Guten Tag!
Zu folgenemd Sachverhalt habe ich am Ende eine Frage.
SV:
Arbeitnehmer (AN) A wechselt im laufenden Jahr (zum 1.6. nahtlos)den Arbeitgeber
(AG) von B nach C.
Beide Arbeitgeber sind Kommunen (öffentlicher Dienst).
In §20 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) heißt es in Absatz 4: Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben.
Frage:
Da A innerhalb des öffentlichen Dienstes gewechselt ist, bekommt A die vollen 90% Sonderzahlung oder ist das abhängig vom Arbeitgeber?
Danke für die Hilfe!
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TVÖD - Jahressonderzahlung
18. November 2013
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Frage vom 18. November 2013 | 10:39
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 14x hilfreich)
TVÖD - Jahressonderzahlung
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#1
Antwort vom 18. November 2013 | 12:34
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 528x hilfreich)
http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/kuerzung-der-jahressonderzahlung-bei-arbeitgeberwechsel-im-oeffentlichen-dienst_idesk_PI13994_HI3214075.html
Anders bei Beamten (NRW). Hier wird nicht gekürzt, wenn man im öD beschäftigt war.
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