Hallo zusammen,
bevor ich jemandem auf die Füße trete würde ich gerne wissen, wie die Regelung bei folgendem Sachverhalt ist:
Ich bin mit 19,5 Wochenstunden beschäftigt. Im der einzureichenden Arbeitszeitzeitenaufstellung (auszufüllendes Excel-Sheet) stellt sich das so dar, dass jeder Werktag mit 3,9 Stunden berücksichtigt wird.
In der Praxis handelt es sich aber um eine unregelmäßige Tätigkeit mit prinzipiell festen Arbeitszeiten von immer 8,75 Stunden (netto).
Jetzt hat sich die Situation ergeben, dass ich an eingeplanten Tagen arbeitsunfähig erkrankt war. Dies kann in der entsprechenden Exceltabelle angegeben werden, jedoch wird der Ausfall dann jeweils nur mit 3,9 Stunden berücksichtigt.
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank
Stundenauszahlung bei Teilzeit und Krankheit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?

Wie war man denn an den jeweiligen Tagen laut Dienstplan / Dienstanweisung eingeteilt?
Zitatum eine unregelmäßige Tätigkeit mit prinzipiell festen Arbeitszeiten von immer 8,75 Stunden (netto). :
Und das muss man sich wie genau vorstellen?
Man darf sich das so vorstellen, dass die Arbeitstage im Vormonat fest geplant geplant werden und die Summe der Stunden in etwa dem monatlichen Soll entspricht, welches sich aus der Anzahl der Wochentage (Mo-Fr) multipliziert mit 3,9 ergibt.
Was dann zu wenig oder zu viel gearbeitet wird, wird mit den Sollstunden des Folgemonats verrechnet.
An den entsprechenden Tagen war ich eingeteilt, eben mit besagten 8,75 Nettostunden. Grundsätzlich sind die Arbeitszeiten auch fest, dass man mal früher geht oder länger macht und entsprechend Stunden schreibt ist eher die Ausnahme.
Ich habe zwischenzeitlich noch folgenden Artikel gefunden:
https://www.swissmem.ch/de/aktuelles/detailansicht/teilzeit-berechnung-von-feier-und-krankheitstagen.html
Demnach wäre die Art der Berechnung die "Wertmethode" und so korrekt angewendet. Jedoch weiß ich nicht inwieweit ein 2016er Artikel auf einer Schweizer Webseite auf Deutschland übertragbar ist.
Vielen Dank
-- Editiert von go590581-3 am 11.10.2021 01:22
-- Editiert von go590581-3 am 11.10.2021 01:25
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Wenn du zur Arbeit eingeteilt bist, arbeitest du als je 8,75 h/Tag; demnach also wohl an 2 Tagen/Woche. Anscheinend nicht immer dieselben Wochentage. Wenn du nun arbeitsunfähig wirst für einen Tag, für den du eingeteilt bist, hast du deinen Lohn so zu bekommen, als ob du gearbeitet hättest.
Dazu https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/entgeltfortzahlung-und-ausgleichsverfahren/hoehe-der-entgeltfortzahlung/: "Was hätte der Arbeitnehmer erzielt, wenn er nicht erkrankt wäre?"
Dein AG tut aber so, als würdest du tatsächlich 3,9 h pro Tag in einer 5-Tagewoche arbeiten. Wenn er diesen Durchschnitt bei Krankheit wie bei Urlaub für die Berechnung zugrunde legt, liegt er falsch.
(Anmerkung: 2x8,75 ergeben 17,5 Wochenstunden. Um auf 19,5 Wochenstunden zu kommen, müssten es 2x9,75 h sein.)
Zitat(Anmerkung: 2x8,75 ergeben 17,5 Wochenstunden. Um auf 19,5 Wochenstunden zu kommen, müssten es 2x9,75 h sein.) :
Das ist richtig, deshalb sagte ich ja unregelmäßig, aber so, dass es im Monatsschnitt ungefähr aufgeht. Mehr- oder Wenigerarbeit wird auf den Folgemonat übertragen.
Es kann also z.B. auch vorkommen, dass ich mal 5 Tage am Monatsbeginn und 3 Tage am Monatsende arbeite und das sich ergebende Minus auf das Soll des Folgemonats aufaddiert wird.
Jedoch werden die betreffenden Tage immer im Vormonat fest geplant.
Die Frage ist aber inzwischen auch hinfällig, weil ich mit jemandem vom Team Personal gesprochen habe und mir gleich angeboten wurde den Stundenzettel auf eine andere Weise auszufüllen und den Automatismus somit zu umgehen, so dass ich die Zeit, die ich gearbeitet hätte, auch tatsächlich angerechnet bekomme.
Vielen Dank.
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