Studentische Aushilfe - Urlaubsentgelt

30. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)
Studentische Aushilfe - Urlaubsentgelt

Hallo,
Ich habe einen Arbeitsvertrag, wo festgelegt ist, dass ich für das Unternehmen bis 20 Stunden die Woche tätig bin. Der Stundenlöhn beträgt 8 Euro pro Stunde.
Ich arbeite dort seit ende November. Normalerweise sind es immer Montag und Dienstag, manchmal bin ich auch für andere Aushilfe eingesprungen. Ich habe in den letzten Monaten immer 43 Stunden gearbeitet. Urlaub würde mir mündlich von einer Mitarbeiterin zugesprochen und dementsprechend auch eingetragen.
Heute habe ich das Geld überwiesen bekommen, also die Stunden die ich geleistet habe aber OHNE URLAUBSENTGELT.
Ich habe dort natürlich angerufen und nachgefragt, ob es da einen Fehler gegeben hat. Die Mitarbeiterin meinte zuerst, dass den Aushilfen kein Urlaub zusteht, weil es bei denen so üblich ist. Dann auf meine weiter Nachfrage meinte sie dass sie nicht an Tarifvertrag gebunden sind. ALs ich sie drauf angesprochen habe, dass es sich ja um den gesetzlichen Urlaub handelt, meinte sie ich hätte aber kein Anspruch auf die Vergütung in dieser Zeit.
Ich bin auf das Geld angewiesen und so wie es aussieht werde ich leer ausgehen. Ich wollte dem Unternehmen ein Brief schreiben, aber ich habe keine Ahnung was da rein soll. Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht und einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. :-(((((((((((
Kann mir vielleicht jemand helfen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Nach § 11 BUrlG steht jedem AN die Zahlung von Urlaubsentgelt zu. Darunter wird die Bezahlung der durch den Urlaub ausgefallenen Stunden verstanden, nicht etwa ein zusätzliche Urlaubsentgelt, welches in vielen Tarifverträgen vorgesehen ist.

Von diesem Anspruch gibt es keinerlei Ausnahmen, so dass diese Vorschrift auch für Aushilfen oder studentische Hilfskräfte, 400€-Jobber usw. gilt.

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

'urlaub' qua erholungsurlaub versteht sich per definitionem als erlaubte fehlzeit unter fortzahlung der bezüge. >> siehe hh.

vielleicht handelt es sich ja doch um eine verwechslung mit dem 'urlaubsgeld', das quasi ein taschengeld für den urlaub darstellt. - da käme es dann auf den vertrag an -

daneben gäbe es noch sonderurlaube, die nicht dem erholungszweck dienen, aber den arbeitsplatz erhalten. die dann ohne bezüge.

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#3
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Es sollte Erholungsurlaub sein. Insgesamt habe ich 10 Tage genehmigt bekommen (mündlich). Das waren immer 2 Tage Tage in der Woche. Ich habe das Geld für 20 Stunden bekommen (die ich auch gearbeitet habe). Der Urlaub wurde nicht berücksichtigt d.h. nicht bezahlt.
Was kann ich jetzt tun?
:augenroll:

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. den kameraden mal das burlg unter die nase halten - gibt es im internet (gesetze-im-netz) oder als buch. günstig becks arbeitsrechtstexte. kosten bei 8 euro.

ansonsten ist die erste instanz arbeitsgericht ohne anwaltzwang und ein rechtspfleger würde dir helfen, die klage zu formulieren. d.h. in der ersten instanz trägt jeder seine kosten sowieso, erst ab der zweiten kommt des zur üblichen aufteilung: wer verliert, zahlt alles - ist in deinem fall aber nicht zu befürchten, dass es dahin kommt.

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#5
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Soll ich Sie also in einem Brief dazu auffordern mir den ausstehenden Urlaubsentgelt zu überweisen? Vielleicht noch eine Frist setzen?
Ich kenne mich leider mit so SAchen nicht auf.
:???:

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Ja, das solltest Du als ersten Schritt machen.

Ein Hinweis in diesem Brief auf das BUrlG und speziell den § 11 kann nicht schaden;).

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#7
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke schön für die Antwort :grins: . Ich werde morgen die zuständige Mitarbeiterin anrufen und sie darauf aufmerksam machen.
Danach werde ich aber noch sicherheitshalber ein Brief mit der Aufforderung hinschicken.

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