Hallo zusammen,
ist es rechtens, den Stundenlohn während des Nichteinsatzes von 11,13 Euro auf den Tariflohn von 10,81 Euro zu reduzieren.
Ich hatte 4,50 Euro einsatzbezogene Zulage. Dann
wurde an meinem Stundenlohn von 10,81 auf 11,13 Euro geändert und die Zulage 3,91.
Jetzt bin ich momentan ohne Einsatz und frage mich ob es rechtens ist, dass die 11,13 Euro auf die 10,81 Tariflohn gesenkt werden? (BZA Tarif)
Ist es vielleicht, weil ab dem 01.01.2014 Tariferhöhungen in der Zeitarbeitsbranche sind?
Danke für Eure Hilfe
Stundenlohn auf Tariflohn reduziert Zeitarbeit
Der Arbeitsvertrag dürfte da weiter helfen.
wirdwerden
-----------------
""
Ja das geht. Sehen Sie sich mal Seite 25, § 4 des beigefügten Links an. Danach haben Sie 3 % Zulage erhalten, weil Sie mehr als 12 Monate beim gleichen Kunden eingesetzt waren.
http://www.bzatarif.com/tariftabellen/bza-dgb-igmetall.pdf
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Kommt natürlich auf den Arbeitsvertrag an. Wenn da was für den Arbeitnehmer günstigeres drinnen steht, dann geht das nicht.
wirdwerden
-----------------
""
Mir wurde ja die Erhöhung (1,5 % und 3,0 %) des einsatzbezogene Zuschlag auf meinem Stundenlohn draufgeschlagen aber von meiner vereinbarten 4,50 einsatzbezogene Zulage wieder auf 3,91 Euro reduziert.
Im Arbeitsvertrag steht nur
Freiwillige Sondervergütungen:
Jegliche Sonderleistungen oder Sondervergütungen, die nicht in diesem Vertrag oder einer anderen vertraglichen Abrede vereinbart sind, wie bsp. mögliche Bonus- oder Tantiemezahlungen usw. erfolgen freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft. Auch die wiederholte Gewährung begründet keinen Anspruch aus betrieblicher Übung.
Also dürfen Sie?
-----------------
""
Wie lautet die vertragliche Vereinbarung zu den 4,50 €? Ist diese explizit in dem Vertrag festgehalten? Dann bitte den genauen Wortlaut einstellen, da erst dann klar wird, ob sie es dürfen oder nicht.
-----------------
""
Zusatz zum Arbeitsvertrag:
Ab dem 01.09.2012 erhalten Sie für die Dauer des Einsatzes der Firma XY einen einsatzbezogenen Zuschlag in Höhe von 4,50 € pro geleisteter Arbeitsstunde.
Der tarifliche Anspruch nach $$ 4 und 5 ETV BZA sowie Tarifentgelterhöhungen, gleich aus welchem Grund, werden insgesamt oder teilweise im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen automatisch auf den einsatzbezogenen Zuschlag angerechnet, auch wenn von der Anrechnungsmöglichkeit mehrmals kein Gebrauch gemacht wurde. Der einsatzbezogene Zuschlag vermindert sich automatisch, ohne dass es einer entsprechenden Erklärung bedarf.
-----------------
""
Also dürfen die das!!! Leider! Denn es ist ja vereinbart, dass die Zulage jederzeit angerechnet werden kann und das haben die getan.
-----------------
""
:-( So ein Mist, das passiert mir nicht noch einmal. Ein Stundenlohn von 11,13 Euro ist zu wenig um zu überleben.
DANKE für die super Hilfe!!
-----------------
""
Das ist Zeitarbeit.
GERNE!!!
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten