Guten Tag zusammen,
wir stehen aktuell vor der Gründung einer UG und beschäftigen uns dabei mit der Frage, ob es möglich ist, beispielsweise Softwareentwickler, die aktiv und regelmäßig an unserem Projekt mitwirken, als Gesellschafter mit kleineren Anteilen (z. B. 5–6 %) zu beteiligen – anstelle einer klassischen Gehaltszahlung.
Hintergrund ist, dass wir ein junges Startup mit begrenztem Kapital sind und uns feste Anstellungen derzeit (noch) nicht leisten können.
Gibt es hierbei rechtliche Besonderheiten oder Einschränkungen, die wir beachten müssen?
Insbesondere interessiert uns, ob durch eine solche Beteiligung eine Arbeitsleistung „entlohnt" werden kann, ohne dass zusätzlich Gehalt gezahlt werden muss.
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen!
Sweat Equity mit Arbeit ohne Gehalt möglich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



... tja, ihr müsst jemanden finden, der auf solche Bedingungen einsteigt.
Nachstehenden Artikel kennt ihr vermutlich
https://www.tigges.legal/sweat-equity-ueberschaetzter-hype-oder-eine-echte-alternative-zu-cash-gegen-equity.html
Wenn ihr selber noch nichts erwirtschaftet, dann kann der kleine Anteil in Zukunft vielleicht toll sein. Aktuell bezahlt der Anteil aber auch kein Essen oder Miete...ZitatGibt es hierbei rechtliche Besonderheiten oder Einschränkungen, die wir beachten müssen? :
Insbesondere interessiert uns, ob durch eine solche Beteiligung eine Arbeitsleistung „entlohnt" werden kann, ohne dass zusätzlich Gehalt gezahlt werden muss.
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Zitatund uns feste Anstellungen derzeit (noch) nicht leisten können. :
DAS ist für mich der springende Punkt, den ihr klären müsst. Geht es um ein Firmenlogo, was man zugearbeitet bekommt oder um regelmässige Mitarbeit. Wie viele Stunden in der Woche sind das usw.
Zitat... tja, ihr müsst jemanden finden, der auf solche Bedingungen einsteigt. :
Wir haben bereits welche die einsteigen wollen, wir wollen uns nur sicher gehen dass wir nicht in ein Arbeitsgeberverhältnis abrutschen, in welchem wir gezwungen wären Sozialversicherungen zu bezahlen.
ZitatDAS ist für mich der springende Punkt, den ihr klären müsst. Geht es um ein Firmenlogo, was man zugearbeitet bekommt oder um regelmässige Mitarbeit. Wie viele Stunden in der Woche sind das usw. :
Das wäre eine entwicklungs Beteiligung von 10-20h die Woche an einem unserer Produkte. Wir wollen die Entwickler ins Unternehmensteam mit aufnehmen und damit Anteile vergeben. Das wäre kein temporäres "Arbeiten" sondern eine Erweiterung unseres Startup Teams. Wir wollen nur sicher gehen dass dies auch rechtlich so gedeutet wird und nicht in ein Arbeitsgeberverhältnis rutscht.
Das kann durchaus passieren. Kommt auf das gesamte Konstrukt an. Seid Ihr sicher, dass Ihr so viel Fachkenntnisse habt, dass Ihr das juristisch sauber hinbekommt?
wirdwerden
ZitatAktuell bezahlt der Anteil aber auch kein Essen oder Miete... :
Das ist nicht das Problem. Wir wollen verstehen was die rechtliche Lage dazu ist, ein weiteres Mitglied in unser Startup Team mit aufzunehmen, welches zwar relativ wenige Anteile bekommt (5-6%) aber trotzdem in das Unternehmen mit eingebunden sein wird. Wir wollen verhindern dass dies als Arbeitsgeberverhältnis eingestuft wird, und wir dann Sozialversicherungspflichtig werden, da wir uns das nicht Leisten können.
ZitatDas kann durchaus passieren. Kommt auf das gesamte Konstrukt an. Seid Ihr sicher, dass Ihr so viel Fachkenntnisse habt, dass Ihr das juristisch sauber hinbekommt? :
Bei der Satzung und der Gesellschaftervereinbarung werden wir mit einem Anwalt in Kontakt sein, und ebenso von einem Notar geprüft werden. Wir sind der Meinung dass diese Dokumente gut vorbereitet sind und wir einen guten Überblick haben. Die einzige Frage die wir uns derzeit noch stellen, ist diejenige die wir hier besprechen: Ob wir weitere Teammitglieder mit aufnehmen können, welche mit uns an unserem Produkt arbeiten, dafür aber Anteile am Unternehmen bekommen und somit rechtlich nicht unter Reglungen von Lohnpflicht und Sozialversicherung fallen. Dies ist unseres Verständnisses nach das ganze Prinzip von "Sweat Equity".
So ähnlich ist das altbekannt unter Freier MitarbeiterZitatDies ist unseres Verständnisses nach das ganze Prinzip von "Sweat Equity". :
Allerdings ohne Anteile.
Ist und war ein bewährtes Konzept--- solange das Unternehmen genügend Aufträge bekommt und solange Auftraggeber pünktlich und vertragsgemäß zahlen und solange solche Mitarbeiter nicht zum Scheinselbständigen gestempelt werden.
Fehlts an Aufträgen oder Zahlungen, die auch eine UG nicht abfangen kann, kann der freie Mitarbeiter (neudeutsch Freelancer) *pausiert* werden.
Nun...
Gefahrenquellen, die mir da einfallen sind folgende:
Man hat schnell mal mehr als 50% der Firma als Bezahlung für Teilprojekte "ausgegeben".
Wenn die ganzen Gesellschafter sich da zusammentun, haben sie zumindest mal die Mehrheit wenn es um Entscheidungen geht, die die Gesellschafter mehrheitlich treffen müssen.
Bei Entscheidungen, die alle Gesellschafter gemeinsam und einstimmig treffen müssen, wird es schwierig dann alle Gesellschafter zur Zustimmung zu bewegen.
Und nur weil man Gesellschafter eines Unternehmens ist, heisst das nicht automatisch, dass man für dieses Unternehmen ohne Angestelltenverhältnis Arbeitsleistung erbringen muss. Vor allem nicht, wenn das Projekt, für dass die Gesellschaftsanteile gezahlt wurden, abgeschlossen ist.
ZitatMan hat schnell mal mehr als 50% der Firma als Bezahlung für Teilprojekte "ausgegeben". :
Wenn die ganzen Gesellschafter sich da zusammentun, haben sie zumindest mal die Mehrheit wenn es um Entscheidungen geht, die die Gesellschafter mehrheitlich treffen müssen.
Das ist auf jeden Fall eine Sache auf die wir stark aufpassen.
ZitatUnd nur weil man Gesellschafter eines Unternehmens ist, heisst das nicht automatisch, dass man für dieses Unternehmen ohne Angestelltenverhältnis Arbeitsleistung erbringen muss. Vor allem nicht, wenn das Projekt, für dass die Gesellschaftsanteile gezahlt wurden, abgeschlossen ist. :
Dafür kann man ja vesting Bedingungen mit einbauen und darüber haben wir uns natürlich auch Gedanken gemacht.
Uns beschäftigt derzeit nur die rechtliche lager der Situation, da es sehr fatal sein könnte, nach einem Jahr dazu gezwungen zu werden, Sozialversicherungsbeiträge nachwirkend für 3 Personen bezahlen zu müssen. Deshalb versuchen wir uns Klarheit über die Rechtslage zu schaffen.
^ Am Besten mal einen Arbeitsrechtler dazu befragen.ZitatDeshalb versuchen wir uns Klarheit über die Rechtslage zu schaffen. :
Vor allem ob das sinnig ist, für nur 20 h im Monat gleich seine Gesellschaft zu verkaufen (zumindest in Teilen)..
Bitte unbedingt einen Steuerberater aufsuchen! Sweat Equity beinhaltet zu viele Fallstricke.
Rechtssicherheit wird man in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht nur erhalten, wenn man ein Statusfestellungsverfahren durchführt.
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