Studienkostenübernahme ohne Vereinbarung vom Arbeitgeber

2. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
kkkcal
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Studienkostenübernahme ohne Vereinbarung vom Arbeitgeber

Hallo. Ich absolviere neben meinem Vollzeitjob ein berufsbegleitendes Masterstudium. Seit letztem Jahr Juni übernimmt mein Arbeitgeber die monatlichen Raten für das Studium. Wir haben damals eine Vereinbarung dazu getroffen, ich war zu dem Zeitpunkt allerdings noch in der Probezeit. Diese Vereinbarung sagt lediglich aus, dass eine Kostenübernahme BIS zum Ende der Probezeit vereinbart ist, diese ist zum 01.09 allerdings bereits beendet gewesen. In dieser Vereinbarung ist auch nicht geregelt, was passiert, wenn ich vorzeitig aus dem unternehmen ausscheide. Der Arbeitgeber zahlt aktuell trotzdem weiterhin meine Studienkosten, d.h. es gibt aktuell keine Vereinbarung darüber. Wenn ich jetzt kündigen würde und das Unternehmen verlasse, hat der Arbeitgeber dann ohne gültige Vereinbarung o.ä. Anspruch auf Rückzahlung der Studienkosten?

Lieben Dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

/// hat der Arbeitgeber dann ohne gültige Vereinbarung o.ä. Anspruch auf Rückzahlung

Ohne Vereinbarung Anspruch? Die Frage beantwortet sich doch beinahe von selbst. Nein, kein Anspruch.

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von kkkcal):
Diese Vereinbarung sagt lediglich aus, dass eine Kostenübernahme BIS zum Ende der Probezeit vereinbart ist, diese ist zum 01.09 allerdings bereits beendet gewesen. In dieser Vereinbarung ist auch nicht geregelt, was passiert, wenn ich vorzeitig aus dem unternehmen ausscheide. Der Arbeitgeber zahlt aktuell trotzdem weiterhin meine Studienkosten
Mir stellt sich die Frage, in wie weit hier eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt. Beim Arbeitgeber können immer mal Fehler passieren. Und da die Lohnabrechnung bei den meisten Unternehmen automatisiert abläuft, fällt der Fehler nicht auf.

Haben Sie dem Unternehmen denn nach dem 1.9. mitgeteilt, dass diese weiterhin die Studiengebühren zahlen?

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#3
 Von 
kkkcal
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, der Arbeitgeber ist darüber informiert, dass die Zahlungen weiter laufen. Das ist auch weiter so vom Arbeitgeber gewünscht, es gibt allerdings keine Vereinbarung dazu. Habe ich hier denn die Pflicht, darauf hinzuwiesen, dass es keine Vereinbarung gibt?

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#4
 Von 
kkkcal
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von kkkcal):
Diese Vereinbarung sagt lediglich aus, dass eine Kostenübernahme BIS zum Ende der Probezeit vereinbart ist, diese ist zum 01.09 allerdings bereits beendet gewesen. In dieser Vereinbarung ist auch nicht geregelt, was passiert, wenn ich vorzeitig aus dem unternehmen ausscheide. Der Arbeitgeber zahlt aktuell trotzdem weiterhin meine Studienkosten
Mir stellt sich die Frage, in wie weit hier eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt. Beim Arbeitgeber können immer mal Fehler passieren. Und da die Lohnabrechnung bei den meisten Unternehmen automatisiert abläuft, fällt der Fehler nicht auf.

Haben Sie dem Unternehmen denn nach dem 1.9. mitgeteilt, dass diese weiterhin die Studiengebühren zahlen?


--> Ja, der Arbeitgeber ist darüber informiert, dass die Zahlungen weiter laufen. Das ist auch weiter so vom Arbeitgeber gewünscht, es gibt allerdings keine Vereinbarung dazu. Habe ich hier denn die Pflicht, darauf hinzuwiesen, dass es keine Vereinbarung gibt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von kkkcal):
Habe ich hier denn die Pflicht, darauf hinzuwiesen, dass es keine Vereinbarung gibt?
Nein. Wenn Sie den Arbeitgeber - nachweislich - informiert haben, haben Sie Ihrer Pflicht Genüge getan. Und da es sonst keine Vereinbarung gibt, müssen Sie auch nichts zurückzahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kkkcal
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kkkcal):
Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von kkkcal):
Diese Vereinbarung sagt lediglich aus, dass eine Kostenübernahme BIS zum Ende der Probezeit vereinbart ist, diese ist zum 01.09 allerdings bereits beendet gewesen. In dieser Vereinbarung ist auch nicht geregelt, was passiert, wenn ich vorzeitig aus dem unternehmen ausscheide. Der Arbeitgeber zahlt aktuell trotzdem weiterhin meine Studienkosten
Mir stellt sich die Frage, in wie weit hier eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt. Beim Arbeitgeber können immer mal Fehler passieren. Und da die Lohnabrechnung bei den meisten Unternehmen automatisiert abläuft, fällt der Fehler nicht auf.

Haben Sie dem Unternehmen denn nach dem 1.9. mitgeteilt, dass diese weiterhin die Studiengebühren zahlen?


--> Ja, der Arbeitgeber ist darüber informiert, dass die Zahlungen weiter laufen. Das ist auch weiter so vom Arbeitgeber gewünscht, es gibt allerdings keine Vereinbarung dazu. Habe ich hier denn die Pflicht, darauf hinzuwiesen, dass es keine Vereinbarung gibt?


--> es gibt u.a. auch einen "Vertrag" zwischen dem Arbeitgeber und der Hochschule, wohin das geht bezahlt wird. In diesem steht der Zeitraum der Weiterbildung drin, die von meinem Arbeitgeber bestätigt wurde und die Rechnung ebenfalls vorliegt.

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