TVÖD-P (Zeitzuschläge)

30. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Totte0702
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
TVÖD-P (Zeitzuschläge)

Hallo!

Ich habe mal eine Frage zum TVÖD-P betr. Zeitzuschläge bei eingesprungenen Diensten.

Fall: Mitarbeiter im Pflegedienst (2 und 3 Schichtsystem, Vollzeit) springt einen Tag wegen personellen Krankheitsausfall ein. Bekommt in der Folgewoche keinen Ausgleich dafür.
Muss der AG für diesen eingesprungenen Dienst Zeitzuschläge nach TVÖD §7 Abs. 7 und 8 zahlen und wenn nicht, mit welcher Begründung kann er diese verwehren?

Besten Dank für evtl. Antworten

-- Editier von Totte0702 am 30.04.2017 10:33




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20037 Beiträge, 7268x hilfreich)

Ein Betrieb, der dem tvöd unterliegt, hat doch wahrscheinlich auch einen Betriebsrat bzw eine Personalvertretung. Dort solltest du meines Erachtens Antwort bekommen können.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

@totte0702:
"Muss der AG für diesen eingesprungenen Dienst Zeitzuschläge nach TVÖD §7 Abs. 7 und 8 zahlen und wenn nicht, mit welcher Begründung kann er diese verwehren?"

Vermutlich könnte er sie mit der Begründung verwehren, dass hier die Bedingungen, die der genannte § hier vorgibt, nicht zutreffen.


Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

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