Guten Abend,
Ich arbeite zur Zeit als Erzieher bei einem städtischen Träger in einem Beschäftigungsumfang von 32 Stunden die Woche. Ich habe beantragt meine Stunden von 32 auf 39 zu erhöhen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil keine entsprechenden Stunden zur Verfügung stünden. Der Arbeitgeber hat gleichzeitig aber 4 Stellenausschreibungen für 4 verschiedene Kitas geschaltet, wo eben Erzieher in Vollzeit gesucht werden. U.A ist auch für meine Kita eine Stellenausschreibungen online, in der eine Vollzeitstelle ausgeschrieben ist.
Weiß vielleicht jemand, was ich dagegen unternehmen kann, bzw. ist das seitens des Arbeitgebers rechtens?
Mich würde mal eure Meinung dazu interessieren.
Mir fällt gerade noch ein, dass ich mal bei dem Arbeitgeber in einem vollzeitverhältnis gearbeitet habe.
Stundenerhöhung TVÖD
23. November 2024
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Frage vom 23. November 2024 | 17:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stundenerhöhung TVÖD
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#1
Antwort vom 23. November 2024 | 17:48
Von
Status: Unbeschreiblich (39886 Beiträge, 14217x hilfreich)
Warum bewirbst Du Dich nicht auf die Vollzeitstelle?
wirdwerden
#2
Antwort vom 23. November 2024 | 19:11
Von
Status: Legende (18235 Beiträge, 6685x hilfreich)
... abgesehen von @wirdwerdens berechtigter Frage - die Stunde Unterschied wird ja dabei nicht ausschalggebend sein, denke ich - , gäbe es eine Stütze für dein Bemühen im TzBfG:
Zitat:§ 9 Verlängerung der Arbeitszeit
Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass
1. es sich dabei nicht um einen entsprechenden freien Arbeitsplatz handelt oder
2. der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht mindestens gleich geeignet ist wie ein anderer vom Arbeitgeber bevorzugter Bewerber oder
3. Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer oder
4. dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen.
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#3
Antwort vom 23. November 2024 | 20:00
Von
Status: Weiser (17500 Beiträge, 9602x hilfreich)
Ja, aber auch §9 TzBfG gibt kein Recht auf Stundenerhöhung, sondern nur das Recht, bei der (Neu-)Besetzung eines Arbeitsplatzes mit höherer Stundenzahl bevorzugt zu werden.
Man muss sich also auf die Vollzeitstelle in der eigenen Kita bewerben. Wenn kein besser qualifizierter anderer Bewerber da ist, muss man die Stelle nahezu sicher bekommen.
#4
Antwort vom 25. November 2024 | 09:08
Von
Status: Richter (8245 Beiträge, 1714x hilfreich)
ZitatMan muss sich also auf die Vollzeitstelle in der eigenen Kita bewerben. Wenn kein besser qualifizierter anderer Bewerber da ist, muss man die Stelle nahezu sicher bekommen. :
so ist es
#5
Antwort vom 25. November 2024 | 23:01
Von
Status: Lehrling (1670 Beiträge, 696x hilfreich)
ZitatMan muss sich also auf die Vollzeitstelle in der eigenen Kita bewerben. :
Es genügt der "(schriftlich) angezeigte Wunsch nach Arbeitszeitverlängerung" :
"Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen."
ZitatWeiß vielleicht jemand, was ich dagegen unternehmen kann, bzw. ist das seitens des Arbeitgebers rechtens? :
Wenn der AG bei der Besetzung der ausgeschriebenen Vollzeitstellen den Mitarbeiter nicht berücksichtigt, der seinen Verlängerungswunsch schriftlich angezeigt hatte, dann ... muß er Arbeitgeber für den übergangenen Teilzeitbeschäftigten zwar keine Vollzeitstelle schaffen/beschaffen, sondern braucht dann höchstens Schadensersatz zu leisten ( BAG, Urteil vom 18.7.2017, 9 AZR 259/16 )
RK
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