Stundensatz bei Überstunden / Urlaub

13. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Slayerone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stundensatz bei Überstunden / Urlaub

Hallo,

ich habe meinen Arbeitsvertrag zum 31.12.2008 bei meinem letzten Arbeitgeber gekündigt, und habe nun vor ein paar Tagen die Jahresabrechnung erhalten.
Ich hatte noch 141 Überstunden, die mir mein damaliger Arbeitgeber auch ausgezahlt hat. Ebenso wurden mir noch 7 Tage Resturlaub vergütet, die ich letztes Jahr nicht nehmen konnte.
Meine Frage ist nun, wie sich der Stundensatz für die Auszahlung berechnet. Ich bekam ein Grundgehalt, eine laufende Leistungszulage, sowie eine laufende Projekt Sondervergütung. Der Stundensatz wurde nur vom Grundgehalt berechnet, die beiden Zulagen, die ich monatlich bekam, wurden nicht berücksichtigt.
Meine Frage ist nun, ob dies rechtlich einwandfrei ist, oder ob das Gesamtbrutto für die Berechung des Stundensatzes relevant ist.
Gibt es eventuell einen Unterschied zwischen der Vergütung des Urlaubs und den Überstunden? Ich könnte mir zumindest bei der Urlaubsvergütung vorstellen, dass hier nur das Grundgehalt berechnet wird, da ich ja in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbracht habe.

Vielen Dank,

Martin

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2000x hilfreich)

Burlg § 11 Urlaubsentgelt
(1) 1Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. 2Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. 3Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. 4Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.
(2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Slayerone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Bedeutung des Urlaubsentgeltes richtig verstehe, aber es handelt sich doch dabei um den Geldbetrag, den man während seines Urlaubes erhält, obwohl man keine Arbeitsleistung erbringt. Gilt dies auch, wenn ich den Urlaub nicht antrete und ihn einfach auszahlen lasse?

Bezieht sich die Antwort auch auf den Überstundensatz, oder gelten hier andere Vorgaben?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.793 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.267 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen