Hallo,
ich wollte mal nachfragen, wie für einen gesetzlich Versicherten Arbeitnehmer eine stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Krankheit grundsätzlich abläuft und wenn diese laut Krankenkasse / Rentenversicherung über den Hausarzt / Facharzt erfolgen soll?
Gibt es dazu bestimmte Formulare, die zwischen Arbeitgeber, Hausarzt/Facharzt und Krankenkasse ausgetauscht werden müssen? Falls ja, sind diese öffentlich einsehbar? Kann vielleicht jemand in Kürze wichtige Eckdaten des Prozesses beschreiben?
Danke euch (falls die Forenrubrik falsch ist bitte ich um Verschiebung des Themas).
Gruß
-- Editiert von User am 25. September 2022 18:32
Stufenweise Wiedereingliederung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... am schnellsten kommst du weiter, wenn du dein Thema einfach googelst
Ganz kurz:ZitatKann vielleicht jemand in Kürze wichtige Eckdaten des Prozesses beschreiben? :
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Kommt ganz drauf an, wie die Vorgeschichte war und wo man "herkommt", wer zuständig ist.
https://www.vdek.com/vertragspartner/vorsorge-rehabilitation/stufenweise_wiedereingliederung.html
https://www.aok.de/pk/magazin/wohlbefinden/gesund-im-job/stufenweise-wiedereingliederung-in-den-beruf-nach-krankheit/
https://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/wiedereingliederung-was-ist-zu-beachten_94_279188.html
ZitatKommt ganz drauf an, wie die Vorgeschichte war und wo man "herkommt", wer zuständig ist. :
Wie bereits erwähnt, würde ich in diesem Fall von einer gesetzlich versicherten Person ausgehen, welche bereits längerfristig erkrankt ist und durchgehend arbeitsunfähig ist.
Wie genau meinst Du den Punkt mit der Vorgeschichte und "wo man herkommt"? Worauf beziehst Du den Punkt mit der Zuständigkeit?
Konntest du bisher nichts im Netz finden?ZitatKann vielleicht jemand in Kürze wichtige Eckdaten des Prozesses beschreiben? :
Auf jeden Fall gibt es viele Formulare und beteiligt sind mindestens GKV, AG, Hausarzt und Patient.
Hallo,
vielleicht habe ich meine Frage etwas zu Allgemein gestellt. ich konnte in der Zwischenzeit zu dem Thema bereits einiges im Netz finden. Die Links habe ich durchgesehen, von daher finde ich vor allem die letzte Antwort unfair aber egal, das soll jetzt nicht das weitere Thema sein.
Meine Frage bezog sich vor allem spezifisch auf die Interaktionen mit dem Hausarzt, den Abstimmungsprozess zwischen Krankenkasse, Arbeitgeber, Hausarzt und dessen Zeitdauer. Wielange benötigt der Arbeitsgeber bspw. Vorlaufzeit, um die Wiedereingliederung starten zu können, da er dieser ja auch schiftlich zustimmen muss. Wie / durch wen werden exakt die Tätigkeiten fürdie Wiedereingliederung festgelegt usw.. Muss zwingend das BEM Gespräch geführt werden, oder könnte man auch darauf verzichten?
Sollte die Forenrubrik falsch sein, bitte ich um Verschiebung durch einen der Admins. Danke.
Das kann niemand genau sagen, weil es je nach Einzelfall *organisiert* wird.ZitatMeine Frage bezog sich vor allem spezifisch auf die Interaktionen mit dem Hausarzt, den Abstimmungsprozess zwischen Krankenkasse, Arbeitgeber, Hausarzt und dessen Zeitdauer. :
Es kommt also tatsächlich auf deinen Einzelfall und mind. deine Erkrankung an.
ZitatAbstimmungsprozess zwischen Krankenkasse, Arbeitgeber, Hausarzt und dessen Zeitdauer. Wielange benötigt der Arbeitsgeber bspw. Vorlaufzeit, um die Wiedereingliederung starten zu können, da er dieser ja auch schiftlich zustimmen muss. Wie / durch wen werden exakt die Tätigkeiten fürdie Wiedereingliederung festgelegt usw.. Muss zwingend das BEM Gespräch geführt werden, oder könnte man auch darauf verzichten? :
Abstimmungsprozess zwischen mehreren Beteiligten - braucht Zeit - wie viel? - kaum bestimmbar (so viel, wie notwendig)
Tätigkeiten ... festgelegt - durch niemanden speziell > Ergebnis des Abstimmungsprozesses
BEM - wie soll das alles gehen, wenn nicht durch Gespräche?
Und jetzt?
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