Stundenkürzung

30. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Frida80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Stundenkürzung

Hallo!
Mein Arbeitgeber will meine Wochenstundenzahl von 35 auf 20 kürzen, weil ich eine Tätigkeit im Betrieb nicht mehr ausführen darf. Er will dafür jemanden extra einstellen. ( die Arbeit die ich nicht mehr machen kann beträgt in der Woche aber höchstens 7 Std die Woche. )
Geht das so einfach?
Ich hab noch nichts unterschreiben.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ein wenig mehr Information wäre hilfreich. Was machst Du momentan, was steht in Deinem Vertrag, was darfst Du künftig nicht mehr machen und warum?

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#2
 Von 
Frida80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich darf im Betrieb kein Bargeld mehr zählen (da mir ein großer Fehler unterlaufen ist) und aus Fürsorgpflicht entziehen sie mir diese Aufgabe. Damit es nicht nochmal passiert. In meinem Arbeitsvertrag stehen keine konkreten Aufgaben. Schon gar nicht dass ich mit großen Summen an Bar Geld arbeite.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6464x hilfreich)

Also: eine Stundenkürzung von 35 auf 20 Wochenstunden kann der AG auf keinen Fall einseitig durchziehen oder anordnen. Allenfalls käme eine Änderungskündigung in Betracht, gegen die du aber klagen kannst.
Wenn du Mist gebaut hast im Umgang mit Bargeld, ist die Frage, wie der Fehler passiert ist und ob er abzustellen ist. Ob die Konsequenz gerechtfertigt ist, dir die Aufgaben ersatzlos zu entziehen und dafür jemanden extra einzustellen, ist eine weitere Frage.
Richtig ist vorerst, dass du nix unterschrieben hast.
Die Schuldfrage resp. die nach Schadensersatz stellt der AG anscheinend aber nicht.

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#4
 Von 
Frida80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe seit Monaten ganz große private Probleme. Und seit Wochen nur noch körperlich anwesend. Die Geschäftsleitung und der Betriebsrat wussten davon.
Mein Fehler mit dem Bar Geld war, dass ich es vergessen habe es in den Tresor zu schließen. Ich weiß nicht wie das passieren konnte-ich hab es liegengelassen. Und es wurde gestohlen.
Es ist eine Summe die ich nicht aufbringen kann. Die GL fordert es von mir -falls die Versicherung nicht gereift.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// ... nur noch körperlich anwesend
Mir scheint, dass unter normalen Umständen dein Fehler, das Geld nicht in den Tresor zu legen, als äußerst pflichtwidrig und grob fahrlässig einzustufen wäre. Mit der Folge, dass du den Schaden würdest voll begleichten müssen - oder doch eben so viel wie zumutbar.
Wenn allerdings der 'ganze Betrieb' von deinen Problemen weiß und die Folgen sieht und kennt ("nur noch körperlich anwesend"), dann frage ich mich doch, ob da die Fürsorgepflicht nicht schon vorher hätte greifen müssen, sprich: ob man dich nicht schon früher hätte beurlauben oder wenigsten von verantwortlichen Tätigkeiten hätte abziehen müssen. Aber ob das zu deiner Entlastung reicht ... - keine Ahnung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38351 Beiträge, 13980x hilfreich)

Na ja, wenn man psychisch krank ist, dann muss man selbst dafür Sorge tragen, dass man arbeitsunfähig geschrieben wird. Da kann doch der AG nichts tun. Zumal die Fragestellerin ja nicht mit neuen Aufgaben betraut wurde, sondern eben nur einfachste Routine erledigen sollte. Die sie kannte und regelmäßig erledigen sollte. Mich erstaunt in diesem Zusammenhang, dass es weder eine Abmahnung noch eine Kündigung gab.

