Stundenlohn auf Tariflohn reduziert Zeitarbeit

8. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
mahoney_
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 25x hilfreich)
Stundenlohn auf Tariflohn reduziert Zeitarbeit

Hallo zusammen,

ist es rechtens, den Stundenlohn während des Nichteinsatzes von 11,13 Euro auf den Tariflohn von 10,81 Euro zu reduzieren.

Ich hatte 4,50 Euro einsatzbezogene Zulage. Dann
wurde an meinem Stundenlohn von 10,81 auf 11,13 Euro geändert und die Zulage 3,91.

Jetzt bin ich momentan ohne Einsatz und frage mich ob es rechtens ist, dass die 11,13 Euro auf die 10,81 Tariflohn gesenkt werden? (BZA Tarif)

Ist es vielleicht, weil ab dem 01.01.2014 Tariferhöhungen in der Zeitarbeitsbranche sind?

Danke für Eure Hilfe




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42155 Beiträge, 14685x hilfreich)

Der Arbeitsvertrag dürfte da weiter helfen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Berrie
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja das geht. Sehen Sie sich mal Seite 25, § 4 des beigefügten Links an. Danach haben Sie 3 % Zulage erhalten, weil Sie mehr als 12 Monate beim gleichen Kunden eingesetzt waren.

http://www.bzatarif.com/tariftabellen/bza-dgb-igmetall.pdf

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42155 Beiträge, 14685x hilfreich)

Kommt natürlich auf den Arbeitsvertrag an. Wenn da was für den Arbeitnehmer günstigeres drinnen steht, dann geht das nicht.

wirdwerden

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#4
 Von 
mahoney_
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 25x hilfreich)

Mir wurde ja die Erhöhung (1,5 % und 3,0 %) des einsatzbezogene Zuschlag auf meinem Stundenlohn draufgeschlagen aber von meiner vereinbarten 4,50 einsatzbezogene Zulage wieder auf 3,91 Euro reduziert.


Im Arbeitsvertrag steht nur
Freiwillige Sondervergütungen:
Jegliche Sonderleistungen oder Sondervergütungen, die nicht in diesem Vertrag oder einer anderen vertraglichen Abrede vereinbart sind, wie bsp. mögliche Bonus- oder Tantiemezahlungen usw. erfolgen freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft. Auch die wiederholte Gewährung begründet keinen Anspruch aus betrieblicher Übung.

Also dürfen Sie?

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#5
 Von 
Berrie
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

Wie lautet die vertragliche Vereinbarung zu den 4,50 €? Ist diese explizit in dem Vertrag festgehalten? Dann bitte den genauen Wortlaut einstellen, da erst dann klar wird, ob sie es dürfen oder nicht.

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#6
 Von 
mahoney_
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 25x hilfreich)

Zusatz zum Arbeitsvertrag:

Ab dem 01.09.2012 erhalten Sie für die Dauer des Einsatzes der Firma XY einen einsatzbezogenen Zuschlag in Höhe von 4,50 € pro geleisteter Arbeitsstunde.
Der tarifliche Anspruch nach $$ 4 und 5 ETV BZA sowie Tarifentgelterhöhungen, gleich aus welchem Grund, werden insgesamt oder teilweise im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen automatisch auf den einsatzbezogenen Zuschlag angerechnet, auch wenn von der Anrechnungsmöglichkeit mehrmals kein Gebrauch gemacht wurde. Der einsatzbezogene Zuschlag vermindert sich automatisch, ohne dass es einer entsprechenden Erklärung bedarf.



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#7
 Von 
Berrie
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

Also dürfen die das!!! Leider! Denn es ist ja vereinbart, dass die Zulage jederzeit angerechnet werden kann und das haben die getan.


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#8
 Von 
mahoney_
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 25x hilfreich)

:-( So ein Mist, das passiert mir nicht noch einmal. Ein Stundenlohn von 11,13 Euro ist zu wenig um zu überleben.

DANKE für die super Hilfe!!

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Berrie
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

Das ist Zeitarbeit.

GERNE!!!

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