Stundenzahl stimmt nicht verdienstbescheinigung

18. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb376055-16
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Stundenzahl stimmt nicht verdienstbescheinigung

Hallo,

ich hatte am 02.09.13 einen Arbeitsunfall und habe heute endlich meine Verdienstbescheinigung bekommen, und auch gleich gesehen das die nicht stimmt.

Laut Vertrag habe ich eine Monatliche Arbeitszeit von Min. 82,5 Stunden aber auch der Verdienstbescheinigung steht eine Wöchentliche Arbeitszeit von 19,25

19,25 x 4 = 77 und nicht 82,5 Stunden.

Auch habe ich auf meiner Abrechnung

Stundenlohn 8,19 x 82,5 stunden = 675,68 -
Stundenlohn 8,19 x 82,5 stunden = 675,68 (Nachberechnung 09.2013)

Nur ist das so das der Ag nicht zahlen muss wenn der Arbeitsunfall innerhalb von 4 Wochen passiert.

Die BGHW zahlt vom 02.09 - 28.09 Verleztengeld
Ag muss ab dem 29.09 Zahlen für 6 Wochen bis zum 10.11
BGHW zahlt wieder ab dem 11.11

Was mich interessiert ist da ja nun 77 Stunden laut der Verdienstbescheinigung angeben sind und nicht wie im Vertrag ab 82,5 bekomme ich ja weniger Geld von der BGHW.

Kann ich das von meinem Arbeitgeber einklagen und Ihn Anzeigen wegen Falsch Angaben?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

19,25 x 4 = 77 und nicht 82,5 Stunden Der Monat besteht aber nicht aus 4 Wochen, sondern aus 4,33 Wochen. Deshalb hat das Jahr auch 52 Wochen und nicht 48.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
fb376055-16
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber laut Arbeitsvertrag habe ich eine min. Arbeitszeit von 82,5 stunden und nicht von 19,25

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#3
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

*seufz*

ja, 82.5 Stunden pro MONAT...macht pro Woche, wenn der Monat 4.33 Wochen hat, 19.05 Stunden

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#4
 Von 
fb376055-16
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ab 82,5 Stunden pro Monat.


Aber die Arbeitstage sind doch die wichtigen und nicht die Wochen.
Oder nicht da ja nur Montag bis Freitag gearbeitet wird.

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#5
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

In der Regel werde Wochenstunden und nicht Monatsstunden vertraglich festgelegt und daher ist der Fragebogen der BG wohl auch so aufgebaut, dass nach den Wochenstunden gefragt wird. Was heißt denn das "ab"? Wirst du in Wirklichkeit Vollzeit eingesetzt, bekommst die Stunden über 82,5 vergütet wenn du arbeitest?

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#6
 Von 
fb376055-16
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem ab ist so ne Sache.
Also Arbeitsvertrag ist Teilzeit.
Aber Arbeiten sollte ich von Sonntags bis Freitag früh Dauernacht von 22:00 Uhr - 6 Uhr

Laut Arbeitgeber, sind die 82,5 eine Garantie die ich immer arbeiten kann und wenn ich mehr arbeite bekomme ich die mehr Stunden auch bezahlt.
War wohl doch die falsche Firma

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