Es ist wohl etwas blauäugig zu glauben, dass man auf den Punkt jemanden für exakt 7 Stunden bekommt. Abgesehen davon hat der neue MA ja auch Rüstzeiten. Und, eine neue Teilzeitkraft erfordert ja auch neuen Verwaltungsaufwand, diese Teilzeitstellen sind nun mal verwaltungsintensiver. Abgesehen davon, in vielen Betrieben gibt es eben deshalb nur gerundete Stundenzahlen und eben nicht 29 Stunden, 28 Stunden, was weiss ich. Wie soll bei so Lösungen auch die Dienst- und Fachaufsicht funktionieren?

wirdwerden

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6464x hilfreich)

@wirdwerden
'Psychisch krank' scheint mir dann doch etwas steil. Frida spricht von massiven privaten Problemen und davon, dass sie nur körperlich anwesend sei, also nicht bei der Sache - oder wie auch immer. Da fallen mir verschiedene Möglichkeiten ein (med. Diagnosen, Trennung, bei sich oder anderen, Verlust, Trauer ....)
Berechtigt ist allerdings die Frage, wer für was verantwortlich ist bzw. gemacht werden kann. In erster Linie ist die Person für sich selbst verantwortlich, klare Sache. Wenn aber jemand so neben sich steht, erkennt er womöglich nicht einmal, dass/wenn er oder sie nicht richtig arbeitsfähig ist; dann bedarf es u.U. der Sorge der Umwelt, Notwendiges zu veranlassen.
Um es zu verdeutlichen, wenn es auch nicht richtig vergleichbar sein mag: Wir hatten im Betrieb die Situation, dass einer zusammengeklappt war und vehement protestierte, den Notarzt zu rufen. Hab es trotzdem getan und es hat sich als richtig erwiesen.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38351 Beiträge, 13980x hilfreich)

Man sollte so krasse Fälle wie Deinen nicht unbedingt heranziehen. Hier weiss ich einfach nicht, wie der AG jemanden, der jeden Tag kommt, dazu zwingen könnte, zum Arzt zu gehen, mir fällt da nichts ein. Und was Kollegen wissen, ich bin nicht unbedingt ein Freund von den "Anschwärzern."

wirdwerden

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1489x hilfreich)

Das Fehlverhalten hätte durchaus eine Abmahnung bringen können. Nun ist es die Verkürzung der Stunden. Ich würde die Sache folgendermaßen anpacken:

- Schriftlich die Reduzierung befristet festlegen. zb. ein halbes Jahr
- Hilfe suchen, die persönlichen Probleme zu lösen. Man hat auf Arbeit ja nun auch etwas weniger Druck

Nach Ende der Stundenreduzierung mit dem Arbeitgeber einen Neustart machen, sich das Vertrauen zurückholen und wieder mit der normalen Stundenzahl weitermachen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38351 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber diesen Zirkus mitmacht. Muss er nämlich nicht. Er muss jemand anderen einstellen, weil die Fragestellerin ihren Job in gewissen Teilen nicht ausüben kann. Da steht dann auch eine betriebsbedingte Kündigung im Raum. Und, sie sollte sich mal finanziell auf die Regulierung des Schadens einstellen. Entweder der Arbeitgeber holt sich das Geld von ihr oder aber die Versicherung.

wirdwerden

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Entweder der Arbeitgeber holt sich das Geld von ihr oder aber die Versicherung.


Da macht es natürlich Sinn, dem Schuldner das halbe Einkommen durch Stundenreduzierung zu streichen.
Wo soll bei 20 Stunden noch irgendwas über bleiben um irgendwas zu regulieren?

-- Editiert von spatenklopper am 04.12.2018 10:40

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38351 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ein Arbeitgeber ist nicht die Caritas, wobei ich nicht die Caritas als Arbeitgeber meine. Man soll also jemanden für Arbeit bezahlen, die er nicht ausüben kann, um die Abzahlung von Schulden zu ermöglichen? Ja, was ist das denn?

wirdwerden

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ja, was ist das denn?


Logik, oder Weitsicht?

Entweder man schmeißt so jemanden dann konsequent, oder überträgt ihm andere Aufgaben.

Nur jemanden die Stunden und das Gehalt knapp über Minijob und weit unter die Pfändungsfreigrenze zu kürzen und dann zu erwarten, dass dort ein offensichtlich nicht geringer Schaden abbezahlt wird ist sinnfrei.

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38351 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun ja, jeder Arbeitgeber hält Aufgabenbereiche frei für Mitarbeiter, die nicht arbeiten können, die unzuverlässig sind, u.s.w. Ich frage mich nur, wer diese Aufgaben erledigt hat, ehe die Mitarbeiterin, die Geld verschlampt hat, wie auch immer, erfüllt hat?

wirdwerden

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