Hallo zusammen, ich habe folgende Frage.
Ich studiere seit einiger Zeit berufsbegleitend und mein erster Arbeitgeber hatte die Gebühren übernommen. Dann habe ich mich dazu entschieden, meinen Arbeitgeber zu wechseln. Dieser hat mich dann quasi bei meinem ersten Arbeitgeber "rausgekauft" und die folgenden Raten für mein Studium übernommen. Bei meinem zweiten Arbeitgeber gibt es dazu keine vertragliche Vereinbarung. Nun wurde ich während der Probezeit gekündigt. Sie haben selber gesagt, dass sie auf den bereits bezahlten Studiengebühren sitzen bleiben. Aber wie sieht es mit den noch folgenden Raten aus? Kann ich verlangen dass der zweite Arbeitgeber diese weiterzahlen muss?
Danke und viele liebe Grüße
Studiengebühren nach Kündigung
30. Januar 2023
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Frage vom 30. Januar 2023 | 22:28
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Studiengebühren nach Kündigung
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#1
Antwort vom 30. Januar 2023 | 22:33
Von
Status: Unbeschreiblich (109366 Beiträge, 38291x hilfreich)
ZitatKann ich verlangen dass der zweite Arbeitgeber diese weiterzahlen muss? :
Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
ZitatDieser hat mich dann quasi bei meinem ersten Arbeitgeber "rausgekauft" und die folgenden Raten für mein Studium übernommen. :
ZitatBei meinem zweiten Arbeitgeber gibt es dazu keine vertragliche Vereinbarung. :
Finde den Widerspruch...
#2
Antwort vom 30. Januar 2023 | 22:38
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatFinde den Widerspruch... :
Naja der erste AG hat an den zweiten AG eine Rechnung über die bisher gezahlten Studiengebühren geschrieben. Der zweite AG hat diese Rechnung gezahlt und das Lastschriftmandat der Hochschule ausgeführt.
Aber ich habe mit dem zweiten AG keinen Vereinbarung geschlossen, da die Vereinbarung einen Fehler enthalten hat, den sie korrigieren wollten, aber das ist nicht erfolgt.
Ich weiß jetzt nicht wo da ein Widerspruch ist...
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#3
Antwort vom 30. Januar 2023 | 22:45
Von
Status: Unbeschreiblich (109366 Beiträge, 38291x hilfreich)
ZitatIch weiß jetzt nicht wo da ein Widerspruch ist... :
Es gibt offenbar eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ...
ZitatDer zweite AG hat diese Rechnung gezahlt und das Lastschriftmandat der Hochschule ausgeführt. :
#4
Antwort vom 30. Januar 2023 | 22:48
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEs gibt offenbar eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ... :
Es gibt keine schriftliche Vereinbarung
#5
Antwort vom 30. Januar 2023 | 23:17
Von
Status: Unbeschreiblich (109366 Beiträge, 38291x hilfreich)
ZitatEs gibt keine schriftliche Vereinbarung :
Ja und?
#6
Antwort vom 30. Januar 2023 | 23:22
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa und? :
Damit gibt es keine vereinbarung. Aber Sie sagen ja, es gäbe offenbar eine.
Wo?
#7
Antwort vom 30. Januar 2023 | 23:30
Von
Status: Unbeschreiblich (109366 Beiträge, 38291x hilfreich)
ZitatDamit gibt es keine vereinbarung. :
Wie kommt an denn auf so einen Unfug?
Selbstverstädnlich sind auch nicht schriftliche Vereinbarungen
ZitatAber Sie sagen ja, es gäbe offenbar eine. :
Richtig.
Denn so was
ZitatNaja der erste AG hat an den zweiten AG eine Rechnung über die bisher gezahlten Studiengebühren geschrieben. Der zweite AG hat diese Rechnung gezahlt und das Lastschriftmandat der Hochschule ausgeführt. :
fällt nicht vom Himmel oder wird dem AG vom Heiligen Geist in Schlaf eingeflüstert.
ZitatWo? :
Woher sollen wir das wissen?
Hier sitzen keine Hellseher, niemand von uns war dabei, als die Vereinbarung(en) geschlossen wurde(n)...
#8
Antwort vom 30. Januar 2023 | 23:40
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWoher sollen wir das wissen? :
Hier sitzen keine Hellseher,
Man muss auch nicht direkt patzig werden, aber gut. Hauptsache Beiträge kommentieren. Hier ist Quantität mehr als Qualität.
#9
Antwort vom 31. Januar 2023 | 00:02
Von
Status: Wissender (15560 Beiträge, 5962x hilfreich)
Zitatmein erster Arbeitgeber hatte die Gebühren übernommen. :
Gibt es darüber einen Vertrag zwischen diesem AG und dir?
Wenn ja, könnte der neue AG in diesen Vertrag eingestiegen sein und die Vereinbarungen mit AG1 würden weiter gelten. Dass der AG weiterhin die Studiengebühren zahlen wird, halte ich dann aber doch für extrem unwahrscheinlich; aus reiner Menschenfreundlichkeit passiert sowas doch nicht.
Aber ohne Vertragskenntnisse ....
#10
Antwort vom 31. Januar 2023 | 00:10
Von
Status: Lehrling (1315 Beiträge, 107x hilfreich)
ZitatHier ist Quantität mehr als Qualität. :
Das wir das Wo nicht wissen könne. Hätte man auch selber druaf kommen können. Als Student.
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