Stundenberechnung für Urlaub & Feiertage

18. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
TJ2013
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Stundenberechnung für Urlaub & Feiertage

Hallo,

heute mal eine Fremdanfrage. Ich hoffe das ich es richtig erkläre. Los geht' s.

Arbeitnehmer X beginnt am 01.06.18 eine Teilzeitbeschäftigung mit einen Festgehalt von 1.011,83€ Brutto für 100 std. pro Monat, wobei überschreitende Arbeitsstunden in einen AZK (Arbeitszeitkonto) festgehalten werden. Arbeitnehmer X hat laut Vertrag ein Jahresurlaub von 24 Tagen, obwohl die Arbeitstage pro Woche variieren von 1-6 Tage.

Folgendes soll in Erfahrung gebracht werden für X.

Wie berechnet sich die Stundenanzahl für einen einzelnen Urlaubstag.

X ist der Meinung, dass es hierzu eine Berechnung gibt die in etwa so lautet:

Letzter Tag vor dem Urlaub, 13 Wochen zurück und davon die tatsächlichen Arbeitstag und die tatsächlichen Arbeitsstunden, dies ergibt wohl die durchschnittliche Arbeitzzeit pro Tag. Und diese müssen dann wohl auf den jeweiligen Urlaubstag übertragen werden.

Hier ein Rechenbeispiel von X

415 geleistete Arbeitsstunden geteilt durch 58 Arbeitstage, sind gleich 7.16 (7.155) std. pro Tag durchschnittliche Arbeitszeit.

Nun meint X, bei 5 Tage Urlaub müsste er (5 Tage a 7.16 std.) 35.8 std. berechnet bekommen.

Aso, in der obigen Berechnungen sind keine Feiertage mit eingerechnet, da hier prinzipiell die selbige Frage besteht, also wie die Stunden für einen Feiertag berechnet werden, wenn Arbeitstage und Arbeitsstunden pro Monat unterschiedlich sind.

In oben benannte Zeit, wären laut X, 4 Feiertage.

Ist das so richtig ???
Wenn nicht, wie wäre die richtige Berechnung ???
Und ist die Berechnung die selbige für die Stundenbrechnung für Feiertage ???
Oder wie werden die berechnet, wenn die Berechnung nicht identisch sind ???

Noch eine Frage am Rande.
Wenn wie o.b. der Vertrag am 01.06.2018 angetreten wurde und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer X für ein volles Jahr 24 Tage Urlaub gewährt, stehen X doch nach einer Wartezeit von 6 Monaten doch ein Jahresurlaub von 14 Tagen für 2018 zu, oder ???

Wenn noch Fragen zum Helfen bestehen, bitte ich um Geduld zwecks meiner Antwort, da ich ja erst den Arbeitnehmer X alles lesen und antworten lassen muss.

Liebe Grüße und Danke schon einmal.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17359 Beiträge, 6465x hilfreich)

Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung - alter Juristenscherz.
Lies das BUrlG - es sollte die allermeisten Fragen beantworten; für die Berechnung des Entgelts § 11

"Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 11 Urlaubsentgelt
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienste ..."

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von TJ2013):
Wie berechnet sich die Stundenanzahl für einen einzelnen Urlaubstag.
Überhaupt nicht. Ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag. Die Stunden auf deinem Stundenkonto werden davon gar nicht berührt.

Zitat (von TJ2013):
Und ist die Berechnung die selbige für die Stundenbrechnung für Feiertage ???
An Feiertagen ist das zu zahlen, wofür der AN üblicherweise zur Arbeit eingeteilt wäre. Siehe dazu §2 EntgFG
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html

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#3
 Von 
TJ2013
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo


und danke für die Antwort.
Es konnte jetzt Klärung geschaffen werden, die sich mit Ihrer Antwort deckt, inkl. eines kleinen Zusatz.

Folgende Informationen wurde erteilt durch das Bürgertelefon und Finanzamt vor Ort, den Bundesminesterium für Arbeit und Soziales, sowie einen Lohnsteuerberater des Vertrauen. Jedoch ist folgender Text in meiner Wortwahl.

Für die Berechnung der Stunden für einen Urlaubstag und/ oder einen Feiertag sind die Arbeitstage einer Werkwoche, was in meinen Fall eine 5- Tage -Woche wäre, sowie die Soll -Stunden pro Arbeitsmonat, in meinen Fall zeitweise 100, später 120. Des Weiteren wird ein Arbeitsmonat mit 4.33 Wochen berechnet. Die Berechnung lautet wie folgt;

Werktage pro Woche X 4.33 Wochen pro Monat = Arbeitstage pro Monat, Soll- Stunden / Arbeitstage = anzurechnende Stunden für einen Urlaubstag und/ oder einen Feietag.

Beispiel:

5x4.33= 21.65, 100/ 21.65= 4.618
oder
5x4.33= 21.65, 120/ 21.65= 5.542

Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer mit einen Arbeitsvertrag von 100 Soll- Stunden pro Monat und einer 5 Tage- Woche für einen Urlaubstag und/ oder einen Feiertag 4.618 Stunden angerechnet werden müssten. Bei einen 120 Soll- Stunden Monat wären dies 5.542 pro Tag.


Die Überstunden dürfen für diese Berechnung nicht zugrunde gelegt werden.

Der oben benannte Zusatz ist folgender;
Wenn ein Arbeitnehmer einen Vertrag von 100 Soll- Stunden hat jedoch regelmäßig ( mindestens 3 auf einander folgende Monate) Mehrarbeit leistet , muss davon ausgegangen werden, dass eine stillschweigende Erhöhung der Soll- Stunden stattgefunden hat. Hierzu wird die kleinste nicht mehr unterschritten Mehrarbeit als neue maßgebende Stundenanzahl als Soll angenommen.

Beispiel: Arbeitnehmer X hat eine Soll- Stundenzahl von 100, arbeitet im 1. Monat 120 std., im 2. Monat 135 std., um 3. Monat 127 std. und im 4. Monat 130 std., hierbei ist davon auszugehen, dass die Soll- Stunden voraussichtlich 120 Stunden nicht mehr unterschreiten. Dies führt zur o.b. stillschweigenden Soll- Stunden- Erhöhung auf monatlich 120 statt 100 Stunden.

Um dies zu gewährleisten, ist es jedoch sinnvoll mit den Chef zu reden und im besten Fall schriftlich geben zu lassen und darauf zu achten, dass das Steuerbüro (falls extern) davon in Kenntniss gesetzt wird.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Gut recherchiert! Die tatsächliche Stundenzahl bestimmt die anzurechnenden Stunden, wenn sich die Mehrarbeit verfestigt hat.
Das Problem dürfte sein, dass die Arbeitgeber in großer Zahl sehr gerne Teilzeitverträge abschließen, um dann im Krankheits- und Urlaubsfall weniger zu zahlen. Das händeln z.B. praktisch alle ZA-Unternehmen so. Also ist hier mit Widerstand vom Arbeitgeber zu rechnen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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