Stufenzuordnung

3. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
elena.ino
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Stufenzuordnung

Hallo alle,
Ich habe eine Frage über Stufenzuordnung TV-L-13
Wenn ich mit der Einstufung nicht einverstanden bin, wie lange ist die Zeit, es rechtlich zu beanstanden, 6 Monate, ein Jahr?
Vielen Dank,

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16505 Beiträge, 9298x hilfreich)

"Beanstanden" kann man immer.
Sollte die Stufenzuordnung falsch sein, wird aber maximal 6 Monate rückwirkend nachgezahlt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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