Hallo!
Ich habe mal eine Frage zum TVÖD-P betr. Zeitzuschläge bei eingesprungenen Diensten.
Fall: Mitarbeiter im Pflegedienst (2 und 3 Schichtsystem, Vollzeit) springt einen Tag wegen personellen Krankheitsausfall ein. Bekommt in der Folgewoche keinen Ausgleich dafür.
Muss der AG für diesen eingesprungenen Dienst Zeitzuschläge nach TVÖD §7 Abs. 7 und 8 zahlen und wenn nicht, mit welcher Begründung kann er diese verwehren?
Besten Dank für evtl. Antworten
-- Editier von Totte0702 am 30.04.2017 10:33
TVÖD-P (Zeitzuschläge)
30. April 2017
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Frage vom 30. April 2017 | 10:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
TVÖD-P (Zeitzuschläge)
#1
Antwort vom 30. April 2017 | 11:53
Von
Status: Heiliger (20037 Beiträge, 7268x hilfreich)
Ein Betrieb, der dem tvöd unterliegt, hat doch wahrscheinlich auch einen Betriebsrat bzw eine Personalvertretung. Dort solltest du meines Erachtens Antwort bekommen können.
#2
Antwort vom 30. April 2017 | 23:05
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8093x hilfreich)
@totte0702:
"Muss der AG für diesen eingesprungenen Dienst Zeitzuschläge nach TVÖD §7 Abs. 7 und 8 zahlen und wenn nicht, mit welcher Begründung kann er diese verwehren?"
Vermutlich könnte er sie mit der Begründung verwehren, dass hier die Bedingungen, die der genannte § hier vorgibt, nicht zutreffen.
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