli 2011 | 02:27
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
Der (ordentliche) Student ist nicht über seine Arbeit krankenversichert.
Daher gibt es auch kein Krankengeld.
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