TVÖD - Jahressonderzahlung

18. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
RedIndian
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 14x hilfreich)
TVÖD - Jahressonderzahlung

Guten Tag!

Zu folgenemd Sachverhalt habe ich am Ende eine Frage.

SV:
Arbeitnehmer (AN) A wechselt im laufenden Jahr (zum 1.6. nahtlos)den Arbeitgeber (AG) von B nach C.
Beide Arbeitgeber sind Kommunen (öffentlicher Dienst).
In §20 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) heißt es in Absatz 4: Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben.

Frage:
Da A innerhalb des öffentlichen Dienstes gewechselt ist, bekommt A die vollen 90% Sonderzahlung oder ist das abhängig vom Arbeitgeber?

Danke für die Hilfe!

-----------------
" "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 528x hilfreich)

http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/kuerzung-der-jahressonderzahlung-bei-arbeitgeberwechsel-im-oeffentlichen-dienst_idesk_PI13994_HI3214075.html

Anders bei Beamten (NRW). Hier wird nicht gekürzt, wenn man im öD beschäftigt war.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.663 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.066 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen