Surfen im Internet in der Vergangenheit

22. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
LLBA
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Surfen im Internet in der Vergangenheit

Angenommen ein Arbeitnehmer surft in den Pausen im Internet. Nach ein paar mal wird er durch Kollegen darauf hingewiesen, dass dies besser nicht getan werden sollte und hört daraufhin komplett damit auf. Wie lange kann ein Arbeitgeber dies im Zweifelsfall benützen um den Arbeitnehmer loszuwerden? Macht es einen Unterschied, falls es auch vereinzelt ausserhalb von Pausen vorgekommen ist, z.B. beim warten auf einen Telefonpartner oder ein Meeting o.ä.?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// .... dass dies besser nicht getan werden sollte

Dass/Wenn ein Kollege sowas sagt, schafft das rechtlich keinen Sachverhalt - der Typ kann besonders ängstlich sein, oder aber es gibt ein Verbot des AG, privat zu surfen. Wenn es ein Verbot gibt, kann ein Verstoß natürlich auch eine Abmahnung nach sich ziehen.
Die IT-Abteilung stellt einen Verstoß im Handumdrehen fest. Wenn es einen BR gibt, hat er bei systematischen Kontrollen ein Wörtchen mitzureden. So ein Verstoß kann freilich auch als Zufallsfund aus ganz anderem Anlass auffallen.
Verbot ist erst einmal Verbot; Surfen in der Arbeitszeit macht die Sache pikanter - Stw. Zeitdiebstahl..
Solche Verstöße werden mit der Zeit sozusagen 'verblassen', aber wenn der AG nach 1 oder 2 Jahren darauf kommt/käme, kann es eine Abmahnung immer noch geben.

-- Editiert von blaubär+ am 22.01.2020 21:21

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von LLBA):
Angenommen ein Arbeitnehmer surft in den Pausen im Internet.

Erst mal die wichtigsten Parameter klären:
Privat? Geschäftlich? Zur beruflichen Fortbildung?

Vom Arbeitspaltz-PC, von eigenen Gerät aus?

Über das Firmen netzwerk, das Gäste-WLAN, eigenen Mobilfunktarif?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)



Gibt es eine Regelung über die private Internetnutzung im Unternehmen?

0x Hilfreiche Antwort

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