Ich brauche Eure Meinung.
Ich habe nächsten Monat einen Termin bei Gericht. Das mein Arbeitgeber mich unentgeltlich freistellt, ist mir klar. Schließlich bekomme ich das Geld vom Gericht wieder. Jetzt will aber meine Chefin, das ich die Stunden die ich bicht da bi, nacharbeite, damit sie diese gegenüber unseren Auftraggeber abrechnen kann. Die Vorladung hat aber mit meiner Arbeit zu tun. Beim letzten mal musste ich mich normal ausstempeln, aber die 1,5 Stunden nachholen. Bei der Stundenabrechnung ergibt das ein Plus/Minus Null, obwohl das eigentlich Überstunden sein müssten, da ich ja eigentlich wegen meiner Arbeit freigestellt wurde.
Gruß Senator
-- Editiert von Senator.s am 15.07.2021 12:05
Stunden Nacharbeiten
15. Juli 2021
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Frage vom 15. Juli 2021 | 12:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stunden Nacharbeiten
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#1
Antwort vom 15. Juli 2021 | 13:22
Von
Status: Weiser (17428 Beiträge, 6485x hilfreich)
//// Die Vorladung hat aber mit meiner Arbeit zu tun.
... dann verstehe ich nicht, wieso du ausstempeln solltest - jedenfalls nicht im Sinn von Pause.
Genau genommen ist es doch ein Dienstgang (und nicht Privatsache), wenn die Zeugenaussage beruflich bedingt ist.
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