Stundenauszahlung wird merkwürdig behandelt..

16. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb317886-69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stundenauszahlung wird merkwürdig behandelt..

Auszug:

Die Wochensarbeitszeit kann zwischen 0 und 50 Stunden schwanken........ durchschnittliche Wochenarbeitszeit 30 Stunden

Seite 2 VERGÜTUNG

Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 8€. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt monatlich grundsätzlich in gleicher Höhe. Der Zahlungsbetrag errechnet sich auf der Basis einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitzeit wie folgt:

30Stunden *4,384 x Stundenlohn = 1052,16!

Eine Auszahlung von Mehrstunden erfolgt, sobald as Stundenkonto einen positiven Saldo von 150 übersteigt. Es werden pro Monat maximal 40 Mehrstunden ausbezahlt


Jetzt wollte ich mal nachfragen, wie genau ich das zu verstehen habe, denn es wurde mir im Gespräch gesagt ich kriege Wöchentlich fest 30 Stunden ausgezahlt. Im Vertrag steht dazu auch folgendes:

Übersteigt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit die tatsächlich erbracthe Arbeitszeit, so gilt die insoweit gezahlte Vergütung als Lohnvorschuss des Arbeitgebers, der im Fall der beendigung des Arbeitsverhältnisses oder auf Verlangen des Arbeitsgebers zurück zu zahlen ist.


Folgender Ablauf war jetzt.

Arbeitsbeginn war 26.09 bis 31.09.
Stunden gearbeitet 32, aber es wurden nur 21 Ausgezahlt da sie angeblich vorsorglich monatlich 10 Stunden einbehalten für das Stundenkonto.
Davon steht -kein- einziges Wort irgendwo auch nur annähernd in meinem Vertrag.

Bezahlt wurden mir 121, eigentlich hätte ich bei Steuerklasse I und EV etc. pp. um die 260€ bekommen müssen.


Frage ist jetzt, war das soweit okay was die gemacht haben, erzählen die mir nur igrgendwas um mir nicth alles erklären zu können oder werd ich da gerade mal eben nett abgezockt???

Vielen Dank für eure Hilfe.
-Martina

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Da weiß man ja gar nicht, wo man anfangen soll. Ich versuch es mal.
Ja, Sie werden abgezockt!
Oben angefangen: 0-Stunden-Wochen gibt es nicht im Arbeitsrecht, 50-Stunden-Wochen sind verboten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten.

"Übersteigt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit die tatsächlich erbracthe Arbeitszeit, so gilt die insoweit gezahlte Vergütung als Lohnvorschuss des Arbeitgebers, der im Fall der beendigung des Arbeitsverhältnisses oder auf Verlangen des Arbeitsgebers zurück zu zahlen ist."
Da der Arbeitnehmer ja (vermutlich) keinen Einfluß darauf hat, wieviele Wochenstunden er arbeitet, wäre diese Klausel m.E. rechtswidrig. Er müßte nur Geld zurückzahlen, wenn er Minusstunden selber verursacht hat.

Zum Stundenkonto: "Davon steht -kein- einziges Wort irgendwo auch nur annähernd in meinem Vertrag." Dann müssen auch die vertraglich vereinbarten Stunden ausgezahlt werden.

"Die Auszahlung der Vergütung erfolgt monatlich grundsätzlich in gleicher Höhe." steht im Vertrag. Ausgezahlt wurde aber weniger als vereinbart und offensichtlich auf Stunden-Basis.

"Bezahlt wurden mir 121, eigentlich hätte ich bei Steuerklasse I und EV etc. pp. um die 260€ bekommen müssen." Der Satz ist so nicht verständlich.

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#2
 Von 
fb317886-69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Bezahlt wurden mir 121, eigentlich hätte ich bei Steuerklasse I und EV etc. pp. um die 260€ bekommen müssen." Der Satz ist so nicht verständlich.
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Achso, entschuldigung.

Also auf meiner Lohnabrechnung steht halt folgendes:

Gearbeitete Stundenanzahl 32,xyz
Gehalt dafür 260€

Ausgezahlt wurden aber nur 21 aufgrund dieser Regelung von wegen 10 Stunden werden profilaktisch jeden Monat aufs Stundenkonto gepackt. Was ja nichtmal in meinem vertrag steht oder gar mit mir abgesprochen wurde.

Daher wurden mir nur 121€ ausgezahlt anstatt die 260 minus der Gesetzlichen Abzüge.

Falls das wirklich alles vorn und hinten nicht gerecht sein sollte, an wen kann ich mich dann wenden? Ich arbeite bei einer Inventurfirma. Teils sehr lange Anfahrtszeiten, Staus etc. werden nicht bezahlt oder sonstwie berücksichtigt, es wird auch keine Rücksicht auf sehr lange Fahrten gemacht, bei denen man dann, wenns hoch kommt, nur 6 Stunden Schlaf hat und dann wieder los darf.
Das war zb. vor kurzem der Fall. Niederlanden Einsatz. Anfangszeit Arbeit 20Uhr, 3 Stunden Fahrt, davon nur 2 bezahlt. Gearbeitet bis halb 4Uhr morgens. 3 Stunden Heimfahrt, 2 Bezahlt (weil Google 3 Stunden Anfahrt angibt, die erste Stunde Fahrt grundsätzlich nicht bezahlt wird. Ok, kann ich noch verstehen.) Also dann 3 Stunden bis man wieder im eigenen Wohnort war, dann muss man noch alle anderen nach Hause karren, heisst frühestens Zuhause 7/7:30 uhr Zuhause. Gleicher Tag wieder Einsatz um 20Uhr, wieder so lange Anfahrtzeit etc. pp.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Das korrekte Gehalt können Sie beim Arbeitsgericht einklagen.
Ansonsten lohnt sich bei so einem Arbeitgeber die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft, da ist dann die rechtliche Beratung und Vertretung incl.


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#4
 Von 
terral
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 31x hilfreich)

30Stunden *4,384 x Stundenlohn ist die Wochenarbeitszeit auf die monatlichen Stunden umgerechnet, da der Monat nicht 4 Wochen sondern eben im Schnitt entsprechend mehr hat!

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#5
 Von 
fb317886-69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

>30Stunden *4,384 x Stundenlohn ist die Wochenarbeitszeit auf die monatlichen Stunden umgerechnet, da der Monat nicht 4 Wochen sondern eben im Schnitt entsprechend mehr hat!


Ja.. ich habe aber WENIGER bekommen als mir zusteht..... das steht da auch geschrieben =_=

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Gegen weniger Gehalt kann nur das Gespräch mit dem AG oder ggfs. eine Klage helfen.
Sollten Sie dort weiterarbeiten, wäre es zu empfehlen, dass Sie genau aufschreiben, wann Sie gearbeitet haben. Und im Fall von Überstunden, warum, Anordnung von oben oder "ging nicht ohne"( das geht nur bei Wissen des Chefs)...
Dann sollten Sie noch in den Arbeitsvertrag gucken, ob da eine Ausschluss- oder Verfallfrist steht. Das bedeutet, dass Sie Ansprüche, die davor entstanden sind, nicht mehr geltend machen können. D.h. Sie könnten Überstunden bis zu diesem Zeitpunkt einklagen, danach sind diese verfallen.



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