TVÖD VAK Höhergruppierung beantragt

16. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)
TVÖD VAK Höhergruppierung beantragt

Hallo

Ich habe folgendes Problem:

Am 1.4.2019 habe Ich meine Höhergruppierung zum 1.5. beantragt. Persönlich in der Personalabteilung abgegeben und mir den Eingang bestätigen lassen.

Dann hat sich lange Zeit nichts getan. Nach gut 2 Monaten habe Ich über den Betriebsrat fragen lassen, was denn unn Sache ist. Es wurde mir versichert, es würde in der Unterschriftenmappe des Verwaltungsdirektors liegen. Dann hat sich wieder nichts getan.

Nun habe Ich beim Perspnalchef nachgefragt und bekam mitgeteilt, in den nächsten Tagen würde Ich eine Eingangsbestätigung bekommen.

Nun komme Ich mir schon ziemlich veräppelt vor, aber das ist ein anderes Thema.

DIe Frage ist nun: Bekomme Ich die Höhergruppierung, sofern sie denn genehmigt wird, trotzdem rückwirkend zum 1.5. gezahlt? Ich kann ja schließlich beweisen, dass der Antrag frühzeitig in der Personalabteilung einging.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31909 Beiträge, 5623x hilfreich)

Gemeint ist sicher der TVÖD VKA

Zitat (von carosschatz):
Ich kann ja schließlich beweisen, dass der Antrag frühzeitig in der Personalabteilung einging.
Wirklich?
Zitat (von carosschatz):
Nun habe Ich beim Perspnalchef nachgefragt und bekam mitgeteilt, in den nächsten Tagen würde Ich eine Eingangsbestätigung bekommen.
Dann warte doch bitte noch ein paar Tage ab.
Dann ergeben sich evtl. noch Fragen...

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#2
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Kann einwandfrei nachgewiesen werden mittels eingangsstempel, datiert auf den 1.4.19 zuzüglich Unterschrift des Personalchefs auf meiner Ausfertigung des Antrags.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17353 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// Bekomme Ich die Höhergruppierung .... rückwirkend ...

Das kommt darauf an: Wenn sie dir nach den Tätigkeitsmerkmalen zusteht und schon bei Antragstellung zugestanden hat/hätte, ja. Wenn es auf eine Neubewertung der Stelle hinausläuft, nicht unbedingt.

Auch auf die Gefahr hin, 'Essig in den Wein zu gießen': Höhergruppierungen sind mit das Schwierigste im ÖD. Und die Bestimmungen dazu verstehen Laien oft viel eindeutiger, als sie es sind. Eine Ablehnung erscheint also wahrscheinlicher als die Zusage.
Den BR hast du wohl erst jetzt einbezogen, als es um den Verbleib deines Antrags ging, oder?

-- Editiert von blaubär+ am 19.10.2019 16:07

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