Moin!
Ich habe zum 01.11.2017 im Rahmen eines Minijobs eine Beschäftigung bei einem Forschungsprojekt einer Universität begonnen.
Die Eckdaten: Laufzeit bis zum 31.03.2018 // 25h/Monat bei flexibler Zeiteinteilung.
Im ersten Monat meiner Anstellung konnten meinem Kollegen und mir die notwendigen Arbeitsmaterialien nicht zur Verfügung gestellt werden, da es Probleme mit der Fernleihe einiger Mikrofilme gab. Dieses Versäumnis der Projektleitung sorgte dafür, dass ich nicht arbeiten konnte, aber trotzdem den vertraglich vereinbarten Lohn für den Zeitraum November erhielt.
Nun wurde mir mitgeteilt ich müsse bis zum Auslaufzeitpunkt die 25h aus dem November nacharbeiten. Dies ist zeitlich momentan schwierig und nach meinem Verständnis auch nicht rechtens, da ich im November durch Vertragsbindung von anderen Tätigkeiten ausgeschlossen war und das Versäumnis bei der Projektleitung lag. In meiner Ansicht sind die 25 Stunden aus dem November ab dem Moment "verfallen" an dem der neue Abrechnungszeitraum Dezember begann, womit die Forderung seitens des Arbeitgebers keine rechtliche Grundlage besitzt.
Ist das so oder irre ich mich?
Danke im Voraus!
Stunden Nacharbeiten?
30. Januar 2018
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Frage vom 30. Januar 2018 | 14:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stunden Nacharbeiten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 30. Januar 2018 | 14:54
Von
Status: Weiser (17468 Beiträge, 6501x hilfreich)
Du irrst dich nicht.
Was da passiert ist, geht voll zu Lasten des AG. Du hast deine Arbeitskraft angeboten und der AG hat sie nicht abgefordert resp. hat dich nicht mit Arbeit versorgen können, wie der AV es vorsah. Nennt sich Annahmeverzug.
Und jetzt?
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