Hallo. Ich absolviere neben meinem Vollzeitjob ein berufsbegleitendes Masterstudium. Seit letztem Jahr Juni übernimmt mein Arbeitgeber
die monatlichen Raten für das Studium. Wir haben damals eine Vereinbarung dazu getroffen, ich war zu dem Zeitpunkt allerdings noch in der Probezeit. Diese Vereinbarung sagt lediglich aus, dass eine Kostenübernahme BIS zum Ende der Probezeit vereinbart ist, diese ist zum 01.09 allerdings bereits beendet gewesen. In dieser Vereinbarung ist auch nicht geregelt, was passiert, wenn ich vorzeitig aus dem unternehmen ausscheide. Der Arbeitgeber zahlt aktuell trotzdem weiterhin meine Studienkosten, d.h. es gibt aktuell keine Vereinbarung darüber. Wenn ich jetzt kündigen würde und das Unternehmen verlasse, hat der Arbeitgeber dann ohne gültige Vereinbarung o.ä. Anspruch auf Rückzahlung der Studienkosten?
Lieben Dank.
Studienkostenübernahme ohne Vereinbarung vom Arbeitgeber
2. März 2020
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Frage vom 2. März 2020 | 10:13
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Studienkostenübernahme ohne Vereinbarung vom Arbeitgeber
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#1
Antwort vom 2. März 2020 | 11:01
Von
Status: Weiser (17358 Beiträge, 6465x hilfreich)
/// hat der Arbeitgeber dann ohne gültige Vereinbarung o.ä. Anspruch auf Rückzahlung
Ohne Vereinbarung Anspruch? Die Frage beantwortet sich doch beinahe von selbst. Nein, kein Anspruch.
#2
Antwort vom 2. März 2020 | 11:11
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Mir stellt sich die Frage, in wie weit hier eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt. Beim Arbeitgeber können immer mal Fehler passieren. Und da die Lohnabrechnung bei den meisten Unternehmen automatisiert abläuft, fällt der Fehler nicht auf.ZitatDiese Vereinbarung sagt lediglich aus, dass eine Kostenübernahme BIS zum Ende der Probezeit vereinbart ist, diese ist zum 01.09 allerdings bereits beendet gewesen. In dieser Vereinbarung ist auch nicht geregelt, was passiert, wenn ich vorzeitig aus dem unternehmen ausscheide. Der Arbeitgeber zahlt aktuell trotzdem weiterhin meine Studienkosten :
Haben Sie dem Unternehmen denn nach dem 1.9. mitgeteilt, dass diese weiterhin die Studiengebühren zahlen?
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#3
Antwort vom 2. März 2020 | 12:33
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, der Arbeitgeber ist darüber informiert, dass die Zahlungen weiter laufen. Das ist auch weiter so vom Arbeitgeber gewünscht, es gibt allerdings keine Vereinbarung dazu. Habe ich hier denn die Pflicht, darauf hinzuwiesen, dass es keine Vereinbarung gibt?
#4
Antwort vom 2. März 2020 | 12:33
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Mir stellt sich die Frage, in wie weit hier eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt. Beim Arbeitgeber können immer mal Fehler passieren. Und da die Lohnabrechnung bei den meisten Unternehmen automatisiert abläuft, fällt der Fehler nicht auf.ZitatDiese Vereinbarung sagt lediglich aus, dass eine Kostenübernahme BIS zum Ende der Probezeit vereinbart ist, diese ist zum 01.09 allerdings bereits beendet gewesen. In dieser Vereinbarung ist auch nicht geregelt, was passiert, wenn ich vorzeitig aus dem unternehmen ausscheide. Der Arbeitgeber zahlt aktuell trotzdem weiterhin meine Studienkosten :
Haben Sie dem Unternehmen denn nach dem 1.9. mitgeteilt, dass diese weiterhin die Studiengebühren zahlen?
--> Ja, der Arbeitgeber ist darüber informiert, dass die Zahlungen weiter laufen. Das ist auch weiter so vom Arbeitgeber gewünscht, es gibt allerdings keine Vereinbarung dazu. Habe ich hier denn die Pflicht, darauf hinzuwiesen, dass es keine Vereinbarung gibt?
#5
Antwort vom 2. März 2020 | 12:36
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Nein. Wenn Sie den Arbeitgeber - nachweislich - informiert haben, haben Sie Ihrer Pflicht Genüge getan. Und da es sonst keine Vereinbarung gibt, müssen Sie auch nichts zurückzahlen.ZitatHabe ich hier denn die Pflicht, darauf hinzuwiesen, dass es keine Vereinbarung gibt? :
#6
Antwort vom 2. März 2020 | 12:37
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Mir stellt sich die Frage, in wie weit hier eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt. Beim Arbeitgeber können immer mal Fehler passieren. Und da die Lohnabrechnung bei den meisten Unternehmen automatisiert abläuft, fällt der Fehler nicht auf.ZitatDiese Vereinbarung sagt lediglich aus, dass eine Kostenübernahme BIS zum Ende der Probezeit vereinbart ist, diese ist zum 01.09 allerdings bereits beendet gewesen. In dieser Vereinbarung ist auch nicht geregelt, was passiert, wenn ich vorzeitig aus dem unternehmen ausscheide. Der Arbeitgeber zahlt aktuell trotzdem weiterhin meine Studienkosten :
Haben Sie dem Unternehmen denn nach dem 1.9. mitgeteilt, dass diese weiterhin die Studiengebühren zahlen?
--> Ja, der Arbeitgeber ist darüber informiert, dass die Zahlungen weiter laufen. Das ist auch weiter so vom Arbeitgeber gewünscht, es gibt allerdings keine Vereinbarung dazu. Habe ich hier denn die Pflicht, darauf hinzuwiesen, dass es keine Vereinbarung gibt?
--> es gibt u.a. auch einen "Vertrag" zwischen dem Arbeitgeber und der Hochschule, wohin das geht bezahlt wird. In diesem steht der Zeitraum der Weiterbildung drin, die von meinem Arbeitgeber bestätigt wurde und die Rechnung ebenfalls vorliegt.
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