Angenommen ein Arbeitnehmer surft in den Pausen im Internet. Nach ein paar mal wird er durch Kollegen darauf hingewiesen, dass dies besser nicht getan werden sollte und hört daraufhin komplett damit auf. Wie lange kann ein Arbeitgeber dies im Zweifelsfall benützen um den Arbeitnehmer loszuwerden? Macht es einen Unterschied, falls es auch vereinzelt ausserhalb von Pausen vorgekommen ist, z.B. beim warten auf einen Telefonpartner oder ein Meeting o.ä.?
Surfen im Internet in der Vergangenheit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// .... dass dies besser nicht getan werden sollte
Dass/Wenn ein Kollege sowas sagt, schafft das rechtlich keinen Sachverhalt - der Typ kann besonders ängstlich sein, oder aber es gibt ein Verbot des AG, privat zu surfen. Wenn es ein Verbot gibt, kann ein Verstoß natürlich auch eine Abmahnung nach sich ziehen.
Die IT-Abteilung stellt einen Verstoß im Handumdrehen fest. Wenn es einen BR gibt, hat er bei systematischen Kontrollen ein Wörtchen mitzureden. So ein Verstoß kann freilich auch als Zufallsfund aus ganz anderem Anlass auffallen.
Verbot ist erst einmal Verbot; Surfen in der Arbeitszeit macht die Sache pikanter - Stw. Zeitdiebstahl..
Solche Verstöße werden mit der Zeit sozusagen 'verblassen', aber wenn der AG nach 1 oder 2 Jahren darauf kommt/käme, kann es eine Abmahnung immer noch geben.
-- Editiert von blaubär+ am 22.01.2020 21:21
ZitatAngenommen ein Arbeitnehmer surft in den Pausen im Internet. :
Erst mal die wichtigsten Parameter klären:
Privat? Geschäftlich? Zur beruflichen Fortbildung?
Vom Arbeitspaltz-PC, von eigenen Gerät aus?
Über das Firmen netzwerk, das Gäste-WLAN, eigenen Mobilfunktarif?
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